Muss Vater Unterhalt zahlen, wenn volljährige Tochter Kind bekommt?

6 Antworten

Ganz so einfach ist es nicht. Mit der Geburt des Kindes ist Dir vorrangig der Vater des Kindes zum Betreuungsunterhalt verpflichtet - bis zum 3. Geburtstag des Kindes .Nur dann, wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist, tritt wieder die - nachrangige - Unterhaltspflicht der Eltern der Kindesmutter ein.

BessawieSchuhle  13.07.2017, 21:04

meinst, die hat sich von einem leistungsfähigen schwängern lassen?

AnnaLena7 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 21:06
@BessawieSchuhle

Was soll diese Antwort? 

AnnaLena7 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 21:04

Stimmt, hätte ich noch sagen sollen: mein Freund ist in der Ausbildung 

skyfly71  13.07.2017, 21:09
@AnnaLena7

Da der Selbstbehalt bei 1200,-€ liegt, besteht die Unterhaltspflicht Deines Vaters wohl weiterhin.

Erst ab 1,58m Körpergröße ;)

b) Kann ich im Urlaubssemester von meinen Eltern Unterhalt verlangen?

Die Frage stellt sich nur dann, wenn Eure Eltern überhaupt so viel Geld haben, dass sie Euch ganz oder teilweise finanzieren könnten. Wenn sie nicht genug haben, könnt Ihr auch nichts von ihnen verlangen.

Wäre das Geld vorhanden, gibt es auf die Frage, ob sie Euch finanzieren müssen, leider keine klare Antwort. Letztlich ist alles immer eine Frage des Einzelfalls.

Grundsätzlich gilt: Eure Eltern müssen Euch mindestens eine berufsqualifizierende Ausbildung finanzieren. Im Gegenzug seid Ihr verpflichtet, Euren Eltern nicht länger als unbedingt erforderlich auf der Tasche zu liegen. Nicht ganz unerheblich ist also, aus welchem Grund Ihr ein Urlaubssemester einlegt. Lasst Ihr Euch wegen Krankheit oder Schwangerschaft beurlauben, spricht viel für eine Unterhaltspflicht Eurer Eltern. Schlecht sieht es dagegen aus, wenn Ihr das Studium verlängert, um ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Hier bewegt Ihr Euch in der Grauzone, in der man Eure Interessen und die Interessen Eurer Eltern gegeneinander abwägen muss: Wie wichtig ist das Praktikum für Euch? Was ist Euren Eltern zumutbar? Ähnlich verhält es sich bei einem Auslandsstudium – mit dem Unterschied, dass hier immer noch eine Finanzierung über Auslands-BAföG oder Förderprogramme wie Erasmus möglich ist.

Steht Ihr im Urlaubssemester faktisch ohne das nötige Geld da, könnt Ihr ALG II beantragen (beim Auslandsstudium: Auslands-BAföG). Seid Ihr weder krank noch schwanger und betreut Ihr auch kein Kind unter drei Jahren, müsst Ihr allerdings damit rechnen, dass zumindest eine Teilzeiterwerbstätigkeit von Euch erwartet wird, vorausgesetzt natürlich, es gibt auch ein entsprechendes Jobangebot.

Quelle: https://www.studis-online.de/Studieren/urlaubssemester.php?seite=4

WolfishChaos  14.11.2020, 21:15
Erst ab 1,58m Körpergröße

?

Vorrangig wird jetzt erstmal der Vater des Kindes zum Unterhalt verpflichtet.

Kann dieser nicht ausreichend zahlen, werden beide Elternteile der Mutter um Unterhalt angegangen, aber nur für den Zeitraum, in dem auch tatsächlich studiert wird.

Fürs Urlaubssemester gibt es keinen Unterhalt.

Die eigene Vermehrung des Kindes entbindet nicht vom Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Kindes.

Er muss weiter zahlen bis zum Ende Deines Studiums.