Vollzeit arbeiten und 2 minijobs?
Ich arbeite zur Zeit vollzeit. Möchte allerdings noch mehr Geld verdienen. Ich hätte die Möglichkeit auf noch zwei minijobs. Das heißt aber das ich Dan 2 mal 450 Euro verdienen würde plus mein jetziges Gehalt. Wir werden da die steuern berechnet? Alles zusammen? Oder Alles getrennt ?
4 Antworten
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupbeschäftigung kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis max. 450 € monatlich kranken-,arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei ausgeübt werden.
Außerdem gilt hierfür eine verminderter Betragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.Jede weitere Nebenbeschäftigung wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird somit beitragspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.
Für die Nebenbeschäftigung, die mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird, fällt die Lohnsteuer Kl.VI nach Massgabe der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale an.
Für den zweiten Nebenjob fällt die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2 % an, die der betreffende Arbeitgeber in Abzug bringen kann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Achten musst du aber darauf, das die durch das Arbeitszeitgesetz vorgegebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird.
Minijobs kannst du so viele machen wie du willst - sofern dein Hauptarbeitgeber zustimmt. Alle Minijobs zusammen dürfen Max. 450,- € ergeben, damit für dich keine Steuer anfällt. Wenn jeder Minijob 450,- € im Monat bringen soll, muss einer auf Klasse VI abgerechnet werden. Daneben musst du die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten beachten. Und Urlaub ist Urlaub.
Alle Minijobs zusammen dürfen Max. 450,- € ergeben, damit für dich keine Steuer anfällt.
Nur ein Minijob neben einer sv-pfl. Beschäftigung ist begünstigt. Jeder weitere wird immer mit der sv-pfl. Beschäftigung zusammengerechnet, auch wenn der erste Minijob weniger als 450 € bringt.
Ein Minijob darf neben der Vollzeit ausgeübt werden, ohne, dass man Steuern dafür zahlen muss.
Ab zwei Minijobs geht das nicht mehr. Das lohnt sich wenig bis gar nicht, je nach Bezahlung im Minijob.
Der erste Minijob ist für dich abgabenfrei, der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Da werden also ab dem ersten Cent SV-Abgaben fällig. Außerdem wird der zweite Minijob auf Steuerklasse 6 abgerechnet.