Muss man Steuern zahlen, wenn man einen 450€ Job hat und durch Fußbilder monatlich 200€ verdient?

2 Antworten

Kommt drauf an...

ob du auch noch einen Hauptjob hast!?

Falls du nur einen 450-Euro-Minijob ausübst und dein Minijob-Arbeitgeber entrichtet für dich die 2% Pauschalsteuer, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wissen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Somit hast du für den Nebenerwerb als Single den Grundfreibetrag von aktuell 10.347€ im Jahr zur Verfügung!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wir gehen davon aus, dass du als "Fußbildermodel" im Rahmen einer selbständigen Nebentätigkeit tätig bist.

Neben deinem 450-Euro Minijob kannst du diese selbstständige Tätigkeit ausüben. Wenn dein Arbeitgeber im Minijob zur Besteuerung die pauschale Steuer in Höhe von zwei Prozent ausgewählt hat, zählst du über den Minijob keine Steuern. Dann ist dieser Minijob auch nicht in der Lohnsteuerjahreserklärung anzugeben, da es sich bei der Pauschalsteuer um eine Abgeltungssteuer handelt.

Zur Versteuerung und weiteren Informationen zu den Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit wende dich bitte an dein zuständiges Finanzamt.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung