Muss man mich benachrichtigen wenn der Großvater stirbt?
Hallo zusammen,
Folgender Fall: Mein richtiger Großvater hat meine Oma verlassen als diese mit meinem Vater schwanger war. Mein Vater hat seinen Vater nie kennengelernt. Mein Großvater wollte ihn nicht kennenlernen und auch keinen Kontakt, später auch nicht mit mir insofern er wusste das es einen Enkel gab. Etwas kompliziert aber im Endeffekt kenne ich ihn nicht und mein Dad kennt ihn auch nicht. Mein Großvater ist jetzt wohl laut Zeitung im Januar gestorben. Er war verheiratet und hat 2 Kinder plus eigentlich meinen Vater als 3. Kind. Mein Vater müsste ja nun eigentlich seinen Pflichtteil vom Erbe bekommen, da dieser aber Tot ist komme ich an seine Stelle denke ich.
Müsste jetzt nicht eigentlich jemand an mich herantreten und mich informieren?
Klar die Familie wird nen Teufel tun aber das Gericht oder so? Brauchen die nicht auch einen Erbschein von mir unterschrieben oder istdas nur wenn es kein Testament gibt?
7 Antworten
Du trittst an die Stelle deines verstorbenen Vaters und hast damit Anspruch auf den Pflitchtteil. Schreib die Familei per einschreiben mit Rückschein an und fordere ein bewertetes Nachlassverzeichnis an und fordere deinen Pflichtteil.
Setze eine Frist von 4 Wochen und warte ab. Entweder melden sie sich oder nicht. wenn nicht, wende dich an einen Fachanwalt für Erbrecht, der dann für dich den Pflichtteil ggf. einklagen wird, den Sachverhalt klärt.
Warum willst du verzichten auf etwas, was dir zusteht. Es ist auch egal, ob es Kontakt gab oder nicht.
Geld kann man- wenn welches da ist- immer gebrauchen und du kannst es an die Seite legen, es irgendwann gebrauchen.
Sei nicht dumm, das ist keine Abzocke. Nicht du wolltest den Kontakt nicht, sondern er.
Vlt. gibt es ja auch ein Testament, in dem du bedacht wirst.
Du brauchst einen Anwalt. Für die Erstberatung kannst du dir, bei geringem Einkommen, einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen.
Warum soll er nicht auf den Wochenmarkt gehen? Die reichsten Leute leben oft ganz bescheiden, weil sie siech selbst nichts gönnen. Erkundige dich doch einfach, du kannst doch dann immer noch entscheiden, ob du den Pflichtteil geltend machst. Hast du Familie? Wenn ja, dann leg das Erbe für deine Kinder an oder nimm es als Notgroschen. Aber du musst auch nichts tun, dann ist es in 3 Jahren verjährt und du kannst den Pflichtteil nicht mehr geltend machen.
Zunächst solltest du in der Geburtsurkunde deines Vaters nachsehen, ob dein Großvater neben der Großmutter als Vater bzw. Eternteil eingetragen ist.
Es wäre nun nicht ungewöhnlich, dass eine außereheliche Schwangerschaft deiner Oma Grund ihrer Trennung war und ihr Mann die Vaterschaft nicht annahm.
Dein Nacherbrecht am Nachlass des Großvaters bestünde aber nur für sein vorverstorbenes drittes Kind.
Das könnte man mit allen Personenstandsunterlagen beim Nachlassgericht beim Amtsgericht, dass für den Sterbeort deines Opas zuständig ist, vortragen.
G imager761
Danke, ja er ist eingetragen. Wie gesagt bin ich da nicht scharf auf Geld, er wollte nie was vom mir wissen von daher ist er unwichtig. Trotzdem interessant
Du kommst nicht an seine Stelle. Zunächst einmal erben die Kinder, davon gibt es offenbar noch 2. Wenn es die nicht gäbe, würden entferntere Verwandte in Betracht kommen. Das wärst dann Du.
Dumm gelaufen, kannst nicht bei jemandem, den Du gar nicht kennst, absahnen.
Die Antwort ist leider falsch.
Deine? Ja.
Enkelkinder sind, so der Vater wie hier gestorben ist, Erben erster Ordnung und somit sehr wohl erbberechtigt. Insofern ist deine Antwort fasch und irreführend. Man sollte nicht antworten, wenn man sich gar nicht auskennt.
dann schreib doch lieber, wie es richtig wäre. Deine Antwort ist das Gegenteil von hilfreich!
Die Antwort ist doppelt falsch, natürlich trete ich an seine Stelle das weiß ich auch. Es geht mir auch ums Prinzip. Haben will ich da nix
Haben will ich da nix
Und warum dann die Frage deines Pflichtteilsanspruchs? Wenn man den nicht ausdrücklich fordert, bekommt man auch nix.
Und die Verwandten müssen dich weder zur Beerdigung einladen noch jetzt Kontakt mit dir aufnehmen, also lasse doch alles beim Alten :-)
Das ist nicht richtig, der Enkel tritt hier anstelle des Vaters, da dieser auch Kind des Großvaters war, uneheliche Kinder haben in Deutschland das gleiche Erbrecht.
und die gleichen Pflichten ... beispielsweise wenn es um die Bestattungskosten geht.
"absahnen" ist nicht so schlimm, wie eine junge Mutter mit ihrem Kind alleine zu lassen
Normalerweise werden die gesetzlichen Erben nach Erteilung eines Erbscheines benachrichtigt. In deinem Falle wäre es möglich, daß Du als Erbe gar nicht angegeben wurdest, weil möglicherweise Deine Existenz den Nachkommen des Vaters gar nicht bekannt sind. Deshalb solltest Du beim Nachlaßgericht des Sterbeortes Deines Großvaters nachfragen, ob es einen Erbschein bzw. ein Testament gibt. Wenn Du nicht angegeben wurdest, kannst Du einen Berichtigungsantrag stellen. Du mußt dann sicher nachweisen, daß Dein Vater der Sohn des Verstorbenen gewesen ist, Du also der Enkel.
Ok hört sich vernünftig an. Das es mich gibt wissen die, hatte mal versucht Kontakt aufzunehmen.
Vergiss das doch lieber. Wenn er euch zu Lebzeiten nichts bedeutet hat (und umgekehrt), was soll denn da noch sein. Falls behördlich so etwas sein muss, dann werden dich die amtlichen Stellen schon finden. Selber nachzusuchen würde ich dir nicht empfehlen - oder hast du doch noch Hoffnung auf ein erhebliches Erbteil ? Über sowas könnte ich mich keinesfalls freuen.
Grundsätzlich will ich wissen ob es so ist weil beim Tod meiner Oma alle Kinder einen Erbschein unterschreiben mussten, auch meine Tante in Spanien. Haben will ich da nix.
Danke. Ach keine Ahnung, 60 Jahre hatte niemand mit ihm was zu tun. Warum soll ich mir da was holen....klar wenn ich irgendwann rausfinde das er Millionär und war und 100e Häuser hatte würde ich mich ärgern😁. Aber hatte er nicht, Oma hat ihn öfter mal gesehen auf dem Wochenmarkt etc