Jobcenter muss Kosten der Unterkunft (KdU) auch für Wohnung auf Zeit übernehmen?
Wenn jemand eine Wohnung auf Zeit angemietet hat, also keine klassische Mietwohnung mit einem unbefristeten Mietverhältnis, und die Person währenddessen ALG2-berechtigt wird, also Hartz IV, muss dann das Jobcenter die ersten drei Monate die komplette Miete übernehmen, auch wenn diese sehr teuer ist?
Und nach diesen drei Monaten muss das Jobcenter den für die jeweilige Region zugelassenen Höchstsatz der Warmmiete auch weiter für diese Wohnung übernehmen?
5 Antworten
Das hängt unter anderem davon ab, wer der Jemand ist, aus welcher Situation er kommt - bei bestehender Abhängigkeit ist der vertrag vorher mit dem JC abzukaspern. Tritt die Abhängigkeit erst später ein, wird es eine Aufforderung zur Kostensenkung geben...
Meiner Erfahrung nach nicht. (zumindest nicht ohne weiteres)
Trotzdem eine spannende Frage. Weil sich alles im Rahmen der Gesetze bewegt.
Die zu teure Miete muß regulär für die ersten 6 Monate erstattet werden. Danach noch solange, bis eine preiswertere Unterkunft gefunden ist.
Auch wenn die Unterkunft erst kurz vor Antragsstellung angemietet wurde?
Beispiel: Wolfgang ist langjähriger Hartz IV Empfänger aus Köln. Er gewinnt 3.000 EUR im Lotto und meldet sich vom Jobcenter ab. Er fährt mit seinen Sachen nach Mainz und mietet dort eine Wohnung auf Zeit für 750 EUR im Monat an. Wenige Tage später geht er zum Jobcenter Mainz und meldet neu Hartz IV an. Geht das?
Man kann "Hartz IV" nicht "anmelden", so, wie man sich bei einem Verein anmeldet.
Man stellt entweder einen Antrag auf Bewilligung von Leistungen oder eben nicht.
Wenn es sich um einen Erstantrag handelt, sollte es gem. meiner Antwort laufen.
Ob das von Dir beschriebene Beispiel so 'funkttioniert', wage ich zu bezweifeln, da die Person ja vorsätzlich eine zu teure Wohnung anmietet im Wissen, wieder ALG 2 zu benötigen.
Ausnahme: die Person kann nachweisen, daß eine preiswertere Bleibe aktuell nicht anmietbar war.
Ein Hartz IV Empfänger der im Lotto gewinnt würde sowieso erstmal die Leistungen eingestellt bekommen. Freibeträge gibt es nämlich nur VOR Antragstellung Hartz IV. Alles danach zählt als Einkommen.
Auch wenn dem nicht so ist. Jeder Hartz IV Empfänger darf wann er möchte sich vom Jobcenter abmelden. Und jeder Hartz IV Empfänger darf auch umziehen wann er möchte wenn er keine Umzugskosten bewilligt bekommen möchte. Und Wolfgang zieht in einem Zeitraum um während er kein Hartz IV bezieht. Dann ist es erst Recht seine Sache.
Und mit 3.000 EUR Vermögen des Lottogewinns ist Wolfgang trotzdem Hartz IV berechtigt. Also stellt er in Mainz wieder einen Antrag.
Und wie soll Wolfgang nachweisen, dass er keine günstigere Wohnung finden kann? Dann müsste er ja von allen Vermietern der Stadt eine Absage einreichen.
Wenn Du alles so genau zu wissen glaubst, warum fragst Du dann nach?
Dann müsste er ja von allen Vermietern der Stadt eine Absage einreichen.
Von allen Vermietern nicht aber von einigen. Dadurch wird nachgewiesen, daß man sich zumindest um die Anmietung einer preislich angemessen Wohnung bemüht hat.
Ich bin jetzt raus - Ciao
Jeder fragt und antwortet hier was er möchte. Und deine Argumente sind mir nicht fundiert genug.
Du meinst ergibt bei "nur" 3.000 Gewinn seine Wohnung - man beachte dabei die Kündigungsfrist - auf um nach 1 Monaten eine neue Wohnung zu suchen ?
Aus welchem Film ist das denn ?
Wo steht denn dass er die aufgibt? Der kann doch die Billigwohnung von seinen 3.000 EUR locker weiter zahlen drei Monate. Ich fragte nach Recht und nicht Wahrscheinlickjeitl
Zwei Wohnungen - gleichzeitig - gibt es nicht durch das SGB II finanziert. Wovon träumst Du denn sonst noch ?
Das ist nicht verboten.
Wer spricht denn vom Verbot ?
Nein, sichert nicht. Aber finanziert bekommst Du die 2 Wohnung nicht. Deine Schulden bleiben Deine Schulden. Zumal dann, wenn man sie so provoziert, wie Du es darstellst.
Aktuell gilt die Corona Sonderregelung das auch unangessene Mieten übernommen werden müssen und das Vermögen solange es sich nicht um "erhebliches Vermögen" (60.000€) handelt unbeachtet bleibt. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021
Ansonsten gibt es regulär ein Kostensenkungsverfahren. Das Jobcenter muss ein paar Monate, längestens jedoch 6 Monate die volle Miete übernehmen bis eine neue angemessene Wohnung gefunden ist. Ab dann wird nur noch angemessene Miete gezahlt.
Aber: Das kostensenkungsverfahren wird erst nach Ablauf der Corona Sonderregelung eingeleitet. Alles andere ist rechtswidrig.
muss dann das Jobcenter die ersten drei Monate die komplette Miete übernehmen, auch wenn diese sehr teuer ist?
Nein. Du kannst dich nicht in ein teures Hotel einmieten weil es dir Spaß macht und erwarten, dass die Kosten übernommen werden!
Und nach diesen drei Monaten muss das Jobcenter den für die jeweilige Region zugelassenen Höchstsatz der Warmmiete auch weiter für diese Wohnung übernehmen?
Nein.
Es geht um kein Hotel.
Nein und Nein.
Hartz IV Berechtigte haben Anspruch auf KdU. Was soll sonst passieren?
Er wird sich eine Wohnung suchen müssen, die den Vorgaben des Jobcenters entspricht.
Es gibt Höchstsätze für Warmmieten je nach Region. Wenn jemand das ausreizt und den Überschuss aus eigener Tasche von seinen Freibeträgen zahlt ist das seine Sache. Das Jobcenter ist verpflichtet KdU zu zahlen.
Beispiel: Wolfgang ist langjähriger Hartz IV Empfänger aus Köln. Er gewinnt 3.000 EUR im Lotto und meldet sich vom Jobcenter ab. Er fährt mit seinen Sachen nach Mainz und mietet dort eine Wohnung auf Zeit für 750 EUR im Monat an. Wenige Tage später geht er zum Jobcenter Mainz und meldet neu Hartz IV an. Geht das?