Wie kann ich beweisen, dass mein Freund Unterhalt zahlt?
Die Situation ist folgende. Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, haben allerdings eine gemeinsame Tochter. Er zahlt auch Unterhalt für unsere Tochter. Nun möchte das Amt allerdings einen beweis dafür das er tatsächlich Unterhalt zahlt. Er überweist mir das geld nicht, sondern gibt es mir in bar oder kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Sachleistungen wie z.B. Windeln oder kleidung kaufen, nach. Wie kann ich denn nun dem Amt gegenüber beweisen, das er Unterhalt zahlt?
12 Antworten
Du könntest ihm für jede Sachleistung und das Bargeld eine Quittung ausstellen, die er dann beim Amt einreichen kann. Ich weiß allerdings nicht, ob die das so akzeptieren.
Andersrum kann er auch den Unterhalt überweisen. Dann hat er den gewünschten Zahlungsbeleg. Du kannst ihm dann ja das Geld für die Windeln usw. erstatten oder kaufst sie selbst.
Bei Barzahlung kannst du es nicht beweisen.
Dein Freund soll halt ab sofort das Geld überweisen und dann hast du auch Belege - ist doch egal, ob er es vom Konto holt und es dir dann gibt, oder ob er es dir überweist und du holst es dann von deinem Konto.
Gar nicht! Euer Problem ist hausgemacht. Da stellt sich mir die Frage warum er dir den Unterhalt nicht einfach überweist und gut is?
Eine Zwischenlösung wäre wenn du ihm Quittungen ausstellst, geht aber nur mit Bargeld das er dir gibt, du kannst ihm keine Quittung über Windeln ausstellen :-)
Also wenn er die z.B. 200.- € bar in die Hand gibt dann musst du ihm eine Quittung schreiben, das gilt als Beweis. aber ob das Amt das anerkennt kann ich dir nicht sagen, denn es ist schon seltsam das er vom Amt leben muss und dann Unterhalt zahlen kann, das kommt mir auch komisch vor.
Warum überweist er nicht?
Dann sollte es eigentlich reichen wenn er ein Schriftstück verfasst in dem er mit seiner Unterschrift bestätigt das er an dich monatlich 225.- € Unterhalt zahlt. In welcher Form ist dann egal. Zusätzlich könnt ihr das mit Quittungen bestätigen. Du kannst da ruhig den vollen Betrag von 225.- € drauf schreiben/quittieren, wie ihr das dann untereinder regelt bleibt euch überlassen. Fürs Amt ist es ja nur wichtig wieviel du von ihm bekommst egal in welcher Form, denn es geht um die Anrechnung auf deine Regelleistung.
Am einfachsten könnt ihr es aber wirklich lösen wenn er den Betrag in Zukunft einfach überweist. Einkaufen könnt ihr ja trotzdem zusammen.
Dein Freund ist für das Kind barunterhaltspflichtig.
Absprachen wie "Sachleistungen" o.ä. könntest Du nur mit ihm treffen, wenn Du nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen bist.
Sobald Du diese aber beantragst/ beanspruchst, hat der Unterhalt durch den Kindsvater Vorrang vor Unterstützungsleistungen und muss eingefordert werden.
Die Höhe des Unterhaltes ist dann nicht zwischen den Eltern "verhandelbar", sondern ist abhängig von seinem Einkommen.
Sollte das Kind jünger als drei Jahre sein, so müsstest Du auch noch einen "Betreuungsunterhalt" für dich selbst beim Kindsvater einfordern, zu dem er dann ebenfalls verpflichtet wäre, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch "leistungsfähig" wäre.
Vom Jugendamt bekam ich die Info, dass er seiner pflicht mit Sachleistungen nachkommen kann, d.h. er kann Sachen für unsere Tochter kaufen und ist damit seiner Pflicht auch nachgekommen.
Dann musst Du ihm darüber Quittungen ausstellen, mit denen nachzuweisen ist, dass er seinen Unterhaltsberpflichtungen in voller Höhe nachgekommen ist. Auch das erhaltene Bargeld solltest Du ihm quittieren.
da Du vom Amt lebst, aber der Mann auch für Dich & Kind zahlen muß will das Amt sicherlich wissen, was sie von Deinem Freund zurückfordern müssen..welchen Betrag sie von Deinen Geldern abziehen müssen, auch wollen die ausschalten das irgendwann auf Dich eine Rückforderung wegen Doppelzahlung erfolgt.
Gebe doch die Summe an und bitte das JA & die andern Ämter die Summe von vornherein bei Dir als regelmäßige Einnahme einzutragen. Dann erhälst Du die Differenz zur Existenzsicherung ohne Probleme auf Dein Konto.
Wir haben das von nafang an so gemacht, dass wir zusammen einkaufen und er dann die Sachen die unsere Tochter braucht bezahlt. Und den Restebtrag gibt er mir dann in Bar. Er leistet so alson den vollen Betrag in Höhe von 225€.
Nicht er lebt vom Amt, sondern ich.