Muss mann die Kündigung der Wohnung dem Jobcenter sofort mitteilen?
Folgende Situation, eine Freundin von mir bekommt Hartz 4 sie hat ende februar ihre Wohnung gekündigt und zieht zum 1 Juni zu ihrem Freund und bezieht dann keine Leistungen mehr, da er deutlich zu viel verdient. Jetzt meine frage muss meine Freundin die Kündigung sofort mitteilen oder reicht es wenn sie das noch erst 3 Wochen vor dem Auszug macht, sie meldet sich ja dann vom Jc ab und erklärt damit denn auszug. Bekommt sie da ärger weil sie die Kündigung nicht sofort anegeben hat. Durch die Wohnungskündigung ändert sich bis zum Umzug ja nichts. Meine Freundin ist sich da eigentlich sicher das dies kein Ärger gibt aber ich weiss nicht?
Kann mir da jemand der sich auskennt weiterhelfen.
5 Antworten
besser ist sofort informieren
Nur weil sie zu ihrem Freund zieht heißt das noch nicht, dass sie dann keine Leistungen mehr bekommen kann.
Im ersten Jahr des Zusammenlebens kann man sich z.B. dagegen wehren, als Bedarfsgemeinschaft behandelt zu werden. In der Regel stehen Paare die gerade frisch zusammen wohnen ja auch tatsächlich noch nicht finanziell füreinander ein. Ein Mietvertrag bei ihrem Freund wäre auch anzuraten.
Meine Freundin ist aber froh aus dem bezug raus zu sein sie will nicht mehr von sowas abhänig sein und ihr Freund verdient deutlich mehr als Hartz 4 für 2. Sie wollen es beide so sind ja auch schon seit über 3 jahren zusammen. Sorry aber die Frage war etwas anderes.
Sie sollte sich etwa 4 Wochen vor dem Umzug (also, nachdem sie das letzte ihr zustehende ALG 2 bekommen hat, das wäre Anfang Mai) aus dem Bezug abmelden. Dann hat das JobCenter noch genug Zeit, um die nächste Zahlung zu stornieren.
Vorher würde ich nichts melden, da sie ja noch in der Wohnung wohnt und mancher übereifrige Mitarbeiter evtl. die Zahlungen gleich einstellen könnte. Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Okay das ist mal eine gute Antwort
Jede Änderungen in den Verhältnissen ist unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen ...
das heißt auch die beabsichtigten Veränderungen zum 01.06.
Ja denn jede Veränderung ist dem Jobcenter Anzuzeigen.
Das ist nicht der Fall, das Geld steht ihr zu.
Meine Frage war allerdings was sie für ärger bekommt sie bekommt doch auch in der zeit nach der Kündigung bis sie auszieht noch die Miete bezahlt, muss sie dann geld zurückzahlen nur weil sie die Wohnungskündigung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat glaube ich kaum.