Baumarktrechnung vom Mieter als Vermieter absetzen?
Ich (Mieter) kann durch meinen Vater Rabatte in einem großen Baumarkt bekommen.
Wenn ich darüber Material für Umbauten an der Wohnung kaufe und das Geld von meinem Vermieter wiederbekomme, kann er dann diese Rechnungen irgendwie legal absetzen obwohl die Rechnung auf mich oder meinen Vater geschrieben wäre?
Theoretisch könnte der Vermieter dieses Material ja auch privat von mir oder meinem Vater gekauft haben.
Ich habe ein gutes Verhältniss zu meinem Vermieter und wir möchten hier gemeinsam Umbauen, deshalb steht die Frage halt im Raum ob wir bei großen Ausgaben lieber auf den Rabatt verzichten damit er das absetzen kann oder ob beides möglich ist?
vielen Dank schon mal
5 Antworten
Der Vermieter kann die Kosten als Werbungskosten absetzen; er ersetzt Euch die Kosten; dies sollte bei Barzahlung quittiert werden oder es sollte an Euch überwiesen werden.
Es handelt sich um Drittaufwand (abgekürzter Vertragsweg).
Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wäre zu beachten:
Ein Vorsteuerabzug ist bei Rechnungen über 150 € nicht möglich, wenn der Name des vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmers nicht auf der Rechnung steht - bei Kleinbetragsrechnungen ist der Name des Unternehmers nicht erforderlich und daher wäre dann auch der Name des Dritten unschädlich.
Aber hier handelt es sich ja wohl um eine umsatzsteuerfreie Wohnungsvermietung - daher ist dann sowieso kein Vorsteuerabzug möglich.
Wenn die Rechnung auf den Namen deines Vaters geschrieben wurde, geht das nicht. Dein Vater könnte den Vermieter aber eine Rechnung schreiben. Nehme an, dein Vater hat ohnehin ein Gewerbe, um die Rabatte zu bekommen. Dann ist das ganz legal.
Oder: Kann das Material nicht einfach mit normalem Kassenzettel gekauft werden, also ohne Namen drauf? Dann ist kein Problem.
Verstehe. Mit dem Namen deines Vaters auf der Rechnung kann der Vermieter diese nicht benutzen. Dein Vater müßte dem Vermieter also eine Rechnung schreiben. Bis zu einem gewissen Umfang geht das auch ohne Gewerbe. Aber da kenne ich mich nicht genug aus, vielleicht kann jemand anderes etwas dazu sagen.
Grundsätzlich kann dein Vermieter nur Rechnungen steuerlich absetzen, die auf seinen Namen ausgestellt sind.
Du kannst ihm das Baumaterial jedoch verkaufen, das heißt, ihm eine Rechnung senden und er überweist dir das Geld.
Ich weiß allerdings nicht, ob du dafür ein Gewerbe anmelden mußt und wie es sich mit der Mehrwertsteuer verhält, da du möglicherweise ein Kleingewerbe wärest.
komisch .....
vor kurzem eine Erklärung mit Vermietung fertig gemacht ...
auf keiner einzigen Baurechnung stand der Name des Vermieters ...
ist jetzt meine Steuererklärung falsch?
und, byhteway: sagt dir Auslagenerstattung etwas? anscheinend nicht!
Leute, ihr kommt vom Thema ab. Natürlich kann man einen normalen Kassenzettel ohne Name drauf als Beleg verwenden.
Hier ging es drum, dass man nicht Rechnungen nehmen kann, die auf den Namen eines Fremden ausgestellt sind. Der Antwortgeber hat sich glaube ich nur unglücklich ausgedrückt.
warum vom Thema ab?
in unserer Kanzlei werden regelmäßig Steuererklärungen eingereicht, in denen Rechnungen, die auf einen anderen Namen lauten, mit dabei sind.
war noch nie ein Problem!
Er kann jegliche Rechnung von der Steuer absetzen, solange kein anderer Name drauf steht.
Sein Name muss NICHT auf der Rechnung stehen, Hauptsache die Mehrwertsteuer steht drauf.
Das bedeutet im Umkehrschluß, dass der Vermieter (ich übertreibe mal) von Freunden und Bekannten entsprechende Rechnungen sammeln kann und sie von seiner Steuer absetzt. Das kann ich nicht glauben.
bei einer Wohnraumvermietung ist die Mehrwertsteuer dummerweise egal ..... da Wohnraumvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei ist .... somit KEIN Vorsteuerabzug
@ wurzlsepp668
Es dreht sich hierbei nicht um die Miete für Wohnraum, sondern um Reparatur- und Instandhaltungsrechnungen.
@migon:
echt? gut, dass du mich darauf aufmerksam gemacht hast ....
aber was ist an meiner Aussage mit dem Vorsteuerabzug, den es bei WOHNRAUMVERMIETUNG nicht gibt, falsch?
Wenn dein Mieter die Rechnung im Original von die bekommt, und er Dir die "verauslagten Kosten" per Babküberweisung Centgenau erstattet und das Material auch für die vermietete Wohnung benutzt wurde. Kann er es ertragsteuerlich absetzen.
Umsatzsteuerlich läge die Sache anders, aber bei einer nur zu Wohnzwecken vermieteten Wohndung spielt dies keine Rolle, da kein Vorsteuerabzug möglich.
Der Fragesteller hat nichts davon geschrieben, dass er etwas absetzen will. Weiß nicht wo du das gelesen hast.
hatte mich verlesen und habs gleich korrigiert.
lasst einfach eine "neutrale" rechnung ohne name ausstellen. kassenbon mit den üblichen produktangaben reicht auch aus.
so haben wir es im letzten jahr mit unserem vermieter gemacht.
Leider ist es dort nur möglich über Lieferschein einzukaufen, die Rechnung kommt dann per Post an meinen Vater.
Mein Vater ist mittlerweile Rentner, hat aber lebenslänglich diese Rabatte. Leider ist es dort nur möglich über Lieferschein einzukaufen, die Rechnung kommt dann per Post an meinen Vater.