Kann der Vermieter die schriftliche Kündigung an den Mieter zurücknehmen?

5 Antworten

Das Jobcenter hat die Kündigung angenommen

1. ist das Jobcenter nicht Vertragspartner des Vermieters.

2. muß eine Kündigung nicht angenommen werden.

Das dir das Jobcenter den Umzug genehmigt hat bedeutet doch nicht das Du umziehen mußt.

Dein Vermieter kann dich weiterhin in der Wohnung wohnen lassen, muß es aber nicht.

Er kann einen neuen Mietvertrag mit dir abschließen, muß es aber nicht. Statt dessen kann er den noch bestehenden, ohne Widerspruch, fortsetzen.

Dann wäre die Kündigung hinfällig.

Das wäre sie ohnehin wenn die Gründe dafür nicht rechtlich zulässig sind.

Gesundheitliche Gründe des Vermieters und  irgendwelche Atteste sind es nämlich nicht.

Muggi37 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 07:08

mein Vermieter musste mir kündigen weil er dieses Zimmer aus gesundheitlichen Gründen brauch. Also musst ich dem Jobcenter ja bescheid geben damit ich eine Umzugsgenehmigung und die zuschüsse zum Umziehen erhalte. Nun was soll er dem Jobcenter schreiben?Oder soll ich Ihnen schreiben, daß der Mietvertrag fortgesetzt wird?

huegelchen  15.11.2016, 07:34
@Muggi37

Wie ist es denn damit: Ihr teilt dem Jobcenter mit, dass Du noch keine andere Wohnung gefunden hast und solange bei dem alten Vermieter verweilst.

Muggi37 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 07:37
@huegelchen

er möchte dann ber trotzdem wieder miete vom jobcenter haben

1. Kann er.

2. Muss er nicht. Er sollte nur bestätigen, dass du wieder in das Mietverhältnis eingetreten bist und er das akzeptiert hat.

Eine zugegangene Kündigung kann man nicht zurücknehmen. Aber natürlich Fortführung des alten MV bescheinigen oder einen neuen Mietvertrag abschliessen.

G imager761


Falls dein Stiefvater und Vermieter dein jetziges Zimmer später immer noch benötigt, würde ich keinen neuen Mietvertrag aufsetzen, sondern einfach dem Jobcenter mitteilen, dass dein Vermieter dich zu den bisherigen vertraglichen Bedingungen (Höhe der Miete und der Heizkosten) noch so lange duldet (also ohne vertragliche Verpflichtung, aber zu den alten Kosten, bei sich wohnen lässt), bis du eine angemessene Wohnung gefunden hast - oder er seine Meinung und damit seine Duldung ändert.

Dies ist auch in allen anderen Fällen mietrechtlich (und sozialrechtlich!) üblich und rechtens, in denen der Mieter in der vereinbarten bzw. rechtlich verbindlichen Frist noch keinen Umzug vorgenommen hat (etwa, weil er nicht konnte), und der Vermieter auf eine Klage wegen Räumung verzichtet bzw. ein Räumungsurteil noch nicht vollzogen hat (oder aus Mitleid oder sonstigen Gründen gar nicht vollziehen möchte).

Diese Vorgehensweise sollte zur Folge haben, dass das Jobcenter deine bisherigen Wohn- und Heizkosten weiterhin übernimmt, und dass gleichzeitig die Zusicherung des Jobcenters namens "schriftliche Umzugsgenehmigung" (was es de jure gar nicht gibt) weiterhin ihre Gültigkeit behält.

Gruß aus Berlin, Gerd

Neuen Vertrag unterschreiben, fertig. Ansonsten, warum rufst du dort nicht einfach an?

Muggi37 
Beitragsersteller
 15.11.2016, 06:50

weil ich mich mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin nicht verstehe und wir im klinsch liegen