Rauchwernmelderprüfung, Rechnung?

5 Antworten

Es kann von dir durchaus erwartet werden, dass du es fertig bringst an einem der drei Termine selbst anwesend zu sein oder aber einer Person deines Vertrauens ggf. dem Nachbarn den Schlüssel zu überlassen, damit die Wartung durchgeführt werden kann. Und natürlich kosten Sondertermine extra.

Es ist übrigens üblich, dass Handwerker zu den üblichen Arbeitszeiten erscheinen. Diese sind leider meist identisch, mit den Arbeitszeiten der Mieter. Da muss ein Mieter halt flexibel sein, einen Dritten beauftragen oder für einen Sondertermin zahlen. Deine Entscheidung.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:28

Ich sehe nicht, warum man von jemandem erwarten kann, bei einem von drei Terminen anwesend zu sein. Erst recht nicht, wenn alle Termine zeitlich identisch und sehr ungenau sind (irgendwann mittags). Nicht jeder hat die Möglichkeit, einfach mal nicht bei der Arbeit zu erscheinen, aufgrund einer Warnmelderprüfung.. Auch kann man mit Sicherheit nicht von jedem erwarten werden, eine Vertrauensperson zu besitzen, die ebenfalls den ganzen Mittag keine Verpflichtungen hat.

Wie auch immer, meine Frage ist eigentliche eine ganz andere, und zwar ob es rechtens ist, mir ein Termin in Rechnung zu stellen, der nicht von mir vereinbart worden ist. (Das Beispiel mit dem Handwerker ist nicht passend, da man ein Termin mit diesem in der Regel selbst vereinbart, nicht wahr?)

bwhoch2  26.06.2019, 15:33
@M4RC12
Nicht jeder hat die Möglichkeit, einfach mal nicht bei der Arbeit zu erscheinen, aufgrund einer Warnmelderprüfung.. Auch kann man mit Sicherheit nicht von jedem erwarten werden, eine Vertrauensperson zu besitzen, die ebenfalls den ganzen Mittag keine Verpflichtungen hat.

Das sieht aber der Gesetzgeber ganz anders, der mit Einführung der Rauchmelderpflicht auch beschlossen hat, dass alle Rauchmelder von den Verantwortlichen, also den Wohnungseigentümern oder von deren beauftragten Firmen 1x jährlich zu prüfen sind.

Das wiederum erfordert einmal jährlich die Anwesenheit der Bewohner oder beauftragter Personen, um die Prüfer Ihre Arbeit machen zu lassen.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:36
@bwhoch2

D.h. mein Arbeitgeber wäre verpflichtet gewesen, mich den Tag freizustellen (bzw. für den Zeitraum)?

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:42
@M4RC12

Doch selbst wenn, kann es doch nicht sein, dass ohne mich drei Termine vereinbart werden und diese mir dann auch noch in Rechnung gestellt werden.

Also entweder muss man doch mit mir ein Termin absprechen oder aber man probiert es halt auf gut Glück. Aber mir das dann noch in Rechnung zu stellen, kann ja gar nicht erlaubt sein. Es hätte doch auch sonstige Gründe haben können, weshalb ich an diesen Tag keine Zeit habe. Man kann doch nicht ERWARTEN, an genau diesen Tagen, um genau diese Zeit mich zu Hause anzutreffen. Es sei denn, es wird ein Termin mit MIR vereinbart.

bwhoch2  26.06.2019, 16:11
@M4RC12

Nein, wäre er nicht. Dein Arbeitgeber hätte Dich gebeten, nach Möglichkeit mit der ISTA einen Termin zu vereinbaren, der kompatibel mit Deiner Arbeitszeit ist. Wenn das nicht geht, hätte er Dir vielleicht 1 Tag Urlaub gewährt. Vom Urlaubskontingent oder unbezahlt.

Wenn das auch nicht gegangen wäre, hättest Du jemand organisieren müssen, der an Deiner Stelle den Zugang ermöglicht. Die meisten, die verhindert sind, sprechen darüber mit gut vertrauten Personen aus der Umgebung.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:17
@bwhoch2

Und da sind wieder beim eigentlich Problem. Das Gesetz gibt mir nicht mal die Möglichkeit, mir freizunehmen und trotzdem wird von mir erwartet anwesend zu sein UND man kann meine Abwesenheit auch noch in Rechnung stellen.

