Nasse Hauswand und Keller durch Nachbars Bäume

4 Antworten

Durch das Bewässern der Bäume dringt keine Feuchtigkeit irgendwo ein.

Wenn das Wurzelwerk die Kelleraußenwand bzw. die Abdichtung beschädigt hat, DANN dringt Wasser ein.

Es regnet ja auch, dann wird jedes Mauerwerk naß, aber die Nässe dringt ja nicht nach innen durch.

Ein Keller ist abgedichtet, da kann es wochenlang regnen oder der Nachbar kann kannenweise gießen, da geht nichts durch - wenn vernünftig gearbeitet wurde.

sigi52 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 08:59

die häuser sind von 1965-1970 und waren ursprünglich ärztewohnungen der hier ansässigen klinik. wie damals gearbeitet wurden weiss ich nicht. aber 1000€ zahlen um eine drainage zu legen, ist doch wohl ein unding.

sigi52 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 08:55

stimmt, habe ich vergessen zu schreiben, die bäume sind schon größer und haben demnach auch ein beträchtliches wurzelwerk.

turalo  25.09.2012, 08:56
@sigi52

Und die Bäume stehen "knirsch" am Haus?

sigi52 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 09:02
@turalo

die bäume haben noch nicht einmal platz um ihre äste zur hauswand auszubreiten.

1.

Feuchte Keller gibt es nicht durch Bäume, sondern durch unzureichende Isolierung der Außenwand bzw. Risse

2. Welche Pflanzen in welchem Abstand zur Grundstücksgrenze gepflanzt werden dürfen steht im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz (mit lateinischen Namen und in cm bis Stammmitte!!)

3. Zäune (Einfriedungen) müssen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden; sie können auch als Mauer (geschlosdsene Einfriedung) ausgebildet werden; wer sie bezahlt steht ebenfalls im Landesnachbarrechtsgesetz. Wie hoch sie sein dürfen und wie sie gestaltet sein dürfen steht evt. in einer Ortsgestaltungssatzung oder einem Bebauungsplan; sonst gelten die Höchstgrenzen nach Landesbauordnung.

"Sichtschutzwände" sind keine Einfriedungen und müssen die Abstandsflächen nach Landesbauordnung einhalten; auch an sie können gestalterische Anforderungen im BPl oder einer Ortssatzung stehen.

Du schreibst: zukünftiges Grundstück? Bevor Du nicht Eigentümer bist (im Grundbuch eingetragen) , hast Du nichts zu sagen. Erst wenn Du Eigentümer bist, kannst Du Ansprüche geltend machen. Zur Zeit ist es noch das Problem Deines Bekannten und zukünftigen Vermieters.

sigi52 
Beitragsersteller
 25.09.2012, 09:00

gemietetes grundstück!

also dein freund muss nicht zahlen der wo den schaden verursacht hat muss den auch bezahlen