Hartz4 : zahlt das Jobcenter Maklerprovision?

12 Antworten

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Leider kannst Du das komplett vergessen. Weshalb sollte ein Makler bei der Vermittlung einer Wohnung an Dich mehr Erfolg haben, als Du selbst?

Makler kümmern sich zwar gerne auch um Interessenten, die eine Wohnung suchen, jedoch sind auch sie in der Lage zu rechnen. Sie erhalten meist eine feststehende Provision (2 Monatsmieten), aber der Aufwand dafür ist höchst unterschiedlich.

Kommt ein gut Verdienender mit 1a Bonität und auch sonstigen attraktiven Merkmalen für Vermieter, hat er vielleicht schon in relativ kurzer Zeit eine Wohnung mit relativ wenig Aufwand gefunden, ist das für ihn interessant.

Eine Wohnung für einen Hartz IV-Empfänger zu suchen, ist ungleich schwerer, denn er steht vor dem gleichen Problem, dass Vermieter hier sehr zurück haltend sind. Er müßte einen erheblichen Aufwand betreiben und würde am Ende auch nicht mehr Geld bekommen.

Zudem bin ich der Meinung, dass zur erfolgreichen Wohnungssuche 3 Punkte gehören:

  1. Gute Bonität, also keine negative Schufa
  2. Regelmäßiges Einkommen
  3. Gutes Auftreten bei der persönlichen Vorstellung

Daran kann man als Hartz IV-Empfänger auch arbeiten. Fehlt eines davon, hat man in einem angespannten Wohnungsmarkt sowieso keine Chance.

Zu Punkt 2: Du wohnst in einer Region, in der Vollbeschäftigung herrscht. Da gibt es doch bestimmt auch Arbeit für Dich. Jetzt im Herbst, wo wieder überall das Laub zusammen gefegt werden muss, hat vielleicht Deine Stadt für Dich Arbeit.

Lotta1965  24.10.2018, 11:06
Da gibt es doch bestimmt auch Arbeit für Dich

Unerhört!

bwhoch2  31.10.2018, 10:14

Danke für die Auszeichnung.

ChristianLE  24.10.2018, 10:39
Leider kannst Du das komplett vergessen.

Das ist so pauschal falsch. Die Maklerprovision gehört zu den Wohnungsbeschaffungskosten nach § 22 (6) SGB II.

Das heißt allerdings nicht, dass das JC pauschal jeden Makler bezahlt. Hier hängt es vom Wohnungsmarkt ab. In München wäre dies denkbar (da ist mir aus meinem Umfeld auch ein Fall bekannt), in der Provinz eher nicht.

bwhoch2  24.10.2018, 10:41
@ChristianLE

Ich meinte eher den Versuch, einen Makler zu beauftragen, der erfolgreich eine Wohnung besorgt. Die Maklerprovision ist nach erfolgreicher Vermittlung fällig. Das Einverständnis könnte man sich schon vorher besorgen, was aber nicht heißt, dass man dann auch einen Makler findet, der sich die Arbeit antun will.

Erst recht nicht in einem angespannten Wohnungsmarkt, wo die Makler, die sich auch mit Vermietungen beschäftigen, eher genügend lukrative Aufträge von Vermietern bekommen.

Sowohl die Provision für den Makler als auch die Kaution für den Vermieter kann das Jobcenter als Darlehen vergeben. Dieses wird dann in Raten von deinem Regelsatz abgezogen.

Das ist aber ein "kann", kein "muss" und wird im Einzelfall entschieden.

ChristianLE  24.10.2018, 10:44

Nein, die Provision wird nicht vom Regelsatz abgezogen. bzw. als Darlehen gewährt. Das bezieht sich lt. Gesetz nur auf Kaution und Genossenschaftsanteile.

Einen Makler hat normalerweise nur der Vermierter und den muss dann auch der Vermieter zahlen. Dir einen als Mieter zu holen wird auch nichts bringen. Vermieter geben Wohnungen am liebsten nur noch and Reiche und Rentner her.

Warum sollte das Jobcenter einen Makler bezahlen? Nach dem Bestellerprinzip bezahlt üblicherweise der Vermieter den Makler.

GGImmo  24.10.2018, 08:48

Das ist damit nicht gesagt. Hartz4 heißt ja NICHT automatisch, dass das ein schlechter Mieter ist. Die Entscheidung trifft aber immer der Vermieter. Manche Vermieter bevorzugen sogar Mieter "vom Amt"

Torrnado 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 10:06
@GGImmo

ja, das sind aber - so meine Einschätzung - nur 1-2 % der Vermieter

Torrnado 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 08:43

habe ich demzufolge als Hartz4 Empänger denn keine Chance, wenn ich mich bei einem Wohnungsangebot eines Maklers bewerbe ?

Offenbar ist eine Übernahme von Maklerkosten durch das JC nicht grundsätzlöich ausgeschlossen. Kommt wohl immer auf den Einzelfall an.

Landessozialgericht Bayern

Beschl. v. 04.09.2008, Az.: L 7 B 643/08 AS ER

Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur vorläufigen Übernahme von Ratenzahlungen für Maklergebühren und sonstige Wohnbeschaffungskosten.

Woher ich das weiß:Recherche
Torrnado 
Beitragsersteller
 24.10.2018, 10:05

vielen Dank !