Muss ich mit Wohnsitz in Spanien Einkünfte aus deutschem Minijob versteuern?
Ich wohne und arbeite in Spanien, bin da dementsprechend steuerpflichtig. Wenn ich während des Sommers für einen Monat einen Minijob in Deutschland mache, muss ich dann auf die Einkünfte aus diesem Minijob dann in einem von beiden Ländern Steuern zahlen?
3 Antworten
Vor Aufnahme einer Beschäftigung hat dein Arbeitgeber zu prüfen, welche Vorschriften über die soziale Sicherheit Anwendung finden. Nicht für jeden, der in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt gilt auch automatisch das deutsche Sozialversicherungsrecht. Wenn du in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchtest, informiere deinen Sozialversicherungsträger in Spanien über dein Vorhaben. Stellt er dir eine Entsendebescheinigung, auch A1 genannt, aus, dann muss dich der deutsche Arbeitgeber nicht in Deutschland - also den Minijob auch nicht bei der Minijob-Zentrale - melden.
Gegebenenfalls muss er die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung an den ausländischen Mitgliedstaat, in deinem Fall nach Spanien, zahlen.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht ein einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja bereits pauschalversteuert ;-)
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Gruß siola55
Minijob zahlt man keine Steuern!
Wer bitte ist "man"?
Es gibt in D keinen steuerfreien Minijob - entweder entrichtet der Minijob-AG die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber oder das Lohnbüro rechnet individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers den Minijoblohn ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html