wer zahlt die miete wenn man 6 monate auf therapie ist
Hallo an alle, mein kind ist nun für 6 monate auf therapie. Die arge sagt sie bezahlt keinen mietanteil mehr. Die lva, die die kosten für die therapie übernimmt, zahlt zwar übergangsgeld (geringfügig), da davor die krankenkasse-krankengeld gezahlt hat. Sagt aber, das sie die miete auch nicht zahlt, dass muss die arge übernehmen. Na gut, ich rief wieder in der arge an und erzählte das. Die arge meint daraufhin, dass das sozialamt zuständig ist, für die miete. Ein anruf beim sozialamt, wie schon vermutet, die bezahlen auch die miete nicht. Aber irgendwer muß doch zuständig sein und die miete bezahlen oder liege ich da ganz falsch? Infos: 18jahre, krank geschrieben, hat nur die miete211,50 von der arge bekommen, da die krankenkasse ihr monatl ca 270€ bezahlt hat, die lva nun ca 220€ sonst kein einkommen. ICH:mietanteil 211,50€ 127€ hartz IV und 184€ kindergeld Könnt ihr mir helfen? Ich weiss keinen rat mehr, denn es kann doch nicht sein, dass mein kind die therapie abbrechen muss, nur damit die miete weiterbezahlt wird. Soll sie denn nicht gesund werden? Danke für eure hilfe Redstiefelchen
3 Antworten
Sobald eine hilfebedürftige Person in der Wohnung wohnen bleibt, ist die Miete in voller Höhe weiter zu tragen, da die Verpflichtung zur vollen Mietzahlung unverändert bestehen bleibt.
Das heißt, auch wenn der Ausschluss des § 7 Abs. 4 SGB II für deinen Sohn greift, so verbleibt der volle KdU-Anspruch zzgl vollem Regelsatz bei dir.
Bzgl. des Übergangsgeldes gilt: da diese in der Regel erst nachträglich berechnet und gezahlt wird (wenn die tatsächliche Therapie-Dauer feststeht), wäre hier seitens des Jobcenters vorzuleisten und Erstattungsanspruch beim Maßnahmeträger (evtl. RV) anzumelden.
Vorgehen: schriftlich Widerspruch gegen Kürzung (sobald Bescheid) ergangen ist, ggf. Gespräch mit Vorgesetztem (notfalls bis zum Jobcenterleiter; ersetzt den Widerspruch nicht); Mail an das Beschwerdemangement; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht; und als Sahnehäunbchen Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde.
Auf jeden Fall Widerspruch gegen die Kürzung einlegen.
Entweder das Amt muss weiterzahlen oder zumindest in Vorleistung treten bis entschieden ist,welche Stelle die Mietkosten zu tragen hat!
Da bestätigt sich wieder meine Aussage:
Versicherung ist Lug und Trug. Wenn man sie braucht, dann helfen sie nicht. Und wenn man keinen Beitrag zahlt, kommen sie mit dem Eintreiber. Das ist pure Abzocke! Und uns Bürgern sagt man immer sie seien Pflicht und Absicherung. Wir Bürger werden ausgenommen und verarscht.
Zur Frage: Die Miete musst wohl du übernehmen.