Muss ich trotzdem zur Vermögensauskunft?

3 Antworten

Von Experte kevin1905 bestätigt

Wenn eine gerichtliche Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft vorliegt, dann mußt Du erscheinen.

Andernfalls läufst Du Gefahr, in Erzwingungshaft genommen zu werden.

Diese Antwort entspricht meinem Kenntnisstand, ersetzt jedoch keine Rechtsberatung, welche auf dieser Seite nicht erfolgen darf.

So lange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, dürfen Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben.

Dazu gehört u. a. auch die Abgabe der Vermögensauskunft.

Ja...