Welche Kosten darf der Vermieter in betracht eine Gartenteiches umlegen?
Hallo zusammen,
wir wohnen in einem 2 Familienhaus mit dazugehörigen Garten mit Teich, wobei der Garten nur von uns im Erdgeschoss benutzt wird.
In unserem Mietvertrag ist der Gartenteich auch unter den Betriebskosten aufgelistet.
Der Strom für den Gartenteich läuft über unseren Stromzähler, die Reinigung nehmen wir einmal im Jahr selbst vor. Da Tiere im Teich leben, stellt uns der Vermieter genügend Fischfutter zur Verfügung.
Mit welchen Positionen auf der Betriebskostenabrechnung dürfen wir rechnen?
Zudem war ein Tier im Teich einmal krank (Tierarztkosten) das Leuchtmittel der UV Lampe wurde ausgewechselt und es soll ein neues Element zur Teichgestaltung gesetzt werden.
Lieben Dank im Voraus!
4 Antworten
Der Blick in den § 1 (1) Betriebskostenverordnung sollte hierauf eine Antwort geben.
Demnach sind unter Betriebskosten alle Kosten zu verstehen, die mit dem bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hauses/Grundstückes regelmäßig entstehen.
Kurz gesagt also alle Kosten, die für den Betrieb des Gebäudes entstehen.
Da die Tiere direkt nichts mit dem Haus/Grundstück zu tun haben, können hier auch keine Kosten geltend gemacht werden.
Die Leuchtmittel des Teiches können auch nicht geltend gemacht werden, da es sich hierbei nicht um eine regelmäßig Wiederkehrende Leistung handelt.
Das ist eine Instandsetzung, die der Vermieter zu tragen hat.
Super, vielen lieben Dank !!
Das kenn ich. Leider kann er das ohne Probleme. Grünanlagen die IHR auch nicht benutzen könnt, kann er auch auf die Mietpateien anteilig umlegen
Damit hatte ich mich mit meiner ehmaligen Vermieterin gestritten.
Wichtig ist: Die kosten müssen transparent sein. Wenn es die nicht sind, kann man Einsicht einfordern.
Hallo niemand83,
alle Kosten darf er ja nicht umlegen, die Frage ist, ob er auch das Futter, Tierarztkosten usw umlegen darf?
Ich meine gar keine. Auch nicht als sonstige Betriebskosten.
§ 2 Betriebskostenverordnung Punkt 10
die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege
gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von
Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der
Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten,
die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
Von Gartenteich steht da nichts.
Wem gehören denn die Tiere im Teich?
Was ist mit Wasser, läuft das auch über Euren Zähler?
Ich meine gar keine. Auch nicht als sonstige Betriebskosten.
Ich denke schon, dass man das unter § 2 Pkt. 17 Betriebskostenverordnung packen kann.
Hier aber mit dem Zusatz, dass diese Betriebskostenart bereits im Mietvertrag vereinbart, und nicht im laufenden Mietverhältnis neu angekündigt wurde.
100% sicher ist das aber nicht. Es stellt sich aber die Frage, ob man hier einen großen Streit vom Zaun brechen will, wenn man bedenkt, dass der Fragesteller in einem Zweifamilienhaus wohnt, dass vermutlich auch vom Vermieter bewohnt wird ;-)
Da wir eine Grundwasserpumpe haben, ist Frischwasser nicht das Problem :-) Die Tiere gehören demnach dem Vermieter, wir selbst haben die nicht mitgebracht.
Hallo,
ich wohne in einem 7 Familienhaus in einer Mietwohnung und habe einen Gartenteich, den meine Vermieterin vor 17 Jahren meinem früheren Lebensgefährten gestattet hat. Nach seinem Auszug war sie es, die sagte, wir behalten ihn. Früher habe ich billige Teichfilter gekauft, die nichts taugten. Nun habe ich bereits den zweiten Filter für 200 € gekauft. Der Belüfter ca. 60 € u. Teichheizung und die beiden Thermo- Timer in den letzzen 6 Jahren belaufen sich auch auf ca. 120 €. Futter u. Wasser kommen auch noch hinzu. In einem Vertrag wurde nichts geregelt. Aber ich bin in diesem Haus auch Eigentümerin einer anderen Wohnung. In der nächsten Eigentümerversammlung wird diese Angelegenheit ein Diskussionspunkt sein. Ich habe BWL studiert und 4 Semester Rechtswissenschaften. So einen Punkt kann man nicht unter Betriebskosten abrechnen. Es muß vertraglich geregelt sein, welche Partei für welche Kosten aufkommt. Z.B. Ihr für Pflege und Futter und der Vermieter für Teichgegenstände wie Filter oder Teichheizung etc. Wenn in Eurem Mietvertrag keine Klausel steht, daß Ihr für den kompletten Erhalt des Teiches verpflichtet seid, würde ich Euch dringend empfehlen Euch eine Rechtsberatung einzuholen. Ihr müßt nur das bezahlen, was Ihr unterschrieben habt. Macht nicht den gleichen Fehler wie ich, nach dem Motto: Wenn die Doofe sich 15 Jahre um den Teich gekümmert hat, soll sie es auch weiter tun. Wenn bei Euch Unklarheiten vorhanden sind, lasst es schriftlich vom Vermieter geben, was Ihr bezahlen sollt. Wenn der quer schießt Anwalt oder ausziehen, aber sich so etwas nicht gefallen lassen...
M.f.G.