Psychische Erkrankung - Erwerbsminderungsrente abgelehnt... Was tun?

9 Antworten

In meiner Sache ging es darum das ich seit langem Ärger mit der Rentenversicherung habe. Ich bin 90 % Schwerbehindert. Aus der Arbeitsvermittlung vollkommen ausgegliedert, da ich laut Gutachten der Bundesanstalt für Arbeit nicht vermittelbar bin. Aber die Rentenversicherung lehnt eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bisher ab. Das ist ganz kurz die Ausgangssituation.

Mein Tip: Bitte dann nicht aufgeben !!!!!

Ich habe meine Sache (Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit) schon sehr lange am laufen. Und das Sozialgericht hat der RV ebenfalls Recht gegeben. Alle Klagewege habe ich durch. Und dann hat mir fast jede Stelle und jede Person gesagt das ich nichts mehr machen kann. Aber das stimmt nicht !!!

Unabhängig von allem was bei der RV läuft kann man eine Sache prüfen lassen. Und zwar beim

"Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin".

Das Schreiben kann vollkommen formlos sein. Stell deine Situation dar. Lege, wenn du hast Nachweise bei.

Der Ausschuss prüft dann deine Sache und gibt dir Bescheid ob sie angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, dann wird das

Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn,

eingeschaltet.

Dieses Amt prüft dann die Sache mit der Rentenversicherung zusätzlich. So hast du dann "mehrere Eisen im Feuer".

Die Rentenversicherung muss deinen Widerspruch bearbeiten. Der Petitionsausschuss prüft die Sache. Und das Bundesversicherungsamt auch. Ich habe es auf diesem Wege geschafft, das sich zusätzlich das Bundesarbeitsministerium (zuständig für die Rentenversicherung) und sogar der Bundespräsident eingeschaltet haben. Und alle Stellen haben der Rentenversicherung mitgeteilt das sie meiner Auffassung Recht geben, das die RV mir Rente geben müsste.

Das Ganze hat nur einen kleinen Haken. Diese Stellen können der RV keine Weisung erteilen. Sie können nur eine Empfehlung geben.

Aber dann steht die RV ganz schön unter Druck und kann die Sache nicht mit einer lapidaren Begründung ablehnen. Da muss sie schon bessere Argumente haben. Jeder wird dir auch sagen "Du musst allem nachkommen was die RV wünscht. Wenn die noch Gutachten wollen usw. musst du diese Gutachten machen lassen". Das stimmt so auch nicht.

Ich habe zum Schluss das letzte Gutachten abgelehnt, weil im Laufe der Zeit schon mehrere Gutachten erfolgt sind und nicht ersichtlich ist was ein weiteres Gutachten ergänzend bewirken kann / soll.

Ebenso habe ich Gutachter abgelehnt, die wer weis was für Ansprüche gestellt haben. Zum Beispiel war einer dabei, der ein psychologisches Gutachten machen sollte. Der wollte meine sämtlichen Arbeitgeber und viele andere Sachen wissen.

Mit der Begründung das dies für meinen psychologischen Zustand vollkommen unerheblich ist, habe ich das abgelehnt und Recht bekommen.

Ich hatte dann die Nase voll von dem ganzen Theater mit der RV.

Habe der RV mitgeteilt das ich keinerlei weitere Gutachten machen lasse. Und das auf Grundlage der bestehenden Gutachten nun die Entscheidung zu erfolgen hat. Und ich habe ihr eine Frist von 8 Wochen gesetzt, nach der ich Klage einreiche wegen Untätigkeit.

Und die RV hat sich nicht getraut mit etwa zu schreiben das dann keine Entscheidung erfolgen kann. Und ebenso sind sie nicht mit dem Blödsinn von "fehlender Mitwirkung" gekommen. Sondern sie bearbeiten die Sache jetzt abschließend.

