Tochter 21jahr 2x ausbildung abgebrochen muss ich unterhalt zahlen?
Hallo, Meine Tochter 21jahre alt und ist beim Praktikum und 2x Ausbildung raus geflogen,Sie geht jetzt zu schule und jetzt will sie von mir unterhalt haben??? Laut Meine info wenn das kind nicht kummert oder ist faul wegen ausbildung braucht ich nicht unterhalt zu zahlen.
3 Antworten
nicht privilegierte über 21. Jahren, können nur dann einen Anspruch auf Unterhalt geltend machen, wenn sie sich in einer Ausbildung oder Studium befinden oder arbeitslos sind.
Kommt jetzt drauf an auf was für eine Schule sie geht, teure Privat-Schulen müssen Eltern nicht finanzieren..
. bei volljährigen Kindern: aus http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/kindesunterhalt-entfaellt/index.php
Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes entfällt, wenn es entweder genügend eigene Einkünfte hat (siehe: eigene Einkünfte des Kindes )** bzw. haben könnte oder wenn der Unterhalt zahlende Elternteil nicht (mehr) leistungsfähig ist.**
Ist das volljährige Kind weder krank noch in einer Ausbildung, so ist es verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.
Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein, wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B. tätliche Angriffe, grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder kranken Elternteil usw.).
wenn Kinder arbeitslos sind & Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind, alle Auflagen erfüllen, auch ggf. für ein Praktikum bereit sind, oder falls vorhanden ihren Fähigkeiten entsprechenden vorübergehenden job an zu nehmen doch :)
wünsche Dir noch ein schönes WE ;)h
Ist rechtlich falsch, Volljährige müssen sich in Schule oder Ausbildung befinden um einen Unterhaltsanspruch zu haben. Arbeitslose Volljährige haben keinen Unterhaltsanspruch, es genügt auch nicht sich arbeitslos zu melden
stimmt trotzdem nicht, bedenke es können manchmal einige Monate zwischen Studienbeginn, Ausbildungs- liegen dann wird auch 4 Monate das KG weiter gezahlt :)) und wenn Kind kein Bummelant ist, darf es nicht bestraft werden .. weil es ja sollte es möglich sein sofort z. Bsp. mit dem Studium beginnen würde, da diese Jugendlichen ja noch unqualifiziert sind werden die wohl nicht ein riesiges Einkommen erzielen, somit müssen die Eltern weiterhin aufstocken..
m. L.G. ;)himako
Bis sie 25 bzw. mit der Ausbildung fertig ist, musst du sie unterstützen.
Nein!
Schildere doch mal die bisherige Ausbildungsvita.
Welche Schule und mit welchem Zweck besucht sie denn nun?
Grundsätzlich ist es so, dass ein einmaliges Ausbildungsversagen während der Volljährigenzeit unterhaltsrechtlich zu tolerieren ist.
Um aber eine einigermaßen vernünftige Antwort geben zu können, müssten halt mehr Details geschildert werden.
Volljährige Kinder haben keinen Unterhaltsanspruch wenn sie arbeitslos sind, sie müssen sich in Ausbildung befinden