Nasse Hauswand und Keller durch Nachbars Bäume
hallo zusammen, unser bekannter und zukünftiger vermieter, hat durch nachbars bäume das mauerwerk und den keller nass. und zwar haben die nachbarn direkt an der hauswand entlang bäume gepflanzt, die sie auch kräftig mit dem schlauch bewässern. dadurch dringt natürlich die feuchtigkeit ins mauerwerk, was für die substanz ja wohl nicht von vorteil ist. als unser bekannter den nachbarn sagte er würde eine drainage legen, meinten die doch glatt, könnte er machen, aber er müsste ihnen 1000€ für die bäume zahlen. das kann doch wohl nicht sein, oder? genauso, werden wir ein problem bekommen, wir möchten die wiese hinter unserem zukünftigen zuhause einzäunen, damit unsere hündin nicht abhauen kann. nur genau diese nachbarn haben genau auf die grundstücksgrenze auch bäume geplanzt, die als sichtschutz gedacht sind. müssen wir mit dem zaun nun mehr nach innen auf unsere wiese? sonst haut das ja mit den ästen nicht hin. oder muss der nachbar die bäume zu unserer seite hin stutzen, weil sie ragen doch jetzt schon enorm in unser zukünftiges grundstück hinein. wer hat erfahrung damit und kann mir einen rat geben.
4 Antworten
Durch das Bewässern der Bäume dringt keine Feuchtigkeit irgendwo ein.
Wenn das Wurzelwerk die Kelleraußenwand bzw. die Abdichtung beschädigt hat, DANN dringt Wasser ein.
Es regnet ja auch, dann wird jedes Mauerwerk naß, aber die Nässe dringt ja nicht nach innen durch.
Ein Keller ist abgedichtet, da kann es wochenlang regnen oder der Nachbar kann kannenweise gießen, da geht nichts durch - wenn vernünftig gearbeitet wurde.
die häuser sind von 1965-1970 und waren ursprünglich ärztewohnungen der hier ansässigen klinik. wie damals gearbeitet wurden weiss ich nicht. aber 1000€ zahlen um eine drainage zu legen, ist doch wohl ein unding.
1.
Feuchte Keller gibt es nicht durch Bäume, sondern durch unzureichende Isolierung der Außenwand bzw. Risse
2. Welche Pflanzen in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen steht im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz (mit lateinischen Namen und in cm bis Stammmitte!!)
3. Zäune (Einfriedungen) müssen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden; sie können auch als Mauer (geschlosdsene Einfriedung) ausgebildet werden; wer sie bezahlt steht ebenfalls im Landesnachbarrechtsgesetz. Wie hoch sie sein dürfen und wie sie gestaltet sein dürfen steht evt. in einer Ortsgestaltungssatzung oder einem Bebauungsplan; sonst gelten die Höchstgrenzen nach Landesbauordnung.
"Sichtschutzwände" sind keine Einfriedungen und müssen die Abstandsflächen nach Landesbauordnung einhalten; auch an sie können gestalterische Anforderungen im BPl oder einer Ortssatzung stehen.
Du schreibst: zukünftiges Grundstück? Bevor Du nicht Eigentümer bist (im Grundbuch eingetragen) , hast Du nichts zu sagen. Erst wenn Du Eigentümer bist, kannst Du Ansprüche geltend machen. Zur Zeit ist es noch das Problem Deines Bekannten und zukünftigen Vermieters.
gemietetes grundstück!
also dein freund muss nicht zahlen der wo den schaden verursacht hat muss den auch bezahlen
stimmt, habe ich vergessen zu schreiben, die bäume sind schon größer und haben demnach auch ein beträchtliches wurzelwerk.