Muss unsere Tochter meinem Exmann eine Kopie des Ausbildungsvertrages geben?

5 Antworten

Du solltest froh sein, dass er noch für das volljährige Kind weiter Unterhalt zahlt, das muss er nicht. Deine Tochter ist verpflichtet, dann von ihm Unterhalt einzufordern und dazu muss sie ihre Beduerftigkeit nachweisen, also ihr Einkommen nachweisen. Ab 18 Jahren seit ihr beide ihr gemeinsam zu Unterhalt verpflichtet und sobald sie mit Ausbildungsvergütung und Kindergeld über 670 Euro an Einnahmen kommt, steht ihr eh kein Unterhalt mehr zu. Wenn deine Tochter selbst eine Steuererklärung macht, dann bedeutet das, ihr Einkommen ist so hoch, dass ihr eh kein Unterhalt mehr zusteht, denn die kann man ja erst machen, wenn man Steuern zahlt.

Im Klartext, sie kann die Kopie zwar verweigern, der Vater kann dann aber auch weiteren Unterhalt verweigern. Er wird wohl seine Unterhaltspflicht prüfen wollen und das ist sein gutes Recht.

Ganz ehrlich, dein Ex zahlt freiwillig Unterhalt für seine Kinder, das ist nicht gerade der Normalfall. Daher sollte es für euch doch nicht wirklich ein Problem sein, ihm eine Kopie auszuhändigen, oder? Ich wäre froh gewesen, meine Kinder hätten solche Väter gehabt und ich Unterhalt bekommen. Da hätte ich ihnen gerne alle Kopien vorgelegt. 

Aber irgendwann stehen die Kinder auf eigenen Beinen und ihn steht dann auch kein Unterhalt mehr zu.

baerchen76 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 20:00

Danke, wir haben uns soweit ja im guten geeinigt. Mich hat es nur verwundert, dass er ihn für die Steuererklärung haben wollte. Das mit dem Unterhalt ist mir klar. Hätte er es einfach gesagt, hätte ich nicht die Frage gestellt. Bin auch froh wenn die Kinder auf eigenen Beinen stehen. Lg und alles gute

Für den Unterhalt volljähriger Kinder ist das Einkommen der Kinder ausschlaggebend. Ich schätze, das wird dein Exmann genau prüfen wollen.

baerchen76 
Beitragsersteller
 06.04.2015, 18:18

Vielen Dank, also denkst du auch er will den Ausbildungsvertrag wegen des Unterhaltes und nicht wegen seiner Steuererklärung, denn dafür hat er ja die beglaubigte Unterhaltsurkunde.

bibi8888  06.04.2015, 18:38
@baerchen76

ja, das denke ich auch.

Der Vertrag wird benötigt, um in der Steuererklärung nachzuweisen, dass die Voraussetzungen das über 18jährige Kind als Kind zu berücksichtigen, noch erfüllt sind. Das Einkommen deiner Tochter spielt hierbei keine Rolle. Der gezahlte Unterhalt ist steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Der Vater ist für die Tochter auf jeden Fall unterhaltspflichtig solange sie noch minderjährig ist und erhält den halben Kinderfreibetrag.

Da er ab ihrem 18. Geburtstag nur noch unter bestimmten Bedingungen für sie unterhaltspflichtig ist, muss er dies nachweisen - also entweder durch eine Schulbescheinigung oder den Ausbildungsvertrag.

 Ich weiß, dass er den Unterhalt als Sonderausgaben angeben kann

Nein. Das könnte er nur "absetzen", wenn er sie finanziell unterstützen würde, obwohl er dazu nicht mehr verpflichtet wäre....

aber dafür braucht er nicht ihr Einkommen

Das Einkommen der Tochter spielt sogar eine große Rolle:

- Solange sie minderjährig ist, wird es zur Hälfte auf die bisherigen Unterhaltzahlungen des Vaters angerechnet - er muss also entsprechend weniger an Dich zahlen..

- ab der Volljährigkeit wird das Einkommen der Tochter in voller Höhe auf ihren dann neu zu ermittelnden "unterhaltsrechtlichen Bedarf" angerechnet (sowie auch das Kindergeld in voller Höhe). Ihr beide seid ihr ja dann zum Unterhalt verpflichtet - falls sie aufgrund ihres eigenen Einkommens überhaupt noch einen Anspruch darauf hat.....

Wie will es sonst den Nachweis erbringen?