Ista will uns schätzen

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Nach der heizkostenverordnung ist eine schätzung möglich. da wird der durchschnittsverbrauch aus deiner wohnung der letzten jahre genommen oder der durchschnittsverbrauch aus dem haus mit vergleichbahren wohnungen. das heist, du kannst richtig viel verbrauche bis die geräte eingebaut werden, bezahlen tust du nur den ds. Viel spaaaaass beim heizen und baden, lad dir noch leute ein.

BauManne  13.06.2012, 22:16

lt. Heizkostenverordnung ist das in diesem Fall möglich, jedoch nicht für das Folgejahr.

Hallo "fraggle83",

die Antwort auf Deine Frage ist m.E. nach der gesetzlich festgeschriebenen Heizkostenverordnung zu beantworten.

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/

Hiernach ist festgelegt, dass grundsätzlich jeder Vermieter dazu verpflichtet ist, bei einer gemeinschaftlichen Heinzungsanlage, die Verbrauchskosten auch verbrauchsabhängig zu erfassen und zu erstellen (vgl. §§ 4, 6 HeizkostenV).

Eine Ausnahme bildet § 2 HeizkostenV, wonach dies nur für Mietshäuser gilt, in denen sich maximal zwei Wohneinheiten befinden, wobei dabei eine Wohneinheit vom Eigentümer selbst genutzt werden müsste.

§ 7 der HeizkostenV regelt sodann, dass in den meisten Fällein ein Verteilerschlüssel von 30 : 70 gilt. Das bedeutet, dass 70% der Verbrauchskosten auch auf den eigentlichen Verbrauch umgelegt werden müssen und 30% nach der Wohnungsgröße verteilt werden. Dieses gilt für alle Wohnungen in Häusern, die mit Gas oder Öl beheizt werden, bei denen die Heizleitungen gedämmt sind, die vor 1995 errichtet und danach nicht umfassend modernisiert wurden.

Diese 30% werden deshalb umgelegt, da z.B. je nach Alter, Größe und Ausstattung einer Heizungsanlage Verluste von öl- und gasbefeuerten Heizanlagen bei 20-40% liegen. Diese Kosten sind eben vom Verbraucher unabhängig.

Wird dies, eben die verbrauchsabhängige Erfassung, vom Vermieter nicht eingehalten, so steht Dir gemäß § 12 HeizkostenV das Recht zu, die Abrechnung der Heizkosten um 15% zu mindern.

Du solltest den Vermeiter daher unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 HeizkostenV dazu auffordern, dafür zu sorgen, dass eine Einrichtung installiert wird, die eine verbrauchsabhängige Erfassung Deiner Heizkosten gewährleistet.