Muss man die Fragen des Richters beantworten?
Hallo, wenn man als Kläger mit einem Klägeranwalt vor Gericht erscheint, muss man dann die Fragen des Richters beantworten? Kann das nicht der Anwalt machen? Er kennt ja die Sachlage. Deswegen reicht er eine Klage ein.
8 Antworten
Nein, musst du nicht.
Da alles, was du vor Gericht sagst, auch gegen dich verwendet werden kann, empfehlen die meisten Anwälte ihren Mandanten sogar explizit, das Reden dem Juristen zu überlasten.
Unabhängig davon hast du vor Gericht auch immer das Recht, die Aussage zu verweigern. Das Einzige, wofür du belangt werden kannst, ist, wenn du vor Gericht eine Falschaussage tätigst.
Nein, vor Gericht darf man keine Falschaussage tätigen – weder uneidlich noch unter Eid. Bewusste Falschaussagen können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Das ist so nicht richtig. Allerdings scheinst Du einiges durcheinanderzubringen. Der Fragesteller schreibt von einem "Kläger". Das setzt ein Zivilverfahren voraus. Du jedoch schreibst, daß man zwar die Aussage verweigern, jedoch nicht lügen darf. Ein "Aussageverweigerungsrecht" gibt es jedoch nur im Strafverfahren (man muß sich ja nicht selbst belasten). Darüberhinaus darf man im Strafverfahren sehr wohl lügen. Eine gegenläufige gesetzliche Grundlage gibt es nicht, mithin also auch keine diesbezügliche Strafzumessung. Folglich darf z.B. ein "Beschuldigter" bei der Vernehmung durchaus wahrheitswidrig sagen "Ich war's nicht.". Das, was Du mit den 5 Jahren Freiheitsstrafe meinst, ist allerdings wieder eine ganz andere Baustelle. Hierbei handelt es sich um Falschaussagen im Rahmen der Beweisaufnahe (also z.B. Zeugenaussagen). Da aber der Fragesteller von sich als "Kläger" (also Zivilverfahren) spricht und nicht als "Zeuge" oder "Verdächtigter/Beschuldigter/Angeklagter" im Strafverfahren, sind Deine Aussagen irrelevant.
Ok mag sein.
Wieso hast du selber denn aber die Frage des Fragestellers nicht beantwortet, wenn du scheinbar die Antwort weißt????
Berechtigter Einwand. Wollte ich ursprünglich sogar, habe aber dann davon abgesehen, weil das Auseinanderfilettieren seiner Frage schon recht komplex geworden wäre. Dazu hätte gehört, daß er offenbar den Unterschied zwischen Schriftsatz und dessen mündlicher Erläuterung einerseits und andererseits die Parteieneinvernahme im Beweisverfahren nicht kennt. Hinzu kommt noch der Erläuterungsbedarf dahingehend, daß er trotz Prozeßbevollmächtigtem weiterhin derjenige ist, der Klage einreicht und nicht der Anwalt. Auch wenn ich weiß, was er mit seiner Frage eigentlich gemeint hat, wäre es wahrscheinlich etwas aufwendig geworden.
Wer redet denn hier von Angeklagter
Oh stimmt… sorry… Der Sachverhalt ist dennoch richtig. Auch Kläger dürfen keine Falschaussagen tätigen und haben das Recht, sich zu Fragen (z.B. von der Gegenseite) nicht zu äußern. Und auch als Kläger ist man nicht dazu verpflichtet, persönlich dem Richter zu antworten.
Das kann der Anwalt machen, natürlich.
Wenn du anwaltlich vertreten bist, musst du überhaupt nicht bei Gericht erscheinen.
Im Strafverfahren musst du sowohl als Angeklagter als auch als Zeuge persönlich erscheinen. Bist du im Zivilprozess Kläger oder Beklagter, kannst du dich vertreten lassen, es sei denn, das persönliche Erscheinen wird in der Ladung angeordnet. Als Zeuge bist du auch hier verpflichtet zu erscheinen.
Ich würde vermuten daß das auch der Anwalt macht wenn du ihm die Befugnis gibst und wahrscheinlich unterschreibst daß er vor Gericht für dich redet! Er sagt es dem Richter und legt ihm denke ich deine schriftliche Erlaubnis vor und dann geht das! Warum fragst du so etwas wichtiges nicht deinen Anwalt??
Hängt ganz vom Tatbestand ab.
Vieles regelt dein Anwalt für dich.
Ist der Richter der Meinung, dass du geflunkert hast und sich vorher gemachte Aussagen widersprechen, musst du seine Fragen beantworten. Auch musst du die Maske abnehmen, denn der Richter will deine Mimik und Körpersprache sehen. Die ist meistens sehr aufschlussreich.
Das trifft nur im Strafrecht zu. Zudem hat der Fragesteller von "Kläger" geschrieben und nicht vom "Angeklagten" und als solcher darf man im Strafprozeß durchaus lügen. Anders wäre das in einem Zivilverfahren.