Muss mein Ex (Vermögend) Unterhalt für mich und meine Tochter im Höchstzat zahlen. Ist Privatier und hat kein Einkommen nur eine Rente vom Millionärs Vater ?
Ex ist Millionenerbe und lebt vom monatlichen Beträgen seines Vaters! Muss er für mich und meiner gemeinsamen Tochter Unterhalt im Höchsatz zahlen? (Für mich 3 Jahre)? Aber für meine Tochter? Gericht fordert seine Steuererklärung nicht ein?!!!!! Was soll ich machen ? Muss von Sozialamt leben! Habe mich in der Schwangerschaft getrennt!
6 Antworten
Ein Gericht könnte ihm eine Auflage erteilen, sich um eine Erwerbsarbeit zu kümmern. Bis dahin wirst du voraussichtlich von der Sozialhilfe leben müssen.
Das Kind ist dann jedenfalls erbberechtigt. Du solltest die Vaterschaftsfeststellung einklagen, wenn noch nicht geschehen.
Das wird wohl nichts werden, dein Ex hat kein eigenes Einkommen.
Die Rente, die er bekommt, zählt als Einkommen. Nach diesem Einkommen muss er nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlen.
Auf jeden Fall muss er den Mindestunterhalt zahlen, also die unterste Stufe der Tabelle. Hier kann er sich nicht damit herausreden, dass die Rente seines Vaters u.U. nicht reicht. Denn da er Vermögen hat, muss er dieses notfalls verwerten, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können.
Da kannst du nichts machen. Eine Steuererklärung bringt dir auch nichts, wenn Papa alles zahlt Wenn er kein eigenes Vermögen oder Einkommen hat, gehst du leer aus. Du bekommst doch aber Unterhaltsvorschuss? Dann versucht das Sozialamt sich das von dem wiederzuholen. Könnte mir vorstellen, dass er dann dazu verdonnert wird, sich ein Einkommen zu verschaffen. Aber auf Gutes Geld solltest du nicht hoffen.
Wenn ihr nicht verheiratet seid, so wäre ab Geburt des Kindes nur Unterhalt für das Kind vom Vater zu zahlen. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes richtet sich dann nach der "Düsseldorfer Tabelle" , wobei hier noch die Höhe seines eigenen ( berücksichtigbaren ) Erwerbseinkommens zu prüfen und berechnen wäre. Ein gewisser Selbstbehalt müsste ihm dann aber verbleiben.
Für detailliertere Aussagen fehlen aber genaue Infos Deiner / Eurer Situation.
Unterhalt für die Kindesmutter ist auch bei nicht verheirateten vorgesehen (ich meine für 2 Jahre)
Allerdings wird es in dieser Konstellation sehr schwierig sein überhaupt was zu bekommen. Das wird eher nix.