Bedarfsgemeinschaft auflösen?
Hallo.
Ich lebe seit 2 Monaten von meinem Ex Freund getrennt in unserer gemeinsamen Wohnung. Wir gelten zurzeit noch als BG, da ich dem Jobcenter bisher noch nicht Bescheid gegeben habe.
Da er arbeitslos ist und ich Gehalt bekomme, bekommt er jeden Monat nur 100€ von JC überwiesen.
Weiß jemand ab wann die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst werden kann? Muss ich erst ausziehen und mir eine Wohnung suchen oder kann ich es einfach nur angeben und er bekommt wieder den vollen Regel Satz. Ich bin nicht mehr verpflichtet mit Ihm mein Gehalt zu teilen, habe aber keine Wahl. Von 100€ kann niemand leben.
Hat er auch einen Rückwirkenden Anspruch auf sein volles AlG von 400€+Miete sobald wir es angeben oder ist sowas eher unwahrscheinlich?
Und wie kann ich dem JC beweisen dass wir wirklich nicht mehr zusammen sind. Eine Wohnung zu finden dauert leider immer etwas länger als gewünscht....
3 Antworten
Dein Freund sollte Dir im Idealfall die Auflösung Eurer Beziehung bestätigen, damit Ihr nur noch als Wohn- oder als Haushaltsgemeinschaft geführt werdet, und Du solltest das Jobcenter schnellstmöglich informieren. Zudem würde es nicht schaden, wenn Du nachweist, daß Du auf Wohnugssuche bist. Dadurch würde Deine/Eure Glaubwürdigkeit unterstützt.
Ich bin nicht mehr verpflichtet mit Ihm mein Gehalt zu teilen, habe aber keine Wahl.
Eine andere Wahl hat man meistens, und du "teilst" (interessante Betrachtungsweise) gar nichts, sondern Dein Einkommen wird auf Eure ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft angerechnet, was völlig normal und gesetzlich so vorgeschrieben ist.
Hat er auch einen Rückwirkenden Anspruch auf sein volles AlG von 400€+Miete sobald wir es angeben oder ist sowas eher unwahrscheinlich?
Das volle ALG 2 beträgt aktuell noch bis zu 446 € + Miete/Mietanteil, und ein rückwirkender Anspruch erscheint mir sehr unwahrscheinlich.
Falls Du aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muß Dein Freund ggf. auch umziehen, falls diese für ihn alleine sozialrechtlich nicht mehr angemessen wäre.
Ich glaube, wenn du die BG auflöst, musst du dem JC das auch beweisen. Ein Bekannter wohnte mit seinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft. Dann fiel aber sein Freund auf Hartz IV runter und die beiden lösten die -Bedarfsgemeinschaft offiziell auf. Da sein Freund aber formal erst mal als Untermieter weiter in der Wohnung wohnen blieb, musste bewiesen werden, dass die -BG nicht mehr bestand. Es kam nicht selten vor, dass Kontrollbesuche unangemeldet auftauchten und sich die Wohnung etc,,,, anguckten. Der Freund musste im Kühlschrank z.B. ein eigenes Fach haben mit eigenen Lebensmitteln, seine Klamotten durften nicht mehr im gemeinsamen Kleiderschrank hängen, jeder musste seine eigene Zahnpasta vorweisen, Seife etc...
Wir gelten zurzeit noch als BG
Ich frage mich immer wieder warum man mit seinem Partner eine BG macht?
Dafür gibt es nur dann einen Grund, wenn man einen wechselseitigen Willen füreinander hat, oder Kinder.
Ich bin nicht mehr verpflichtet mit Ihm mein Gehalt zu teilen, habe aber keine Wahl.
Das war´s du schon vom ersten Tag nicht, solange man keinen wechselseitigen Willen füreinander hat.
Hat er auch einen Rückwirkenden Anspruch auf sein volles AlG von 400€+Miete sobald wir es angeben oder ist sowas eher unwahrscheinlich?
Rückwirkend? Nein.
Muss ich erst ausziehen und mir eine Wohnung suchen oder kann ich es einfach nur angeben und er bekommt wieder den vollen Regel Satz.
[...] Und wie kann ich dem JC beweisen dass wir wirklich nicht mehr zusammen sind.
Naja, in der Theorie, ist das so möglich.
Praktisch, wird das JC aber versuchen genau das zu unterbinden.
Als "echten", wenn auch nicht rechtsfähigen Grund, akzeptiert das JC aber genau das, dass man ausgezogen ist. Wobei selbst dann ein wechselseitiger Wille vermutet werden kann wenn man weiterhin aktiven Kontakt zueinander hat.
In der Rechtsprechenden Realität reicht eine entsprechende Erklärung (Anlage VÄM). Das JC will dann diverse Dinge prüfen über die neue Wohnung, es wird eine Angemessenheitsüberprüfung gemacht (je nachdem wem die Wohnung gehört) die aber gemäß § 67 SGB II ausgesetzt wird und im Jahr 2022 sogar um weitere 2 Jahre wahrscheinlich verlängert wird, so die Pläne der Regierung zwecks Bürgergeld ... usw usw.
Der Kern bleibt dabei immer bestehen.
Um eine BG zu bilden (rechtlich), muss ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen vorhanden sein, oder gemeinsame Verpflichtungen. Gemeinsame Konten, Kinder, Verheiratet, Verträge etc.
Bei Mietverträgen kommt es immer drauf an.