Kann man sein Erbe weitergeben?
Kann ich meinen Pflichteil der Erbe an mein Kind weitergeben?
Vorliegender Fall: Meine beiden Eltern sind verstorben, dadurch sind meine Geschwister und ich erbberechtigt. Nun möchte ich meinen Pflichtteil notariell an mein Kind weitergeben, sodass ich auf mein Pflichtteil verzichte und es auf dem direkten Wege an mein Kind übergebe. Ist das möglich?
4 Antworten
Nun möchte ich meinen Pflichtteil notariell an mein Kind weitergeben, sodass ich auf mein Pflichtteil verzichte und es auf dem direkten Wege an mein Kind übergebe. Ist das möglich?
Erbrechtlich ist das kein Pflichtteil, sondern dein gesetzlicher Erbteil. Da der Erbfall schon eingetreten ist, kannst du den Erbteil nur durch notariell beurkundeten Erbteilsübertragungsvertrag abtreten, was aber ohne Weiteres möglich ist.
Sofern die Ausschlagungsfrist noch nicht verstrichen ist, kann es auch möglich sein, die Erbschaft auszuschlagen, so dass deine Kinder direkt erben. Allerdings muss man hier prüfen, ob ein Testament mit einer anderslautenden Ersatzerbenregelung vorliegt.
Zunächst Herzliches Beileid.
Ja ist möglich. Du müsstest dazu die Erbschaft ausschlagen, wodurch dann dein Kind aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist. Genaueres kann der Notar dazu erklären, der ja dann auch die entsprechenden Formalitäten erledigt.
Ich stehe vor einer ähnlichen Fragestellung. Mach dich kundig ob da nicht eine Schenkung vorliegt. Die steuerliche Freigrenze wäre dann 100.000
Ja, ist es.