Muss mann die Kündigung der Wohnung dem Jobcenter sofort mitteilen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

besser ist sofort informieren

Nur weil sie zu ihrem Freund zieht heißt das noch nicht, dass sie dann keine Leistungen mehr bekommen kann.

Im ersten Jahr des Zusammenlebens kann man sich z.B. dagegen wehren, als Bedarfsgemeinschaft behandelt zu werden. In der Regel stehen Paare die gerade frisch zusammen wohnen ja auch tatsächlich noch nicht finanziell füreinander ein. Ein Mietvertrag bei ihrem Freund wäre auch anzuraten.

Engel0304 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 21:26

Meine Freundin ist aber froh aus dem bezug raus zu sein sie will nicht mehr von sowas abhänig sein und ihr Freund verdient deutlich mehr als Hartz 4 für 2. Sie wollen es beide so sind ja auch schon seit über 3 jahren zusammen. Sorry aber die Frage war etwas anderes.

Sie sollte sich etwa 4 Wochen vor dem Umzug (also, nachdem sie das letzte ihr zustehende ALG 2 bekommen hat, das wäre Anfang Mai) aus dem Bezug abmelden. Dann hat das JobCenter noch genug Zeit, um die nächste Zahlung zu stornieren.

Vorher würde ich nichts melden, da sie ja noch in der Wohnung wohnt und mancher übereifrige Mitarbeiter evtl. die Zahlungen gleich einstellen könnte. Schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Engel0304 
Beitragsersteller
 12.03.2014, 09:05

Okay das ist mal eine gute Antwort

Jede Änderungen in den Verhältnissen ist unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen ...

das heißt auch die beabsichtigten Veränderungen zum 01.06.

Ja denn jede Veränderung ist dem Jobcenter Anzuzeigen.

Engel0304 
Beitragsersteller
 05.03.2014, 21:21

Meine Frage war allerdings was sie für ärger bekommt sie bekommt doch auch in der zeit nach der Kündigung bis sie auszieht noch die Miete bezahlt, muss sie dann geld zurückzahlen nur weil sie die Wohnungskündigung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat glaube ich kaum.

Claud18  12.03.2014, 01:34
@Engel0304

Das ist nicht der Fall, das Geld steht ihr zu.