Vater vom Testament ausschließen?
Hallo,
ich möchte in den nächsten Tagen ein vernünftiges Testament zustande bringen, für den Fall der Fälle. Wer was wie erben sollte hab ich bereits fertig.
Nun zu meiner Frage- ich bin jung, kinderlos, nicht verheiratet.
Kann ich meinen Vater vom Erbe ausschließen? Er hat sich nie gekümmert, Urkunden gefälscht, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen, sich 10 Jahre nicht gemeldet und auf "Anfrage" meinerseits vor ein paar Wochen mitgeteilt, dass er mit mir auch nichts zu tun haben will.
Denn Kinder können ja z.B. ohne Weiteres nicht vom Erbe ausgeschlossen werden. Stände ihm ein Pflichtanteil zu, den ich irgendwie außer Kraft setzen müsste?
3 Antworten
also - ich bin kein fachmann. Wenn sich an deinem Familienstatus bis zu deinem Ableben nichts ändert und er noch lebt wird er wohl doch einen Pflichtteil erben. Wenn du aber bis dahin Kinder hast und evt. auch einen Ehemann und geschwister - gehen die vor.
das hab ich auch nicht geschrieben
Geschwister haben KEINEN Pflichtteilsanspruch.
Da er sich "unwürdig" benommen hat, kannst Du ihn ausschließen. Dokumentiere dazu sein Verhalten.
DAS Verhalten allein reicht nicht aus.
Ja, ihm steht ein Pflichtteil zu, ihn vollkommen zu enterben ist schwer. Dazu müssen massive Sachen geschehen sein (z.Bsp. Missbrauch), deine aufgeführten Dinge reichen für eine Enterbung bei weitem noch nicht aus.
Den Pflichtteil erbt man nicht, der Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn man als Pflichtteilsberechtigter gerade nicht erbt. Man hat dann einen Anspruch gegen den oder die Erben.