Muss ich zum Sozialamt
Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat Bestellung: Neues Gutachten beim Ärztlichen Dienst angeordnet. Altes besagt: mindestens15 Stunden arbeiten, nur unter Beachtung des Leistungsbildes, was erhebliche Einschränkungen für den Arbeitsmarkt darstellen. Bin seit ca 9 Monaten durchgehend krank geschrieben. Sie empfiehlt erneut Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da neue chronische Erkrankungen dazu gekommen. Das Arbeitsamt nicht mehr weis, was sie mit mir machen sollen. Werde auch weiter krank geschrieben bis Erkrankungen gebessert oder weg sein sollten. nun meine frage ab wann zahlt arge nicht mehr wenn man wie lange krank geschrieben wird und muss ich dann zum Sozialamt.
5 Antworten
Die Arge und das Arbeitsamt heißen seit dem 1. Januar Jobcenter, soweit sie ALG II leisten. Das Jobcenter leistet so lange ALG II, bis eine volle Erwerbsminderung festgestellt wurde.
Oder bis man voraussichtlich länger als sechs Monate in eine Klinik muss; Absatz 4 in § 7 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Und bis Streitigkeiten geklärt sind, ob das Jobcenter weiter zahlen muss oder das Sozialamt, streiten die beiden sich und das Geld kommt so lange weiter vom Jobcenter. Siehe SGB II § 36 Örtliche Zuständigkeit ff.
Gruß aus Berlin, Gerd
Du wirst keine chanse haben in Erwerbsminderungsrente zu gehen,weil die Rentenversicherung alles Ablehnt.Ich bin selber in deiner Situation und Kämpfe schon seit über 3 Jahren-OHNE ERFOLG . Die LVA lehnt kategorisch alles ab,obwohl der Gutachter von der LVA mir gesagt hat das ich im RECHT bin.Klagen tust du umsonst denn die haben bie besten RA was es gibt und deine chansen stehn gleich zu null (0).mit fg
Kleine Ergänzung zu Gerds korrekter Aussage:
Kommen Amtsarzt des Jobcenters und Rentenversicherungsträger zu einem unterscheidlichen Ergebniss, geht der Fall in ein Vermittlungsgremium.
Solange du also keinen offiziellen RV-Bescheid hast (über volle Erwerbsminderung), wird das Jobcenter in der Tat weiterleisten.
Kannst also erstmal locker bleiben.
Und lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, muss das Jobcenter sogar bei nicht dauerhafter voller Erwerbsminderrung leisten.
Jein.
Der Sachbearbeiter braucht schon Gutachten, denen konkrete Ziefragen zugrunde liegen, für die wiederum der Sachbearbeiter verantwortlich zeichnet, und an deren Ende die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit stehen muss.
Kommt der Amtsarzt oder ein externes Gutachten nicht zum dem expliziten Ergebnis einer Erwerbsminderung, wird der Sachbearbeiter diese nicht annehmen oder unterstellen dürfen, denn für die Interpretation medizinischer Gutachten und Unterlagen von Ärzten oder anderen Stellen fehlt ihm schlichtweg jegliche notwendige Kenntnis.
Sollte ein SB soetwas dennoch versuchen, wird er ggf. im Widerspruch quasi in der Luft zerrissen.
Hallo,
welche Leistung wird aktuell bezogen? Bitte genaue Bezeichnung laut Bescheid?
Wer zahlt diese Leistung: Arbeitsagenur oder Jobcenter?
Zahlt die Krankenkasse Krankengeld?
Gruß
RHW
Meines wissens zahlt dir Momentan die Krankenkasse Krankengeld eventuell hast du Anspruch auf Wohngeld und Aufstockkung zum Lebensunterhalt . Krankengeld wirst du bis 72 Wochen bekommen.Hat sich bis dahin nichts erreichen lassen, zwecks Erwerbsunfähigkeitsrente ist dann das Sozialamt für dich zuständig. MFG Rudi
Kleine Ergänzung zu VirtualSelfs ansonsten korrekter Aussage:
Die von Jobcenter bzw. Rentenversicherungsträger beauftragten Ärzte schreiben m. E. lediglich ein Gutachten und entscheiden nicht selbst über eine Erwerbsminderung.
Dies tut der jeweilige Sachbearbeiter auf der Grundlage dieses (und evtl. anderer) Gutachten und evtl. weiterer Unterlagen von sonstigen Ärzten des Kunden, soweit dieser diese von deren Schweigepflicht entbunden hat.
Gruß aus Berlin, Gerd