Verzicht des Mieters auf Zähleraustausch nach Ablauf der Eichfrist?
Wir rechnen die Mietnebenkosten gegenüber unserem Wohnungs-Mieter mit entsprechenden, geeichten Messgeräten ab. Die Kalt- und Warmwasserzähler sind jetzt zum Austausch fällig, da die Eichfrist abgelaufen ist. Die Kosten des Austausches für vier Messstellen müsste der Mieter tragen.
Da es sich um simple mechanische Messgeräte (Messkapseln) handelt, die bei Defekt allenfalls zuwenig Verbrauch, aber niemals zuviel Verbrauch anzeigen können (ggf. Vorteil für den Mieter), würde ich dem Mieter die Kosten gern ersparen. Das Eichgesetz und das Mietrecht schreiben jedoch einen Austausch der Zähler nach Ablauf der Eichfrist vor.
Ist ein schriftlicher/vertraglicher Verzicht des Mieters auf die Verwendung von geeichten Messzählern rechtlich wirksam, oder ist die Verwendung von geeichten Zählern, trotz ausdrücklichem Verzicht des Mieters, unabdingbar - und somit rechtlich unwirksam und ggf. im Streitfall anfechtbar?
4 Antworten
Miete doch die Zähler bei einer entsprechenden Firma, wie Techem, ISTA o. ä.
Jahr für Jahr die gleichen Kosten und der Austausch kostet nicht extra. Diese Kosten können umgelegt werden und Mieter gewöhnen sich an diese jährliche Gebühr leichter, als wenn alle 5 oder 6 Jahre ein Brocken daher kommt.
Auch durch Unterschrift des Mieters wird aus der Ordnungswidrigkeit der Verwendung ungeeichter Wasserzähler keine erlaubte Maßnahme.
Schwachsinn!
Kunno möchte durch Vertrag geltendes Recht aushebeln, das ist der Punkt.
Und von uns hören, das das geht.
Ein Mieter hat aber solche Kosten und Lasten doch gar nicht zu tragen.
Zudem sieht das alles nach Ordnungswirdrigkeit aus, wenn nichtgeeichte Erfassungsgeräte vom Vermieter verwendet werden.
Lese ich nicht, Zählertausch allenfalls bis zur Höhe der Eichkosten. Es gibt keine Eichung, also hat der Mieter diesen Tausch auch nicht zu bezahlen.
Ist bei mir in meinem Bestand zudem in den Mietkosten enthalten, die Wartung und der Austausch.
Wer zahlt denn sonst den Betrieb der Wasserzähler? Du? Dann übernimm doch bitte meine Wasseruhrmietzahlungen an die Stadtwerke. Danke.
Thema verfehlt
Mein Kommentar bezieht sich auf Schleudermaxe. Gesetze durch "Vereinbarungen" außer Kraft zu setzen dürfte schwer fallen. Aber Versuch macht klug
..... nun wird es lustig. Du musst für einen Zählertausch bei Deinem Vertragspartner bezahlen?
Das hat hier und in ganz Deutschland noch kein anderer erlebt, wetten?
Nein, üblicherweise zahlt man Miete für den Zähler, darin ist allerdings natürlich anteilig der Austausch enthalten.
Was jetzt?
Es gibt einen Zähler der Stadtwerke, damit hat ein Mieter nichts weiter zu tun, die Grundgebühr steht fest, und beinhaltet den Zählerwechsel.
Kosten und Lasten für Miete fallen doch gar nicht an.
Der Zähler ist sicher geeicht, bisher wurde von einem Zähler mit abgelaufener Eichung geredet. Unterzähler, die der Abrechnung dienen, müssen geeicht sein. Ende. Ich geb auf
Unterzähler, was das auch immer sein mag, werden nicht von den Stadtwerken gestellt.
Wenn du irgendwann den Mieter"schutz"bund kennen lernen möchtest mach einen Vertrag mit ihm, wenn du von Anwälten und Gericht verschont werden willst tausche aus . Sag dem Mieter, das die Kosten dafür auf Grund des Gesetzes und des Mietervereinsverhaltens leider unvermeidbar sind.
Tatsächlicher Sachverhalt dahinter: Ein Mieter hat mit Hilfe des Mietervereins geklagt, 60€ Wasserkosten hat so der Mieter gespart (keine Wasseruhren).
Die Eigentümergemeinschaft hat daraufhin den Einbau von Wasserzählern (Modernisierung?) beschlossen. Nun darf jeder der über 100! Bewohner pro Jahr völlig sinnfrei für seine Wasseruhren etwa 280€ pro Jahr bezahlen. Plus Verbrauch, der liegt meist darunter! Dabei stellte sich raus, daß der klagende Mieter im Folgejahr die 4-fachen Wasserkosten zahlen durfte (plus Wasseruhren!), da wollte der Mieterschutzbund nicht mehr klagen, aussichtslos. Aber er hat sich mal wieder als Superpreistreiber bewiesen!
Merke: Staat und Mieterverein zusammen mit Anwälten, die nur Dein Bestes wollen, sind die brutalsten Preistreiber!
Die Vermieter haben nun mal keine Lust den Verbrauch der Mieter zu bezahlen!
Das finde ich persönlich auch voll ok.
Das mit den 280 €/Jahr für die Wasseruhren kann ich nicht ganz nachvollziehen. Kostenumlage ist ja nur bei Austausch nach Ablauf der Eichfrist möglich und gerechtfertigt.
Ich will die Zähler ja auch nicht ausbauen, sondern ohne Eichung weiter betreiben. Nur dafür soll mir derMieter seine Zustimmung und die Anerkennung der dann gemessenen Werte schriftlich bestätigen.
Sorry! Eben nachgeschlagen: Hier in Hamburg nehmen die Hamburger Wasserwerke 77,81 Euro pro Jahr und Uhr. Stimmt, hatte mich getäuscht, das sind 311,24€ bei den dort vorhandenen 4 Wasseruhren pro Wohnung und Jahr. Und als Vermieter selber (kostenlos wohlmöglich, Wasseruhren einzubauen, was zugegeben kein Akt wäre, würde ich unbedingt sein lassen. Dann sagt dir der Mieterverein, du warst dazu weder berechtigt noch fachlich kompetent (oder bist Klempnermeister???) zu in der Lage, hast also was falsch gemacht und bleibst dann auf allen Kosten sitzen!!!
Ich denke kein Mensch denkt an sowas, es sind nur Peanuts. Aber es gibt natürlich auch Querulandten die keine Geglegenheit auslassen.
Eichung bzw. Zähleraustausch ist nach Ablauf der Eichfrist vom Mieter im Rahmen der Nebenkosten zu tragen (BetrKV)