bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen muss
Ich muss 300 an meine tochter unterhalt zahlen habe netto nur 1250, da bleibt kaum was übrig. Kann ich da Wohngeld beantragen
10 Antworten
Alternativ wäre ggf. Ergänzendes Harz 4 möglich:
Zunächst bleiben von Einkommen anrechnungsfrei
330 (bei >= 1500€ brutto 100€ + 20% von 100-900€ + 10% von 1000-1500€ )
300 € Unterhalt
Macht 1250-300-330 = 620€ Anrechnungsfähiges Einkommen. Davon sind 374€ Regelsatz, es bleiben 246€ für Miete, Warmwasser, Heizkosten , NK.
Sofern die Tttsächlichen Kosten darüberliegen und angemessen sind, besteht ein Anspruch auf ergänzendes Harz 4, vorausgesetz es ist nicht zu viel Vermögen vorhanden.
Bezweifle ich, dass du Wohngeld kriegst, das wäre so ähnlich, als würde das Wohngeldamt einen Teil der Unterhaltslast tragen (wirklich weiß ich es aber nicht- wie wohl auch die anderen Antwortenden hier)
Du hast genau die 950 Euro Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass deine Wohnung nur 360 € einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) kostet.
Hast du eine Wohnung in dieser Preislage?
"Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. " http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php
Ich würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen, ob eine eventuell zu teure Wohnung in deinem Fall vielleicht wegen der Wohngegend oder so unvermeidbar ist und dein Selbstbehalt damit erhöht werden kann.
Hier wird diese Frage auch diskutiert. Es scheint so zu sein, dass prinzipiell wohl doch Wohngeld beantragt werden kann, ob es gewährt wird aber nach dem Mietspiegel und sonstigem geht.
"Es gibt Mietspiegel, die sind größtenteils im Internet veröffentlich. Den solltest du dir für deine Wohnung zunächst angucken, damit du einen Anhalt hast, welche Höhe bei dir überhaupt bezuschusst werden kann. Ist der Unterhalt tituliert und wird geleistet, wird er bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt. Weiter werden Werbungskosten berücksichtigt usw. Auch gibt es Wohngeldrechner im Netz, die einen ersten Überblick geben können.
Einen Antrag stellen kann man immer, ablehnen geht auch immer, also...du hast doch nichts zu verlieren. "
http://www.123recht.net/Wohngeld-bei-Unterhaltszahlungen-__f229946.html
Nein, meines Wissens würde es dir nicht zu stehen, da einer einzelnen Person nur Wohngeld bei einem Nettoverdienst bis 860€ übrig bleibt. Selbst wenn wir 1250-300 ( weildas wäre möglich) rechnen bist du immer noch bei 950€ und liegst damit 90 € drüber.
Klar, kannst Du es beantragen. Ob und wieviel WG Du bekommst, richtet sich u.a. nach Deiner Wohnung bzw. die Höhe Deiner Miete.
du solltest wohngeld beantragen - ob du welches bekommst ist eine andere frage
Hier fragt ein Papi in einem Rechtsforum nach. Sein Weg war, für die Kinder einen Zweitwohnsitz bei sich anzumelden, damit ein Kinderzimmer begründet werden kann, sodass die Größe der Wohnung als unvermeidbar belegt werden kann. VIelleicht hilfts dir.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1070623&partner=afach