Und es ist bestimmt nicht gesetzlich vorgeschrieben Freunde/Bekannte überhaupt zu besitzen, geschweige denn, welche die auch zu dem jeweiligem Termin nichts besseres zu tun haben, also den ganzen Mittag auf den netten ISTA Mitarbeiter zu warten.

bwhoch2  26.06.2019, 16:26
@M4RC12

Zum einen: Über doofe Gesetze beschwerst Du Dich am besten bei Deinem Abgeordneten.

Und ansonsten sind wir wieder bei der Kompatibilität: Wenn Du es nicht ermöglichen kannst, dass jemand anders für Dich aufmacht und wenn Du nicht frei bekommst und wenn es Dir nicht möglich ist, gegen Kosten Spezialtermine zu vereinbaren, taugt die Wohnung nicht für Dich. Sie ist nicht kompatibel mit Deinem Leben und somit solltest Du Dir eine andere suchen oder die erhöhten Kosten schlucken.

PlayadeMuro  27.06.2019, 06:22
@M4RC12

Du wirst doch am Ende des Jahres auch einen Termin zur Heizungsablesung haben. Wie machst Du es denn da?

Du hast drei Termine zur Wartung der Rauchmelder! Wie viele Termine soll ISTA Dir, Deiner Meinung nach, denn anbieten?

Wenn jeder Mensch so unflexibel wäre wie Du, würde ISTA nie fertig werden.

Alle anderen Mieter in Eurem Haus bekommen es doch auch geregelt, oder?

Man kann Dinge auch unnötig komplizieren!

Du hättest dort anrufen müssen oder zumindest die Sache mit deinem Vermieter bereden müssen.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:11

"Außerdem stand auf dem Terminzettel, dass eine telefonische Terminvereinbarung zusätzliche Kosten verursacht, also habe ich darauf selbstverständlich verzichtet."

Das mein Vermieter was damit zu tun hat, wusste ich bis heute nicht.

Meine Frage ist außerdem, ob es rechtens ist, mir die nicht durchgeführte Dienstleistung in Rechnung zustellen, obwohl sie weder meinerseits beauftragt, noch das Durchführen von mir verwehrt wurde.

ssoul33  26.06.2019, 15:13
@M4RC12

Ja, aber denk doch mal logisch? Woher sollen die wissen, dass die 3 Terminvorschläge nicht einhaltbar sind? Zumindest den Vermieter hättest du anrufen können. Versetzt dich doch mal in die Lage des Vermieters? Woher soll er wissen, dass dir die Termine nicht zusagen?

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:15
@ssoul33

Ich verstehe gar nicht, wieso man davon ausgeht, dass ich zu dem Termin Zeit habe? Wieso versucht man nicht, mit mir einen Termin zu vereinbaren? Und das mein Vermieter dahinter steckt wusste ich tatsächlich nicht bis heute, sonst hätte ich mich direkt bei ihm gemeldet.

Außerdem ist meine Frage doch, ob es überhaupt rechtens ist, mir das in Rechnung zu stellen, nicht was ich hätte machen können oder sollen.

Lotta1965  26.06.2019, 15:16
@M4RC12
ob es rechtens ist, mir die nicht durchgeführte Dienstleistung in Rechnung zustellen, obwohl sie weder meinerseits beauftragt, noch das Durchführen von mir verwehrt wurde.

Aber selbstverständlich ist die Wartung der Rauchmelder, die ja in regelmäßigen Abständen erfolgt, auf den Mieter umlegbar. Die Wartung für die Heizung zahlst du ja auch, zumindest anteilig.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:18
@Lotta1965

Es geht nicht um die Rauchwarnmelderprüfung an sich, es geht darum, dass mir die Anfahrtskosten in Rechnung gestellt werden, für einen Termin, den nicht ich, sondern mein Vermieter ausgesucht hat, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.

