Vorjahresrechnung von der Steuer absetzen (Überweisung im Folgejahr)
Hallo,
ich habe eine Handwerkerrechnung vom 31.12.2008, die Rechnung wurde mit Überweisung im Januar 2009 beglichen. Setze ich diese Rechnung bei der Steuererklärung 2008 oder 2009 ab? Ist das Jahr der Rechnungslegung oder der Termin der Überweisung entscheidend?
Vielen Dank Küka
4 Antworten
Das kommt darauf an ob Du Ist- oder Soll. Versteuerung gewählt hast.
Das Jahr, wo bezahlt wurde. Also 2009
Jedenfalls nicht beide male ;-)
Eigentlich mußt Du die Rechnung immer in dem Jahr angeben, in dem Du sie bezahlt hast.
Aber bei mir hat das Finanzamt darüber noch keine Nachweise haben wollen (auch nicht bei Vermietung). Ich gebe sie immer nach Rechnungsdatum ab. Sooooo groß wirkt sich das bei mir aber auch nicht aus. Und für mich ist es leichter, den Überblick zu behalten.
Es gilt in der Einkommensteuer, das zuluss-/Abflussprinzip also erst in 2009.