Wer ist zuständige wenn die Badewanne verstopft ist, Mieter oder Vermieter, wer trägt die Kosten, wer beauftragt den Handwerker?

9 Antworten

Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, muss der Vermieter für die Beseitigung sorgen, also sich auch um einen Handwerker kümmern und ihn bezahlen.

Aber wenn der Mieter die Verstopfung druch unsachgemäße Nutzung der Mietsache verschuldet hat (z.B. Abfall oder Hygieneartikel in der Wanne entsorgt, versehentlich einen Gegenstand weggespült, oder trotz vieler langer Haare kein Abflussieb in den Abfluss gelegt hat) kann der Vermieter die Erstattung der Kosten verlangen. Das gilt auch, wenn eine Kostenübernahme für Kleinreparaturen durch den Mieter vereinbart ist.

Nur wenn der Abfluss bei normaler Nutzung nach und nach zugesetzt hat, bleiben die Kosten beim Vermieter.

Achtung: Auf keinen Fall solltest Du mit dem Handwerker eine überhöhte Rechnung oder Vortäuschung einer falschen Ursache auskungeln. Wenn der Vermieter dahinterkommt, ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Hallo albatroz1102,

Kommt ganz drauf an wer die Schuld trägt.

Wenn du das Verursacht hast, es aber z. B. durch sachgemäßen Umgang gätte verhindert werden können musst du den Handwerker bezahlen.

Wenn es z. B. ein Schaden an einem Rohr ist, welches der Vermieter hätte regelmäßiger warten müssen ist es ja seine Schuld.

Klärt das am besten untereinander.

Ben

Wenn die Badewanne verstopft ist, kann das ja nur am Mieter ligen. Der VERMIETER badet ja wohl nicht dort und lässt seine Haare in den Abfluss gehen.

Es ist zu klären, ob der Vermieter einen Vertrag mit einem bestimmten Installateur hat. Erst wenn der Schaden behoben ist kann, man genau sagen, wer verantwortlich war.

Die Rechnung zahlt natürlich erst einmal der, der den Handwerker bestellt hat.

Das könntest du einmal in deinem Mietvertrag nachlesen, sollte dort geregelt sein. Ansonsten kommt es natürlich darauf an wer Verursacher war und wie tief die Geschichte geht.

albatroz1102 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 18:08

Ich bezweifle das sowas im Mietvertrag steht.

MrMiles  25.02.2021, 18:10
@albatroz1102

Ja doch, Umgangssprachlich die Kleinreparaturklausel.

Nachdem der Vermieter wohl eher selten die Badewanne des Mieters benutzen wird, dürfte die Ursache wohl in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen. Und damit trägt dieser auch die Kosten.