bwhoch2  26.06.2019, 15:36
@M4RC12

Lotta hat recht. Natürlich hättest Du an einer vernünftigen Terminvereinbarung mitwirken müssen. Auch wenn telefonische Vereinbarung was kostet, wäre das in Deinem Fall wohl die einzige Möglichkeit gewesen, die Prüfung überhaupt bei Dir durchzuführen. Einfach zu meinen, im Gegensatz zu allen anderen habe ich keine Zeit und darum geht das bei mir nicht, hilft niemandem wirklich weiter und nun hast Du Kosten am Bein, auf denen Du sitzen bleiben wirst. Ja, man kann Dir das berechnen.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:49
@bwhoch2

Das mag ja alles sein, aber ein Handwerker wirft doch auch nicht einfach ein Termin in mein Briefkasten, fährt dann zu mir und stellt mir das alles auch noch in Rechnung, ohne, dass jemals jemand mit mir gesprochen hat?

Also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das alles so erlaubt ist. Das wäre ja absurd.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:54
@bwhoch2

Allein die Tatsache, dass die telefonische Vereinbarung extra kostet sollte meiner bescheidenen Meinung nach illegal sein. Ich bin VERPFLICHTET eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, doch wenn ich zu dem Termin, der OHNE mich vereinbart wurde, nicht anwensend sein KANN, muss ich entweder Geld bezahlen, um ihn abzuändern oder der fehlgeschlagene Versuch wird mir in Rechnung gestellt ??

Das muss doch gegen irgendwelche grundlegenden Gesetze verstoßen.

bwhoch2  26.06.2019, 16:18
@M4RC12

Der Vergleich mit einem Handwerker hinkt sehr. Zum einen kommt der Handwerker nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben und ein Kaminkehrer (Handwerker) macht es in der Regel genauso. Er kommt einmal, trifft niemand an und wirft dann eine Karte in den Briefkasten. Dann heißt es, entweder da sein oder einen passenden Termin vereinbaren. Klappt das nicht, wird auch der Kaminkehrer erhöhte Kosten berechnen. Aber Kaminkehrer braucht Dich nicht zu interessieren.

schleudermaxe  27.06.2019, 06:27
@M4RC12

... seit wann sollten wir Vermieter denn solche Termine aussuchen können?

Wenn Du Dich einfach nicht in Bewegung setzt, um mit denen zu reden und einen besonderen Termin zu vereinbaren, dann ist das jetzt auch berechtigt. Hier geht es nicht um etwas Unbedeutendes, sondern die gesetzliche Pflicht muss erfüllt werden und das erfordert Deine aktive Mitwirkung und kann nicht mit passivem Zurücklehnen abgetan werden.

Wenn es Deine Arbeit absolut nicht zuläßt, dass Du mal einen halben oder ganzen Tag wegen so etwas von der Arbeit fern bleibst, musst Du Dir für die Zukunft Konsequenzen überlegen. Denkbar wären:

  1. Gar nicht mehr wohnen (da gibt es keine Rauchmelder)
  2. Eigene Wohnung oder Haus kaufen
  3. In eine Wohnung oder ein Haus ziehen, in dem der Vermieter die Prüfung selbst machen kann und das auch am Wochenende oder abends.

Deine jetzige Wohnung scheint für solche Dinge nicht kompatibel zu sein.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:01

Die Antwort verfehlt leider die Fragestellung. Trotzdem gehe ich mal drauf ein.

In Bewegung setzen ist nicht das Problem, wie man meiner Frage entnehmen kann, sondern die Tatsache, dass ein Vereinbaren eines Termins mit extra Kosten verbunden ist.

Ich habe außerdem auch nie versucht zu verhindern, dass gesetzliche Pflichten eingehalten werden können, es war mir nur nicht möglich, an einem der drei Termine anwesend zu sein.

Wofür scheint meine Wohnung nicht kompatibel zu sein? Das verstehe ich nicht ganz, sie ist aber außerordentlich kompatibel, in allen Hinsichten.

Und jetzt noch mal die eigentliche Frage: Ist es rechtens, mir eine "versuchte" Dienstleistung in Rechnung zu stellen, dessen Termin ohne mein Zutun vereinbart worden ist (natürlich in Bezug auf die Rauchwarnmelderprüfung)

bwhoch2  26.06.2019, 16:21
@M4RC12

Kurz und knapp, ja es ist rechtens!

Zu Deinen anderen Einwänden: Diese zeigen nur, dass Du immer noch nicht verstanden hast, um was es geht.

