Erlaubnis bei H4 für Umzug und für Kündigung der alten Wohnung?
Hallo, ne Freundin bezieht Hartz 4 und wird in 3 Monaten heiraten und zu ihrem Mann ziehen. Sie muss jetzt ihre Wohnung kündigen, die sie bis jetzt alleine bewohnt hat und auf die sie die Kosten von Jobcenter bekommen hat, also die Miete bezahlt bekommen hat.
Aber braucht sie jetzt die Erlaubnis vom Jobcenter um diese alleinige Wohnung zu kündigen und zu ihrem Mann zu ziehen?Oder soll sie es einfach machen und nachdem sie ihn geheriratet hat, die Änderung dem Jobcenter erst mitteilen, dass sie zu ihm gezogen ist wegen Hochzeit?
Ich weiß normalerweise braucht man die Genehmigung von der ARGE wenn man kündigen will und nen trifftigen Grund dazu. Aber wenn man eh heiratet, und dann zusammen zieht?
5 Antworten
Man braucht keine Zustimmung zu einer Wohnungskündigung, nur zur Anmietung einer Wohnung. In diesem Fall ist es aber eh egal, weil die ARGE bei einer Hochzeit sowieso zur Zustimmung verplichtet wäre. Da kann also nix passieren, man kann problemlos ohne Rücksprache kündigen und umziehen. Allerdings kann es dann Probleme mit der Übernahme der Umzugskosten geben.
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Ist doch keine große Sache, einen Dreizeiler aufzusetzen und die schriftliche Zustimmung zum Umzug zu beantragen .. die ARGE muss die Zustimmung ja sowieso erteilen, da durch die Heirat u. den Zusammenzug eine Bedarfsgemeinschaft gegründet wird. Dann hat sie was in der Hand.. und mit der Zustimmung der ARGE kann sie dann auch die Renovierungs- und Umzugskosten beantragen, ohne unnötigen Heckmeck zu kriegen :)
Du brauchst nicht für den Umzug, sondern die Kostenübernahme des Umzugs die Absprache mit der ARGE. Falls sie kein Geld von der ARGE will, muss sie auch nichts absprechen.
Die Erlaubnis brauchst du nur, wenn die Arge die Kosten für den Umzug tragen soll. Das würde sie in diesem Falle eh nicht, da sie das nur zum Zwecke der Arbeitsaufnahme tut. Deine Freundin kann also ruhig einfach so kündigen und mit Freunden oder dem eigenen Geld den Umzug bewerkstelligen. Die neue Wohnung wird ja sicher nicht teurer sein, sondern billiger, da sie sie ja zu zweit bewohnt . Wäre sie teurer, würde das Amt nur die bisherigen Kosten tragen. Außerdem wird der Ehemann und sie dann als Gemeinschaft gewertet, dh es wird davon ausgegangen, dass sie finanziell füreinander aufkommen.
Durch die Heirat und den Zusammenzug gründet sie eine Bedarfsgemeinschaft - das ist ein ausreichender Grund für einen Umzug, und in dem Fall müssen auch (auf vorherigen Antrag) die damit verbundenen Kosten übernommen werden ;)
an sich braucht es keinen grund, es ist ihr gutes recht zu bestimmen wo sie wohnen will. sie sollte es nur beim amt abklären, den zeitraum angeben damit die nötigen papiere ausgestellt werden können. hartz4 bezieher haben auch normale bürgerrechte. es ist grundgesetz, man ist kein kleiner bittsteller wie viele leider immer glauben.