Ich bin davon überzeugt das die RV auf Grund des Drucks es nicht wagt mit lapidaren Gründen abzulehnen. Sie muss ja auch dem Petitionsausschuss, dem Bundesversicherungsamt, dem Bundespräsidenten und dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit entsprechend begründen warum sie welche Entscheidung getroffen hat. Und weil die alle auf meiner Seite stehen hat sie schlechte Karten.

Ich denke jeder kann sich jetzt ein Bild davon machen das es noch weitere Wege gibt, ausser der Klage vor einem Sozialgericht.

Und vor allem wird die Sache dann noch einmal von anderen unabhängigen Stellen geprüft.

Gruß Michael

wildeHummel  03.08.2011, 21:28

Das mit dem Petitionsausschuss wusste nicht mal ich. Sehr informativ. Danke!

sowas123  20.05.2012, 18:08
@wildeHummel

Das ist ja ein super hilfreicher Hinweis! Und auch noch gleich mit den Adressen! Da sieht man, was man für ein Glück hat, so kompetente Mitstreiter wie dich kennen zu lernen. Die meisten sind da ja wohl ganz hilflos, wunderbar, daß du so aktiv und intelligent kämpfst. Deine Argumente überzeugen, ich wünsche Dir viel Glück bei der abshließenden Entscheidung, du hast Recht, sie werden sich wohl gut überleben, was sie dazu zu unternehmen gedenken.

spiffy74 
Beitragsersteller
 03.08.2011, 20:12

Hallo Michael,

erstmal auch ein danke für diese ausführliche Antwort mit den beiden Adressen. Je nachdem wie die RV entscheiden wird, haben wir dann gute "Anlaufstellen".

Für Ihnen wünsche ich alles Gute und viel Erfolg!

MfG Spiffy74

Lasst euch zusätzlich zum Widerspruch vom Sozialverband Deutschland beraten: die sind noch besser und auch günstiger als der VdK.

Ich habe 6 Jahre um die Erwerbsminderungsrente gekämpft.Nach jeder ablehnung Widerspruch eingelegt.Ich bin nicht bis zum Gericht gegangen sondern habe nachdem der widerspruch abgelehnt wurde 3-6 Monate gewartet und dann neu beantragt,das 6 Jahre lang bis ich dann auf einmal bei einer Bearbeitungszeit von 5 Wochen die Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer bekommen habe.Nicht den Mut verlieren und nach jeder Ablehnung (Widerspruch) neu beantragen.Den Tipp so zu Handeln habe ich vom Jobcenter bekommen.

Hallo spiffy74,

zunächst einmal ist festzustellen, daß die Rentenversicherung in den meisten Fällen die Anträge auf Erwerbsminderungsrenten ablehnt.

Das Alter der Antragssteller spielt ebenfalls eine gewisse Rolle, auch wenn dies so nirgends vermerkt ist.

Auch die Begründung mit dem Verweis auf noch mindestens 6 Stunden vorhandene Restleistungsfähigkeit ist durchaus keine Seltenheit.

Nachdem nun bei Ihnen schon eine gewisse Vorgeschichte vorhanden ist geht es zunächst darum, daß der formelle Widerspruch innerhalb der gesetzten Frist

(in der Regel 4 Wochen)

bei der Widerspruchstelle Ihrer Rentenversicherung eingereicht und der Eingang desselben bestätigt wird.

Ab diesem Zeitpunkt der formellen Widerspruchseinreichung solten Sie keinen Schritt mehr unternehmen ohne einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Wenn ein Widerspruch wirklich Aussicht auf Erfolg haben soll, dann muß dieser juristisch einwandfrei begründet und mit Fakten unterlegt werden!

Zu den Fakten gehört einfach, daß in den fachübergeifenden Gutachten zweifelsfrei ersichtlich ist, daß die Restleistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage-Woche abgesunken ist.

Auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt!

Oft wiedersprechen sich Einzelgutachten der vertragsabhängigen Gutachter der Rentenversicherung und die Rentenversicherung schlägt für sich daraus entsprechenden Nutzen!

In diesem Fall bleibt nur der Weg zur Klage vor dem Sozialgericht!

