Steuer zurück bei Anbringung einer Markise?

4 Antworten

Dein Vermieter darf die Kosten nur ansetzen, wenn er diese auch tatsächlich getragen hat, also Dir das Geld dafür gegeben hat oder die Rechnung selbst bezahlt hat.

Wenn er die Kosten nicht trägt, aber trotzdem geltend macht, ist das (versuchte) Steuerhinterziehung.

Wieviel Dein Vermieter wiederbekommen würden, hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab, können also 10% aber auch 45% sein.

Zudem: Du könntest den Lohnanteil aus der Rechnung in Deiner Erklärung geltend machen und würdest davon 20% auf Deine Steuer angerechnet bekommen. Was aber nur geht, wenn Du bezahlt hast (per Überweisung), keine Erstattung bekommst und die Rechnung nicht Deinem Vermieter gibst.

Wenn Ihr ie markise behzahlt habt, und der Vermieter Euch dafür nichts zahlt, wäre es Steuerbetrug, wenn er die Markise absetzt.

WQenn Ihr die M. gezahlt habt, könnt Ihr Anfahrt, Montage und ggf. die Entsorgung der alten M. incl. MwSt als Handwerkerleistung in Eurer Steuererklärung ansetzen.

Wenn der Vermieter Euch die M. abkauft, kann er von Euch eine Quittung über den entsprechenden Betrag bekommen. wenn er sie Euch komplett zahlt, dann eine Quittung und eine Kopie der Rechnung.

Mit einer Rechnung die auf dich lautet, kann der Vermieter** gar nichts** anfangen. Wenn er den Wert steuerlich geltend machen will, muss er dir den vollen Kauf- und Montagepreis erstatten.

Die kannst Du doch steuerlich absetzen. Warum gibts Du den Vorteil ab?