Kann man beim Gericht als Privatperson Klage einreichen?
Kann mir jemand helfen? Kann man als Privat Person beim Gericht Klage einreichen? Ohne ein Anwalt zu nehmen?!
10 Antworten
Logo, wenn man sich das zutraut und es um nicht mehr als 5000 Euronen geht. Man kann sie auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erheben, dann hilft einem vlt. der Rechtspfleger ein wenig bei der Formulierung. Aber ob da immer soviel bei rumkommt?
Das hängt stark davon ab, um was es geht:
Bei Streitigkeiten vor dem LG (und OLG, BGH) ist die Vertretung durch einen Anwalt zwingend vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 S. 1 ZOI). Das LG ist im Regelfall zuständig bei Streitigkeiten mit einem Wert von über 5000€ (§ 23 GVG). Daneben gibt es noch einige Spezialzuständigkeiten.
Umgekehrt gibt es beim AG keinen Anwaltszwang. Hier werden alle Sachen bis zu 5000€ verhandelt. Aber auch wenn es um Mietrecht geht musst du unabhängig vom Streitwert zum AG (§ 23 Nr. 2a GVG).
Auch im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht gibt es in der ersten Instanz grundsätzlich keinen Anwaltszwang.
Es geht dadrum ich habe ein Anhänger den habe ich 2017 neu gekauft. Da ist hintereinander 3 mal die Achse vorn abgerissen einfach so beim fahren. durch Vibration (Anhänger Neupreis 13800 Euro Fitzel). Er hat eine Liftachse. Und ich muss jedesmal damit 500 km hin und 500 km zurück fahren zu der Firma dann ein paar tage später wenn er repariert wurde wieder 500 km hin und 500 km zurück. Keiner bezahlt mir meine kosten. Und jetzt habe ich sat es jedes mal reparieren zulassen. Da habe ich gehört, nach 3 mal reparieren muss man es nicht nochmal reparieren lassen und man kann ihn zurück geben. Die Firma nimmt ihn nicht zurück will ihn aber reparieren. Oder sie nehmen ihn zurück und geben mir nur noch 8000 Euro wegen Benutzung. Und weil er schon 2 Jahre alt ist. Ich habe Ihn neu gekauft.
Das wird dann eher nix ohne Anwalt. Bei den Kosten dürfte man beim LG sein, es sei denn es geht dir tatsächlich nur um die Fahrtkosten.
wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, dann beantrage beim Gericht einen Beratungshilfeschein. Dann bekommst du eine Beratung beim RA für ca 15-20€. Wenn der Dir empfiehlt zu klagen, kann er für die Prozesskostenhilfe beantragen.
Ja, Du mußt allerdings prozeßfähig sein und in dem Rechtsstreit darf kein Anwaltserfordernis bestehen.
Prozessfähigkeit ist durch das Gericht von Amts wegen zu prüfen und die Klage bei Fehlen der Prozessfähigkeit des Klägers als unzulässig abzuweisen.
Beim Amtsgericht ja, wenn es um Privatrecht geht. Beim Bundesverfassungsgericht ebenso.
Beim Landgericht oder OLG muss es ein Anwalt sein!