Dieser Weg ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel!**

Das Sozialgericht fordert von Ihnen dann lückenlose Nachweise und Fakten an.

Fehlende Nachweise, sofern diese von Ihnen nicht beigebracht werden, müßen dann oft in zeitraubendem Schriftverkehr seitens des Sozialgerichts von den entsprechenden Ärzten, Kliniken und Guatchtern angefordert werden.

Sie tun also gut daran, im eigenen Interesse zur vollständigen Faktensammlung beizutragen, um das Verfahren abzukürzen.

Die Auswertung und Beurteilung der vorliegenden Fakten und Gutachten durch das Sozialgericht ist ein Kapitel für sich.

In manchen Fällen hacken sich die verschiedenen Giutachter buchstäblich gegenseitig die Augen aus und widersprechen sich in Ihren Aussagen.

Dann hilft oft nur noch eine privates und privat finanziertes, fachübergreifendes Gutachten eines neutralen Gutachters/Sachverständigen, welcher nach vorheriger Genehmigung durch das Sozialgericht vom Patienten selbst ausgewählt werden kann.

Die Kosten, welche durch die Inanspruchnahme eines solchen Gutachters entstehen, müßen von den Betroffenen meist selbst vorausfinanziert und bezahlt werden und da können je nach Rechercheaufwand des Gutachters schnell ein paar tausend Euros zusammenkommen.

Sollte der Antragssteller das Verfahren gewinnen, kann der Richter der Rentenversicherung nachträglich ggf. diese Kosten aufbürden.

In solchen Fällen sind die Inhaber einer Rechtsschutzversicherung im Vorteil, weil diese in den meisten Fällen diese Kosten auf vorherige Antragsstellung übernimmt.

Aber Achtung:

Bei der Rechtsschutzversicherung gelten Wartezeiten von mindestens 3 Monaten bis zum Verfahrensbeginn.

Verfahrensbeginn ist wiederum in der Regel das Datum der Antragsstellung auf Erwerbsminderungsrente.

Einen guten und kompetenten Rechtsbeistand finden Sie bei den Sozialverbänden, wie z.B. dem VDK.

Der VDK bietet seinen Mitgliedern kompetenten Rechtsbeistand ohne Wartezeiten bis zu den Instanzen der Sozialgerichte.

Außerdem bietet der VDK eine unbahängige Patientenberatung.

In jedem Fall sollten Sie sich das sehr empfehlenswerte Büchlein

"Früher in Rente"

von Nikolaus Ertl und Horst Marburger zulegen.

Erhältlich in jeder Buchhandlung und natürlich bei Amazon, dort sogar oft gebraucht.

Dort finden Sie alle wichtigen Details, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem medizinischen Begutachtungsverfahren, optimal erklärt und beschrieben.

Das eigentliche medizinische Begutachtungsverfahren ist für Betroffene eine wahre Herausforderung und hierbei geht es buchstäblich um die Wurst!

Fazit:

Bitte machen Sie ab jetzt keinen Schritt mehr ohne einen kompetenten Rechtsbeistand, wenn Sie Ihr Antragsverfahren mit Erfolg abschließen wollen.

Weitere wichtige Tipps finden Sie auch in meinem noch immer kostenfreien, privaten Hilfs- und Infoportal über mein Profil.

Die direkte Linksetzung ist hier leider nicht gestattet.

Noch ein Tipp am Rande:

Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie die öffentlichen Sitzungen Ihres Sozialgerichtes, bevor Sie selbst dort mit Ihrer Frau antreten.

Die Sitzungstermine der öffentlichen Sitzungen sind in der Regel immer außen an den Sitzungszimmern ausgehängt und die öffentlichen Sitzungen sind für Jedermann zugänglich.

Sie werden sich wundern, was da für Schicksale antreten und mit welchen Bandagen und Argumenten die Rentenversicherungsvertreter da um sich werfen.

Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben und Ihrer Frau gute Besserung!

Beste Grüße

Konrad

Dann kannst du noch klagen,

kann aber Jahre dauern ( Instanzen ) / Sozialgericht