Muß mein Vermieter den gartenteich einzäunen, obwohl mir dieser bekannt bei Einzug
Wir wohnen auf einem Mietgrundstück mit großem Gartenteil, eine sehr schöne Anlage. Nun sind Kleinkinder im Haus. Muss unser Vermieter den Teich nachträglich einzäunen, obwohl uns bei Besichtigung dieser bekanntgegeben wurde. Auch der Hinweis auf eventuelle Kinder die noch kommen zu achten, da der Vermieter nicht beabsichtigt diesen Teich einmal einzuzäunen. Uns war dieser Teich also bei Einzug und Unterschrift unter den Mietvertrag bekannt. Wenn möglich eine rechtssichere Auskunft.
Wir danken allen die dazu etwas zu vermelden haben.
4 Antworten
Nein, der Vermieter muss nicht einzäunen. Imager761 hat bereits einen guten Vorschlag gemacht. Euch war das Gefahrenpotential beim Einzug bewußt und dementsprechend muss man die Kleinen eben entsprechend beaufsichtigen, wenn sie sich im Garten rumtreiben.
Vergleiche: Vor dem Haus ist eine vielbefahrene Straße. Leider zwischen Haustür und Straße kein Zaun. Kann man nun vom Vermieter verlangen, dass er eigens einen Zaun baut oder, wenn die Kinder außerhalb des umzäunten Bereichs sind, dass dann eigens die Straße gesperrtt wird? Kann man auch nicht. Man weiß um die Gefahr und wird sich danach richten.
Nein. Zwar gilt der Grundsatz, dass der, der einen „Verkehr" auf seinem Grundstück duldet, eine Rechtspflicht hat, die nötigen Vorkehrungen zum Schutze dieser Dritten zu schaffen und diese auch aufrechtzuerhalten. Allerdings kann diese Zustandverantwortlichkeit - ähnlich die der Mossbelagentfernung von Wegen, Räumung von Laub, Eis und Schnee - auf die Mieter übertragen werden.
Und nach der neueren Rechtsprechung gilt: "Kleinkinder bedürfen ständiger Aufsicht, daher muss der verkehrssicherungspflichtige Gartenteichbesitzer nicht mit einem Aufsichtsversagen des Aufsichtspflichtigen rechnen" so der BGH, Az.: VI ZR 164/95, Urteil vom 30.01.1996.
Die Kompromissformel lautete daher wohl: 15 cm unter das Wasseroberfläche ein unsichtbares aber wirkungsvolles stabiles Gitter einbringen, dass neugierige unbeaufsichtigte Kleinkinder vor dem Erstickungstod rettet wie die dort eingebrachten Fische vor Räubern. Und das ohne die Gartengestaltung oder den angestrebten Freizeitwert des Teiches zu zerstören. Macht für beide Seiten Sinn, sieht gut aus und die 100 EUR könnte man sich gut teilen.
G imager761
Der Grundeigentümer, der einen Gartenteich einrichtet, ist zur Verkehrssicherung verpflichtet. Es könnte ja auch genau so gut ein Nachbarskind in den Teich fallen.
Keine Ahnung! Warscheinlich wird er sich auf die elterliche Aufsichtspflicht berufen. Sollte er dem Wunsch nicht nachkommen würde ich (wenn ansonsten die Wohnung und das Umfeld stimmen) einfach selbst Geld in die Hand nehmen und (Einverständnis des VM vorausgesetzt) selbst Einzäunen.