Beerdigungskosten absetzen unter Geschwistern
Guten Abend,
meine Freundin möchte die Beerdigungkosten Ihrer Mutter absetzen. Die Kosten für die Beerdigung wurde jeweils von meiner Freundin und ihrer Schwester übernommen. Auf den Rechnungen steht der Name meiner Freundin. Da die Schwester keine Steuererklärung machen wird... möchte meine Freundin die ganzen Kosten absetzen. Ist das möglich oder darf sie nur die Hälfte der kosten absetzen? Danke für eure Antworten☺
5 Antworten
Na ja, es ist nicht 100% ig korrekt, aber wenn die Rechnung auf sie laeuft und die Ueberweisung/Bezahlung auch komplett, und die Schwester einverstanden ist und mitspielt, dann kann man das schon machen, ohne dass es auffaellt. Sie kann ja sagen, sie hat es alleine uebernommen, weil ihre Schwester nicht so gut bei Kasse ist und sie wollte sie nicht belasten damit. Die Schwester sollte notfalls das gleiche sagen. Und Geld von der Sterbeversicherung sollte auch keines geflossen sein.
Sie sollte der Schwester dann aber auch etwas von der Erstattung zukommen lassen, finde ich.
Ist das möglich oder darf sie nur die Hälfte der kosten absetzen?
Eher nicht :-( (Auch) der Sachbearbeiter des Finanzamts weiß: Die Bestattungskosten fallen der Verstorbenen zu und sind aus deren Nachlass, mithin aus dem Erbe, zu bezahlen.
Da würde er sich zunächst über die sog. Erbfallmeldung der Bank n. § 32 ErbStG oder anhand der Nachlasswertangaben anl. des Erbscheins beim NLG erkundigen, ob der Nachlass denn tatsächlich die Beerdigungskosten nicht hergab, so daß die bestattungsverpflichteten Angehörigen überhaupt aus eigenem Vermögen eintreten mussten.
Dann prüfen, inwieweit weitere Bestattungsverpflichtigte vorhanden sind und warum die nicht anteilig mit herangezogen werden konnten.
Schliesslich die Zumutbarkeitsgrenze deiner Freundin prüfen, ob die demnach anrechenbaren Kosten überhaupt angerechnet werden müssten: Bis 4.000 EUR bei einem durschnittlichen Jahreseinkommen geht da als außergewöhnlicher Belastung garnichts.
G imager761
Sie kann das absetzen, was sie bezahlt und ggf. belegen kann.
Also kann sie alles absetzen... was sie auch belegen kann, obwohl die Schwester die Hälfte der kosten übernommen hat. Danke
Das Finanzamt wird ihre Freundin mglw. fragen, ob sie allein bezahlt hat, wenn es davon ausgeht, dass Erben gemeinschaftlich für die Bestattungskosten aufkommen müssen. Es liegt dann an ihrer Freundin, ob sie die Beteiligung der Schwester "familienintern" behandeln will. Wenn sie volles Vertrauen zu ihrer Schwester hat, wird das wohl kein Problem sein.
ich kenne es so das wir die Rechnung auf den Namen schreiben der die Kosten auch geltend machen kann....am besten dann nochmal den Bestatter fragen