Erste eigne Wohnung, was kann man steuerlich absetzen
wenn man seine erste eigne Wohnung bezieht, kann man Sachen wie Herd, Kühlschrank, Badmöbel im kommenden Jahr steuerlich geltend machen?
Und muß der Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub gewähren, bei Umzug in der gleichen Stadt
9 Antworten
Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug- außer es ist Arbeits- oder Tarifvertraglich geregelt. Nachlesen kannst du das hier:
http://www.umzug.info/sonderurlaub-umzug.html
Im Zweifelsfall einfach deinen Chef fragen.
Steuerlich absetzbar ist eine Wohnungseinrichtung zu 100% nicht. Du kannst lediglich "haushaltsnahe Dienstleistungen"bis zu einer maximalen Höhe von € 6.000 zu 20 % direkt steuermindernd geltend machen. Dazu zählen z.Bsp. Umzugskosten, Renovierungskosten, Gartenarbeiten usw. Aber hier nur immer die reine Arbeitszeit des Handwerkers oder des Dienstleisters. Zwingende Vorraussetzung für die Absetzbarkeit: Díe Bezahlung muss unbar erfolgen- also per Scheck oder Üerweisung.
nicht ich, der Sohnemann zieht aus, ich bin der Sponsor für die meisten Sachen
Das kenne ich- aber solange es geschätzt wird und die eigenen Mittel nicht übersteigt, machen wir das doch gerne- oder?
Man kann nichts davon absetzen (außer der Umzug ist Arbeitsplatzbedingt, dann kann der Umzug als solches abgesetzt werden). Letztlich kann man lediglich verschiedene Renovierungsarbeiten absetzen, diese aber nur, wenn sie von einer Firma durchgeführt wurden und hier auch nur einen kleinen Teil der Gesamtrechnung.
Einen Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Letztlich ist es Absprache mit dem Arbeitgeber. Aber eher wahrscheinlich ist, dass normaler Urlaub genommen werden muss.
Sonderurlaub: in welcher Branche arbeitet der Sohn? Bitte im Manteltarifvertrag nachlesen oder beim Betriebsrat erkundigen, ob es für Umzug So-Urlaub gibt. Den gibt es z,B, bei Metall, Holzindustrie usw.
Umzugskosten beruflich bedingt: Alle Fahrten mit eigenem PKW, Miet-LKW, oder bei Speditionsumzug sind die kpl. Kosten an(ab)setzbar. Sogar noch Trinkgelder, belegte Brötchen, Kaffe oder sonstige Getränke im üblichen Rahmen werden akzeptiert.
Einfach mal googlen oder beim FA anrufen, die geben gerne Auskunft!
Wenn du wegen der Arbeit umgezogen bist (näher zum Arbeitsort), kannst du die Umzugskosten (also Wagen und Helfer ) steuerlich geltend machen, mit Belegen natürlich.
Ja, einen Tag Sonderurlaub gibt es meistens , den musst du im Voraus beantragen.
Einrichtungsgegenstände können nicht "abgesetzt" werden.
Warum sollte der Steuerzahler für Deinen Luxus zahlen? Echt drollig, das wäre nur möglich, wenn Du die Stadt wechselst aus beruflichen Gründen, sprich Arbeitsaufnahme in einer weit entfernten Stadt. Zwei Stunden Anfahrt bis zum Job gelten heute in Deutschland als normal.
Ansonsten muss der Arbeitgeber gar nichts. Frag beim Arbeitgeber nach.
Oh- vielen Dank für die Auszeichnung.... und viel Spaß in deinem ersten eigenen Maulwurfhügel :-)