Wer erbt - wenn ein erwachsenes Kind stirbt?
Ein Junger Mann ist verstorben. Keine Kinder, Kein Testament. Es leben Mutter, Vater, Schwester. Wie ist die Aufteilung?
Der Vater hat sich nie um seinen Sohn gekümmert, seit er 1 Jahr ist und auch nie Unterhalt für ihn gezahlt.
Es ist nicht sonderlich viel Gespartes da. Könnten davon die Kosten der Beisetzung beglichen werden?
6 Antworten
Die Eltern sind dann zunächst gesetzliche Erben, soweit kein Testament vorhanden. Von dem vorhandenen Gesparten kann zunächst die Beerdigung bezahlt werden, für fehlende Auslagen sind dann die Erben verpflichtet zu zahlen. Die Banken können auch ohne Erbschein bei Rechnunglegung des Bestattungsinstitutes die Kosten aus dem Guthaben des Verstorbenen begleichen soweit vorhanden.
Es leben Mutter, Vater, Schwester. Wie ist die Aufteilung?
N. § 1925 (2) BGB erben die Eltern allein und zu gleichen Teilen.
Der Vater hat sich nie um seinen Sohn gekümmert, seit er 1 Jahr ist und auch nie Unterhalt für ihn gezahlt.
Er erbt dennoch als Vater.
Es ist nicht sonderlich viel Gespartes da. Könnten davon die Kosten der Beisetzung beglichen werden?
Ja. Die angemessenen Bestattungskosten werden als Nachlassverbindichkeit von dem Vermögen des Erblassers abgezogen. Geerbt wird, was übrigbleibt, neben dem Geld selbstverständlich auch von dem sonstigen Sach- und Anlagevermögen des Erblassers.
Egal ob sie sich nicht gekümmert haben oder gekümmert haben, die Eltern sind die rechtmäßigen Erben. Die Bestattung wird aus dem Nachlass finanziert. Wenn diese circa 2000 € dafür nicht da sind müssen die Eltern bezahlen.
Erst ist die Bestattung zu finanzieren, also die Stadt holt sich erst ihr Geld und der Rest ist dein Erbe.
Das spielt keine Rolle. Was macht es für einen Unterschied, ob die Eltern die Beerdigungskosten vom Konto des Erblassers überweisen und weniger Erbe bekommen oder umgekehrt das Konto auflösen lassen und nach Rechnungsüberweisung weniger auf ihrem eigenen Konto haben?
Die Eltern erben. Zu gleichen Teilen. Und wenn nicht genug da ist, müssen sie die Beerdigungskosten bezahlen. Sie können das Erbe allerdings auch ausschlagen.
Vorrangig würde von den Ersparnissen des Verstorbenen dessen Bestattungskosten beglichen.
Was dann noch bleibt geht im Prinzip an die Eltern.
Nicht nur im Prinzip und natürlich vom Gesamtnachlass. Die Eltern können auch Auto, Hausrat, PC, Werzeuge verkaufen und das Sparbuch mit dem Ersparten behalten.
Die sind schon da. Es geht nur darum, ob das Erbe vor oder nach den Beerdigungkosten "aufteteilt" wird.