Zu Deinen Pflichten als Bewohner einer Wohnung gehört nun mal die Duldung der jährlichen Rauchmelderprüfung. Das musst Du ermöglichen. Drei Termine hat man Dir vorgeschlagen und Du wolltest Kosten vermeiden, was zur Folge hat, dass Du jetzt mit höheren Kosten konfrontiert bist.

Motto: "Sparen, koste es, was es wolle!" Trifft das auf Dich zu?

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:25
@bwhoch2

Schon wieder so ein provokanter letzter Satz ;)

Und diese Antwort zeigt, dass du meine Frage bzw. mein Anliegen nach wie vor nicht verstanden hast. Ich verstehe, dass ich verpflichtet bin, eine Rauchwarnmelderprüfung in meiner Wohnung zu ermöglichen. Ich verstehe nicht, wieso diesbezüglich kein Termin mit mir vereinbart wird und ich verstehe nicht, wie Termine, welche ohne mich vereinbart worden sind in Rechnung gestellt werden dürfen.

Dein Vermieter ist verpflichtet die Dinger zu warten, also bist du verpflichtet Zugang zur Wohnung zu ermöglichen.

ronnyarmin  26.06.2019, 15:11
...also bist du verpflichtet Zugang zur Wohnung zu ermöglichen

Das ist klar. Die Frage ist aber: Muss der Zugang zu Zeiten ermöglicht werden, in denen der Mieter keinen Zugang gewähren kann? Er weigert sich ja nicht grundsätzlich, dass Jemand in die Wohnung kommt.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:13
Orange9173  26.06.2019, 15:15
@ronnyarmin

Wenn die Wartungsfirma da mitmacht, kannst du eine andere Zeit vereinbaren. Wie gesagt du bist verpflichtet den Zugang zu ermöglichen.

Ob du Termine hast oder nicht ist in dem Fall egal. Auch wenn es nervig ist.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:20
@Orange9173

Nochmal, es geht nicht darum, dass ich mich weigere den Zugang zu meiner Wohnung zu ermöglichen!

Es geht darum, dass ein Termin ausgemacht wurde, OHNE MEINE ZUTUN, und ich aufgrund dessen, dass ich zu diesem Termin nicht anwesend sein KONNTE, eine Rechnung bekommen habe.

Meine Frage; ist das rechtens?

Einen anderen Termin kann man wohl nur kostenpflichtig vereinbaren, warum auch immer.

Orange9173  26.06.2019, 15:23
@M4RC12

Ja du bist verpflichtet zu der Zeit, wo der Vermieter in deine Wohnung muss (oder eine beauftragte Firma) auch die Wohnungstür zu öffnen. Du kannst auch den Schlüssel bei der Oma nebenan abgeben. Die müssen nur irgendwie rein.

Der Vermieter muss es früh genug ankündigen aber der Rest in dein Problem.

bwhoch2  26.06.2019, 15:38
@M4RC12
OHNE MEINE ZUTUN,

Und genau das ist das Problem. Ein anderer Termin bedeutet seitens ISTA vermutlich auch, dass Zeiten möglich sind, die von den normalen Touren extrem abweichen und vielleicht sogar abends nach Deinem Feierabend liegen. Du hast gemeint, das geht Dich alles nichts an und Du kommst ungeschoren davon, wenn Du Dich nur mit dem Kopf im Sand versteckst.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:11
@bwhoch2

Immer die provokanten Antworten hier, trotzdem Danke. Und nein, ich habe gar nichts gemeint, nur war ich aus purer Naivität davon überzeugt, dass es in Deutschland nicht möglich sein kann, dass ein Privatunternehmen dazu in der Lage ist, selbst Termine mit Nicht-Kunden zu vereinbaren und diese bei nicht einhalten auch noch in Rechnung zu stellen.

Den letztens Satz kannst du dir auch einfach sparen, du musst hier im Internet niemanden versuchen zu belehren und dann auch so provokant..

bwhoch2  26.06.2019, 16:22
@M4RC12

Die Erfahrung zeigt, dass solche Sätze am meisten hängen bleiben und dies ist auch kein Forum für Wunschantworten.

