Ich zahle Unterhalt für meine Tochter , meine neue Freundin ist auch schwanger für sie komme ich auch auf , muss ich dann weniger an meiner ex zahlen ?

10 Antworten

Nein. Rspt. das kommt auf Deinen Verdienst an.

Die Freundin steht in der Rangfolge nach dem Kind, d.h. das Kind bekommt zuerst den vollen Unterhalt, wenn noch etwas übrigbleibt, ist die schwangere Freundin dran.

Wenn das neue Kind da ist, ist es ausschlaggebend, wie viel Du verdienst.

Der Unterhalt ist nicht für die Ex, sondern für Deine Tochter! Du kannst noch 100 Kinder in die Welt setzen, aber Deiner Tochter bleibst Du unterhaltspflichtig wie bisher!

Ja, Du musst (etwas) weniger zahlen. Und zwar sinkt Deine Unterhaltspflicht um eine Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle. Hast Du bislang also z.B. Kindesunterhalt nach der Einkommenssstufe 4 gezahlt, so musst Du in Zukunft nur noch Kindesunterhalt nach Einkommensstufe 3 zahlen. Und zwar deshalb, weil alle Einkomnmensstufen nur für eine Unterhaltspflicht gegenüber maximal 2 Personen gelten. Bei einer Unterhaltspflicht für 3 Personen rückt man in die nächst niedrigere Stufe. Solltest Du allerdings bislang schon nur Unterhalt nach der untersten Stufe 1 gezahlt haben, so ändert sich nichts. Die Stufe 1 ist der Mindestunterhalt, der nicht unterschritten werden darf.

nein ich denke es bleibt gleich =)

Ich bin selbst seit 10 Jahren Unterhaltspflichtig und habe eine Ex-Frau welche sich jeden Cent den sie bekommen kann holt ... ohne Rücksicht auf Verluste. Ich war deswegen auch schon zwei mal vor Gericht, leider immer mit dem Ergebnis, dass ich verloren habe. Die Rechtsprechung ist so: Egal wie vielen Kindern man Unterhaltspflichtig ist. Unterhalt ist soweit zu zahlen bis man an dem Mindestselbstbehalt angekommen ist. Dieser ist im Moment ungefähr bei 1.080€ für Erwerbstätige. Kommt an den Punkt, dass man den Unterhalt nicht mehr voll leisten kann wird einem das Jugendamt dann schon "Beine machen", dass man den leisten kann. Das ganze nennt sich bei Unterhaltspflicht: "Erweiterte Erwerbsobliegenheit". Sprich: Man muss ALLES dafür tun um eine adäquate Stelle zu bekommen um den Mindestunterhalt an alle Unterhaltsempfänger leisten zu können. 25 nachweisliche Bewerbungen pro Monat vorlegen, Nebenjobs, an das ersparte dran gehen etc.

Unterhaltsrecht ist in DE kein Zuckerschlecken! ... leider!