Kindesvater muss er weiter Unterhalt zahlen wenn die Ex wieder Heiratet
Hallo,
Mein Partner hat eine Tochter aus einer frühern Beziehung. Seine Ex heirate jetzt muss er weiter Unterhalt für seine Tochter zahlen. Eine Freundin von mir sagte nein, aber das kann ich nicht glauben.
Kann mir einer helfen
8 Antworten
Ja, deine Freundin hat recht. Nur wenn der zukünftige Ehemann der Ex deines Freundes die Kinder adoptiert ist der Unterhalt erloschen. Das wird jedoch kaum der Fall sein.
Daher heißt es für deinen LG weiterbezahlen. Ist doch auch ok, sind doch seine Kinder.
alles gute
klar ist das in Ordnung war nur verunsichert das ich das anders gehört habe aber vielen dank
Er hat eine Tochter und muss für sie zahlen. Ob die Kindsmutter verheiratet, solo oder Witwe ist, ist völlig egal, er hat für seine Tochter zumindest finanziell aufzukommen.
Anders ist es, wenn seine Tochter vom neuen Mann der Ex adoptiert wird. Dann ist er aus der Sache raus.
Weiter zahlen muss er allerdings auch, wenn man eine Namensangleichung der Familie vornimmt, soll heißen, die Tochter bekommt den neuen Nachnamen der Mutter, z.B. wenn noch andere Kinder da sind und man das Familiengefühl stärken möchte.
Natürlich, es bleibt ja sein Kind, also muss er auch weiter Unterhalt zahlen. Wenn der neue Mann die Tochter adoptieren würde, wäre es was anderes. Für seine Ex ist er nicht mehr unterhaltspflichtig, falls er es mal war.
Für das Kind muss er weiter zahlen. Nur der Unterhalt für die Exfrau fällt in solchen Fällen weg.
Zitat Big Royal: Für das Kind muss er weiter zahlen
Er MUSS immer für sein Kind zahlen. außer es wird adoptiert!
Hier ein LINK
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/altekinder-neueehe.html
es geht hier um den Unterhalt des Kindes, nicht um den Ehegattenunterhalt.