Darf der Vermieter das Kautionssparbuch auflösen ohne mich zu informieren?
Das Kautionssparbuch habe ich bei der Postbank gemacht. Nach dem Umzug habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen. Darf der Vermieter das Geld einfach nehmen? Ich bin nicht ganz mit der Abrechnung einverstanden, da die einigen Kosten keine Begründung haben.
4 Antworten
Darf der Vermieter das Geld einfach nehmen? Ich bin nicht ganz mit der Abrechnung einverstanden, da die einigen Kosten keine Begründung haben.
Hier findest Du die Antwort und was man machen muss:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-ignoriert-widerspruch-gegen-nebenkostenabrechnung/
LG
johnnymcmuff
Wenn die Abrechnung stimmt und du nicht bezahlst, kann er sich entsprechend bedienen. Stimmt nicht die Abrechnung und er hat sich schon bedient, dann muss er dir die ganze Kaution zzgl. zinsen auszahlen. du musst halt per einschreiben ihm mitteilen, dass du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist und warum. letztendlich entscheidet das gericht, wer recht hat
Erst einmal das Grundsätzliche - Möglichlichkeiten -
Mietkautionssparbuch auflösen - Mietkaution.org
www.mietkaution.org/mietkautionssparbuch/aufloesen/Du hast die Möglichkeit die NK-Abrechnung zu beanstanden und Einsicht in die jeweiligen Belege zu nehmen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur noch der Rechtsweg.
Wenns richtig eingerichtet worden wäre, dann könnte er sich alleine gar nicht an dem Geld vergreifen....
Und nein, darf er nicht.
Der FS ist Mieter und hat das K-Buch selbst eingerichtet. Offensichtlich fehlte die Pfändungsabtretungserklärung oder die Bank hat entgegen diesen Bestimmungen gehandelt oder der Vermieter hat Urkundenfälschung begangen.
Wenn ich als Vermieter separat von meinem Vermögen auf ein Sparbuch anlege ist es richtig eingerichtet. :-)
Aber dann kann ich darauf auch zugreifen.