Ich möchte in einen Neubau einziehen aber im Vertag steht Einzug ggf. erst nach Fertigstellung?
Ich habe einen Mietvertrag vorliegen in dem folgendes steht : "Das Mietverhältnis beginnt frühestens am 01.01.2017, bzw. nach Fertigstellung der Wohnung. Den Mietern ist bekannt, dass es sich um einen Neubau Erstbezug handelt und eine Verzögerung der Fertigstellung möglich sein kann. Dies begründet nicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter. Kleinere Restarbeiten sind auch nach Mietbeginn noch möglich. Dies ist kein Grund zur Mietminderung. Den Mietern ist bekannt, dass es bei der Fertigstellung der Außenanlagen Verzögerungen geben kann. Dies ist ebenfalls kein Grund zur Mietminderung."
Allderding lebe ich in einer Mietwohnung, die ich ensprechend kündigen müsste, weil ich nicht zwei Mieten zahlen kann. Was kann ich tun, wenn die Wohnung nicht ab 1.1. 17 fertig ist?
5 Antworten
weil ich nicht zwei Mieten zahlen kann.
Das wirklich einzige, was Du tun kannst: Den neuen Mietvertrag nicht unterschreiben.
Jeder mit ein wenig Erfahrung in diesen Dingen weiß, dass es zu einer Verzögerung mit großer Wahrscheinlichkeit kommen kann. Dann aber nicht nur mit einem, sondern ggf. gleich mit mehreren Monaten. Wenn Du schon mit einer Überschneidung Probleme hast, solltest Du unbedingt die Finger davon lassen oder eine Finanzierung organisieren, die Dir die evtl. Doppelzahlung, die allein Dein Risiko ist, zu vermeiden.
Gar nichts kannst Du dann tun, dann hast Du eventuell ab 01. Januar gar keine Wohnung. Du kannst ja noch nicht mal Schadensersatz verlangen, falls Du in ein Hotel ziehen müsstest.
Schau Dich weiter um, hört sich ohnehin an, als ob man in eine Baustelle einzieht. lg Lilo
Klär das mit deinem derzeitigen Vermieter, ob er dir eine art Gleitzeit bei der Kündigung einräumen kann.
Spiel mit offenen Karten.
Desweiteren mußt du ja sowieso mit einem Umzugszeitraum rechnen, sodas du dir mindestens eine Überschneidung von einem Monat einrichten solltest, also eine Kündigung zum 31.01.17 nicht zum 31.12.16
Sich auf sowas nicht einlassen. Finger weg.
Dann haben Sie einen Mietvertrag an der Backe und können nicht einmal klagen. In wieweit das dann sittenwidrig ist, kann nur das Gericht klären.
Allderding lebe ich in einer Mietwohnung, die ich ensprechend kündigen müsste, weil ich nicht zwei Mieten zahlen kann.
Dann wäre mir das zu unsicher. Am besten nach einer anderen Wohnung umschauen.