Wasserzähler nicht mehr geeicht seit 2008
Hallo,
unsere Wasserzähler sind seit 2008 nicht mehr geeicht. Unsere Betriebskostenabrechung haben wir prüfen lassen vom Meiterbund, der sagt bis auf das einige Beträge etwas aufgerundet wurden passt das mit dem Betrag, es wäre nicht zuviel. Nun hat er uns auch gesagt das wir zwar verlangen können das die Zähler überprüft werden sollen vom Vermieter, sollte der aber nachweisen können das die Zähler okay sind müssen wir die kosten für diese Prüfung übernehmen. Stimmt das so? Und können wir bei der Abrechnung nicht einen gewissen Prozentsatz abziehen, weil wir ja nicht wissen ob die Wertte korrekt sind? Ich vertraue dem nicht mehr der hat uns jetzt schon ein paar Mal wiedersprüchliches erzählt. Den Eintritt in den Mieterbund hätten wir uns sparen können.
Danke Euch.
8 Antworten
Wasserzähler wird bei mir auch nur alle 5 Jahre getauscht bzw. wenn ich einen Defekt annehme, tauscht das Wasserwerk bei uns aber gratis und ich sehe ja auch die verbrauchten Wassermengen der letzten Jahre auf den Abrechnungen der Gemeinde und bei gröberen Diskrepanzen kann man ja nachforschen
Genau Wohnungszähler
es giebt ja in Deutschland nicht umsonst das Eichgesetz das durch das Eichamt durchgesetzt weden soll, auf den Zählern stehen ja die Verfallsdaten , sprich Ablauffrist der Güldigkeit der Eichung dieses Zählers, in erster Lienie ist der Vermieter verantwortlich für die Einhaltung der Gesetslichkeiten, auf alle Fälle sollte er wissen was er zu tun hat wenn eure Zähler die Eichzeiten überschritten haben, er hat nicht nur das Recht die Mieten einzutreiben sondern auch die Pflicht solche Angelegenheiten zur algemeinen Zufriedenheit zu erledigen, ihr könnt euch auch an den Verbraucherschutz wenden
In Deutschland müssen Kaltwasserzähler nach sechs, Warmwasserzähler nach fünf Jahren neu geeicht werden.
Wenn Du eine "Befundprüfung" durchführen lässt, wirst Du die Kosten dann höchstwahrscheinlich selbst tragen müssen, die vorgeschriebene Frist für den Vermieter ist ja noch nicht abgelaufen...
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserz%C3%A4hler#Eichung.2CEichg.C3.BCltigkeitsdauer.2CBefundpr.C3.BCfung
Wenn die Zähler SEIT 2008 nicht geeicht sind, ist die Frist schon 4 Jahre abgelaufen...
Doch ist Sie denn die Zähler wurden 2003 das letzte Mal geeicht
Woher weißt Du das???
Auf dem Wasserzähler bzw. der Plombe ist das Datum der Eichung vermerkt , nicht, bis wann die Eichung gültig ist.
Weil ich nicht blindlinks irgendwas behaupte sondern mich beim Fachmann erkundigt habe! Und lesen kann ich auch BIS steht dort.
Weil dies so in der Frage steht, sonst würde dort stehen "unsere Wasserzähler sind seit 2008 nicht mehr geeicht WORDEN", nach deutscher Grammatik bedeutet die obige Aussage aber, dass die Eichung 2008 abgelaufen ist...
du kannst 15 % abziehen -
Unsinn, das gilt nur für Heizkosten...
Es wird sich hier wohl um den Wohnungswasserzähler handeln, nicht um den Zähler des Hauptanschlusses, sonst ergibt die Frage keinen Sinn...