Darf der Vermieter eine Wohnung renovieren, während sie bewohnt ist?
Mein früherer Vermieter hat das Haus, in dem ich wohne, vor kurzem verkauft. Von den 6 Wohnungen hier sind 2 unbewohnt und der Rest bewohnt. Die beiden unbewohnten Wohnungen werden gerade renoviert. Vor kurzem hat sich der neue Eigentümer bei mir vorgestellt und mir eröffnet, dass er auch plant, meine Wohnung zu renovieren. Er möchte u. a. einen zweiten Eingang zu meiner Wohnung bauen, die Wand zwischen zwei Räumen entfernen, das Bad renovieren und die Küche in einen anderen Raum verlegen. Sprich: Meine Wohnung wäre dann die reinste Baustelle. Ich kann das überhaupt nicht gebrauchen. 1.) gefällt mir meine Wohnung wie sie ist, 2.) studiere ich (und arbeite Vollzeit) und brauche deshalb viel Ruhe.
Darf ein Vermieter überhaupt so eine Baustelle in einer bewohnten Wohnung verursachen? Ich wüsste nicht, wo ich der Zeit unterkommen könnte.
5 Antworten
Dein neuen Vermieter hat deinen Mietvertrag (mitgekauft) Wenn er daran etwas ändern will, müsste er dir eine Änderungskündigung mit entsprechenden Fristen zustellen. Ansonsten ist er nicht berechtigt, die Mietsache zu verändern.
Naja das was du da sagst, ist ja nicht nur renovieren, sondern das ist ja ein gesamter Umbau. Das kann ich mir nicht vorstellen. Mal einfache Fenster in Doppelglasfenster umbauen, sowas schon. Aber ganze Wände einreißen.....
Meine Oma hatte sich früher gegen Renovierungen immer erfolgreich gewehrt. Sie fürchtete Mieterhöhungen und war dann bis zur Wohnungsauflösung die einzigste im Haus mit noch nem alten günstigen Mietvertrag.
Hallo mysteriouswoman,
Tja, er muß Dich in Ruhe lassen!
Ich würde ihm einen Brief per Anwalt schicken. Der Anwalt wird ihm dann schon die entsprechenden § und Urteile, daß es so nicht geht, unter der Nase reiben.
Wenn Du kannst, Sicherheitsschloß einbauen!
Gruß, Emmy
Nein, das musst du nicht dulden. So ein Umbau ist weder eine Sanierung/ Modernisierung noch Renovierung. Das kann er machen, wenn du mal ausgezogen bist. Hat er dir denn auch erklärt, wie es danach mit der Miete weitergehen soll? http://mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/renovierung.htm
Es gilt der Rechtsgrundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Das bedeutet, Dein Mietvertrag ist weiterhin in vollem Umfang gültig. Einer so grundlegenden Renovierung bzw. Umgestaltung mußt Du nicht zustimmen.