Orange9173  26.06.2019, 16:25
@M4RC12

Die Regelung ist nicht optimal, aber stell dir vor du bist Vermieter und jemand weigert nicht seit Wochen die Firma rein zu lassen (ich meine nicht dich, nur ein Beispiel), dann bekommst du auf den Sack weil du die Dinger nicht warten lässt. Ist ja eigentlich immer noch dein Eigentum und du musst Zugang bekommen wenn du willst.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:41
@Orange9173

Ich verstehe ja, dass ich gesetzlich verpflichtet bin Zugang zu meiner Wohnung für etwaige Überprüfungen zu gewähren. Ich versteh nur nicht, wieso man sich nicht mit mir zur Terminvereinbarung auseinandersetzt und gleichzeitig mir diesen Termin aufgrund meiner nicht zu verhindernden Abwesenheit in Rechnung stellt.

Dem Vermieter bringt das auch nichts, der muss jetzt nur wieder die ISTA mit einem neuen Termin beauftragen und versuchen, von mir das Geld für den fehlgeschlagenen Termin zu holen.

Aber na gut, scheint wohl ein "Gesetzesproblem" zu sein und da ich kein Interesse mich politisch zu engagieren, sollte ich mich wohl auch nicht beschweren.. auch wenn ich es mehr als fragwürdig finde..

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:44
@M4RC12

Viel sinnvoller wäre es doch, wenn man bzgl. einer Terminvereinbarung Post bekommt, ein Termin vereinbart und mit seiner Unterschrift bestätigt und DANN kann mir auch gerne meine Abwesenheit in Rechnung gestellt werden. Klar, ist das offensichtlich mit mehr Kosten für Unternehmen wie der ISTA verbunden, aber die Kosten sollten ja wohl auch die tragen, die daran profitieren und nicht der Mieter..

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:10

Das sagte auch mein Vermieter, aber darum geht es doch gar nicht? Ich habe zu keinem Zeitpunkt erwähnt, dass ich nicht vorhätte den Zugang zu meiner Wohnung zu ermöglichen.

ssoul33  26.06.2019, 15:11
@M4RC12

Du hättest einen Termin ausmachen müssen. Hast du nicht, hast dich auch nicht gerührt und Bescheid gegeben, dass die Termine nicht gehen. Die fahren extra an und planen es im Voraus, obwohl du weisst, dass du da nicht da bist und niemand in die Wohnung kann.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:13
@ssoul33

Zitat aus Eingangsfrage: "Außerdem stand auf dem Terminzettel, dass eine telefonische Terminvereinbarung zusätzliche Kosten verursacht, also habe ich darauf selbstverständlich verzichtet."

Einen von den 3 Terminen hättest Du wahrnehmen müssen.

Oder jemand bitten das für dich zu tun.

Die Termine wurden ja sicher mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt.

 Da ich zu keinem Zeitpunkt irgendeine Dienstleistung beauftragt habe, kann ich doch wohl auch nicht zur Kasse gebeten werden.

Das sind Pflichten denen der Vermieter nachkommen muß. Wenn Du dich dagegen sperrst mußt halt dafür zahlen.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 15:34

Gut, und nochmal. Ich sperre mich gegen gar nichts. Ich hatte einfach nur rein technisch NICHT die Möglichkeit ein dieser drei Termine wahrzunehmen, da ich nicht die Möglichkeit habe, einfach mal mehrere Stunden nicht zur Arbeit erscheinen, es sei denn ich bin krank oder habe Urlaub. Da ich mich bestimmt nicht für den Tag krankmelden werde und auch Urlaub so kurzfristig nicht möglich war, sehe ich nicht wie ich meinen "Pflichten" hätte nachkommen sollen. (Zumal man mit Sicherheit auch nicht von jedem erwarten kann, eine Vertrauensperson zu besitzen, die man damit beauftragen kann, den kompletten Mittag in der Wohnung zu verbringen.)

Aber meine eigentliche Frage war: ist es rechtens mir den Termin in Rechnung zu stellen, obwohl ich nicht hätte anwesend sein KÖNNEN und der Termin nicht von mir vereinbart worden ist.

anitari  26.06.2019, 15:43
@M4RC12

Ja das ist rechtens.

M4RC12 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 16:09
@anitari

Die erste hilfreiche Antwort hier, danke.