muß ein wasserzähler in einer mietwohnung geeicht sein?
ich habe mir gerade mal den wasserzähler in meinem bad angesehen, den den vermieter einmal im jahr kontrolliert für die nebenkostenabrechnung
da sind 2 zähler, wohl für warmwasser und kaltwasser aber keiner von beiden ist geeicht, also ich kann nirgendwo einen aufkleber entdecken, wann sie geeicht worden wären oder bis wann sie geeicht sind
meine fragen: wie kann man erkennen ob in einer mietwohnung liegende wasserzhäler geeicht sind und ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zähler in wohnungen geeicht sein müssen?
was passiert juristisch mit der nebenkostenabrechnung wenn ungeeichte zähler für die abrechnung benutzt werden?
vielen dank für hilfe
7 Antworten
Die Frage nach der Eichung des Wasserzählers, Kalt- und Warmwasser getrennt, kann nur der Vermieter beantworten, wenn du ihn fragst, wann die letzte Eichung oder der Einbau der vorhandenen WZ vorgenommenwurde. Derartige Vorgänge sind kostenbehaftet und werden in den Hausverwaltungsunterlagen nachzuweisen sein. Liegt der Zeitpunkt mehr als 6 Jahre zurück, müssen die Zähler geeicht oder gewechselt werden. Der Verbrauch an Trinkwasser und damit gekoppelt des Abwassers in der Betriebskostenabrechnung muss exakt über geichte Instrumente erfolgen, ansonsten kannst du der Abrechnung in diesem wichtigen Punkt widersprechen.
Wasserzähler müssen geeicht sein. Sie werden geeicht ausgeliefert, und die Eichung läuft nach 6 Jahren ab, danach müssen sie durch den Vermieter ausgetauscht werden. Daher steht normalerweise auf dem Skalenblatt des Wasserzählers das Produktionsdatum. Wenn Wasserzähler nicht geeicht sind, kann bei der Nebenkostenabrechnung ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden...
ich machs ganz kurz... muss geeicht sein, bei manipulationsverdacht kannst teuer werden, je nachdem wie manipuliert wurde (WENN) für den vermieter oder für dich. meld dich bei den wasserwerken deswegen.
Gar nichts. Die Zuständigkeit eines Wasserversorgungsunternehmen endet am Hauptzähler. Der Rest interessiert nicht.
ja, wer ist jetzt verpflichtet? der vermieter oder ich? ich verstehe doch nichts von wasserzählern
wie erkennt man ob die dinger geeicht sind oder nicht? sie sehen nicht älter als 15 - 20 jahre aus, aber es ist definitiv keine plakette, plombe oder aufkleber zu erkennen, wann geeicht wurde und wann wieder muß
dein vermieter kann dir viel erzählen also frag ihn am besten gar nicht erst. ruf bei den wasserwerken an, erkläre deinen fall und frage um rat. wenn es dir einer genau sagen kann dann dei. im zweifelsfall kommt einer und guckt sich das an.
Hallo, sobald du einen Zähler im Hause oder in der Wohnung hast bist du oder der Vermieter verpflichtet diese entsprechend der Prüfungsplombe eichen zu lassen.
ja, wer ist jetzt verpflichtet? der vermieter oder ich? ich verstehe doch nichts von wasserzählern
wie erkennt man ob die dinger geeicht sind oder nicht? sie sehen nicht älter als 15 - 20 jahre aus, aber es ist definitiv keine plakette, plombe oder aufkleber zu erkennen, wann geeicht wurde und wann wieder muß
- Vermieter da der Zähler zur Abrechnung dient
- Unterputzzähler haben keine Plombe da sie nur mit Spezialwerkzeug entfernbar sind und ohne diese hättest du eh kein Wasser, es sei denn du kannst ein Passstück bauen
- Jahreszahlen der Eichung meistens im Zählwerk oder anhand der Nummer nach vollziehbar
Kurz und knapp: Wasserzähler, egal ob Hauptzähler oder die Wohnungszähler müssen geeicht sein. Kaltwasserzähler haben eine gesetzliche Eichfrist von 6 Jahre, Warmwasserzähler haben eine 5jährige Eichfrist. Hier nochmal die genaue Formulierung:
http://www.lmet.de/deutsch/wasser.htm
Kalt- und Warmwasserzähler, die im geschäftlichen Verkehr verwendet oder so bereitgehalten werden, dass sie ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden können, müssen geeicht sein.
Davon betroffen sind nicht nur Wasserzähler der Versorgungsunternehmen, sondern auch solche, die sich - auch als sogenannte Wohnungs-, Etagen- oder Zwischenzähler - im Besitz anderer Unternehmen oder von Privatpersonen befinden. Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen lediglich Zähler mit einem maximalen Durchfluss von mindestens 2000 m³/h.
Die Messgeräte sind für die Eichung zu reinigen und ordnungsgemäß herzurichten. Es besteht Bringpflicht, d. h. Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen, sind vom Eigentümer oder einem von ihm Beauftragten grundsätzlich am Prüfungsort vorzulegen. Der Aus- und Einbau der Messgeräte am Gebrauchsort sowie Instandsetzungsarbeiten werden von der Eichbehörde und von den staatlich anerkannten Prüfstellen nicht vorgenommen. Wasserzähler der Versorgungsunternehmen werden im allgemeinen von diesen vor Ablauf der Eichgültigkeitsdauer ausgewechselt.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Verwendung oder Bereithaltung von nicht geeichten bzw. nicht beglaubigten Wasserzählern im geschäftlichen Verkehr ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. (Zwar noch DM, aber rechtlich das gleiche)
Und es ist die Pflicht des Eigentümers, nicht des Mieters. Ggf. lassen sich überfällige Messeinrichtungen anzweifeln.
Zur Info: Dies ist keine rechtliche Beratung. Irrtümer meinerseits behalte ich mir vor ;)
PS, zur Frage des Eichdatums. Diese kann man an einem Aufkleber ablesen, oder anhand der Zählernummer. Das ist Typen abhängig.
Eine Nummer wie: 09XXXXXXX zum Beispiel deutet auf ein Eichjahr 2009. Aber nicht bei jedem Typ. Viele haben auch im Zählwerk eine Jahreszahl.
Eine Antwort von einem wirklichen Fachmann.DH
Danke ;)
Unter Vorbehalt natürlich ;) Danke!
Als Ergänzung sei noch das aktuellste Urteil des BGH angefügt: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH-Abrechnung-Wasserverbrauch-ungeeichter-Zaehler.htm
@ geige: vielen Dank. Interessant. DH für den Kommentar. Also kann im Anschluß durch den Vermieter über eine anerkannte Eichstelle geprüft werden, das der Zähler noch genau läuft. Wenn ich das richtig verstanden habe.
Was haben die mit den Wohnungswasserzählern zu tun???