Darf der Vermieter eine Wohnung renovieren, während sie bewohnt ist?

5 Antworten

Dein neuen Vermieter hat deinen Mietvertrag (mitgekauft) Wenn er daran etwas ändern will, müsste er dir eine Änderungskündigung mit entsprechenden Fristen zustellen. Ansonsten ist er nicht berechtigt, die Mietsache zu verändern.

Naja das was du da sagst, ist ja nicht nur renovieren, sondern das ist ja ein gesamter Umbau. Das kann ich mir nicht vorstellen. Mal einfache Fenster in Doppelglasfenster umbauen, sowas schon. Aber ganze Wände einreißen.....

Meine Oma hatte sich früher gegen Renovierungen immer erfolgreich gewehrt. Sie fürchtete Mieterhöhungen und war dann bis zur Wohnungsauflösung die einzigste im Haus mit noch nem alten günstigen Mietvertrag.

Hallo mysteriouswoman,

Tja, er muß Dich in Ruhe lassen!

Ich würde ihm einen Brief per Anwalt schicken. Der Anwalt wird ihm dann schon die entsprechenden § und Urteile, daß es so nicht geht,  unter der Nase reiben.

Wenn Du kannst, Sicherheitsschloß einbauen!

Gruß, Emmy

Nein, das musst du nicht dulden. So ein Umbau ist weder eine Sanierung/ Modernisierung noch Renovierung. Das kann er machen, wenn du mal ausgezogen bist. Hat er dir denn auch erklärt, wie es danach mit der Miete weitergehen soll? http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/renovierung.htm

 

Es gilt der Rechtsgrundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, Dein Mietvertrag ist weiterhin in vollem Umfang gültig. Einer so grundlegenden Renovierung bzw. Umgestaltung mußt Du nicht zustimmen.