UGV Inkasso - wer kann Infos geben?
Hallo, meine Frau hat gestern einen Brief von UGV Inkasso bekommen, wo drin steht, das sie über450€ begleichen soll an Gläubiger FKH OHG(gleiche Anschrift wie UGV) Mehr Infos stehen nicht drin. Keine Angaben zum Gläubiger,Grund,Datum usw. Nur Ratenplan war angehängt der unterschrieben zurück geschickt werden soll.:-) Auch steht da nichts von Mahnung sondern nur Forderung. Sehr Dubios. FKH ist erst seit kurzem eingetragen im Handelregister. Frage reagieren oder wegwerfen?
Ach so, meine Frau hat in den letzten Jahren nichts gekauft oder bestellt was nicht sofort bezahlt wurde
gruß markus
9 Antworten
Selbe Geschichte hier, selbes schreiben ohne offene Forderung ! Aktuelle Schufa liegt vor.. Keine Auskunft am Telefon (einfach aufgelegt nach der Frage um welchen Forderung es sich genau handelt) Klingt stark nach Betrug. Anzeige wurde Heute erstattet.
UGV ist eine Betrügerbande, die versucht mit solchen miesen Tricks ihr Weihnachtsgeld aufzubessern.
Schau mal hier, du bist nicht der einzige: https://www.gutefrage.net/frage/inkassounternehmen-ugv-inkasso-gmbh?foundIn=notification-center#answer-184812990
Solch ein Widerspruch ist freiwillig, bringt UGV aber unter Zugzwang. Eventuell kannst du dir auch eine negative Feststellungsklage überlegen, das würde denen etwas weh tun
Strafanzeige gegen die Betrügerbande wegen gewerblichen betrugs und Nötigung und gut ist.
Mal beim Verbraucherschutz nachfragen, ob da schon was bekannt ist. Üblicherweise schreiben Inkassobüros dazu, von wem sie ihren Auftrag bekommen haben.
Habt Ihr von denen jemals eine Rechnung/Mahnung bekommen?
Wegwerfen würde ich es nicht. Eher noch zum Anwalt gehen, um ggf. gewappnet zu sein, wenn die schärfere Geschütze auffahren. Ich denke mal (riecht halt streng nach Betrug), denen geht es darum, Leute, die durch das Schreiben verängstigt sind, abzuzocken.
Hallo, nie eine Mahnung/Rechnung bekommen,ist nicht näher beschrieben was es sein soll.
Schau Dir mal die Links von den anderen Antwortern an, da sind nützliche Tipps drin. Negative Feststellungsklage z.B.
Dann höre auf Dir hier Sorgen zu machen ... schmeisse den Quatsch in den Mülleimer. Und schmeisse kein Geld für einen Anwalt aus dem Fenster. Der nützt nichts.
Solange das nicht per Einschreiben kommt ----> Mülleimer. Und sollte etwas per Einschreiben kommen, dann gehst Du zur Polizei und erstattest Anzeige wegen Betrugsversuch.
Wieso ist es deiner Meinung nach von Bedeutung, ob der Brief per Einschreiben kommt oder nicht?
Wirfst du alles, was nicht per Einschreiben kommt, weg???
Wenn es solche Betrugsversuche sind, geraten die sehr schnell mal "versehendlich", in den Mülleimer. Mann kann ja schliesslich nicht alle "Werbebriefe" lesen. Und bei solchen Betrugsunternehmen kommt es auch sehr häufig vor, das die "Mahnungen", die die verschicken, gar nicht verschickt werden, weil die das Porto nicht bezahlen können.
Du bist auch nicht verpflichtet, auf irgendwelche "Werbe-Briefe" zu antworten ... es kostet Zeit und Geld, auf solchen uatsch zu antworten. mackes34 hat ja auch offensichtlich nichts gekauft und nichts bestellt ... er braucht also gar nicht auf eine "Rechnung" warten.
Selbst wenn so ein Quatsch per Einschreiben kommt braucht man nicht zu antworten. Solange da nichts von einem Gericht kommt ist eine Antwort unnütz, da solche Betrüger das sowieso nicht interessiert.
Deswegen kann man es ja trotzdem unbeantwortet abheften. Oder man geht sofort zur Polizei und zeigt das Inkasso und die FKH an wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung, da man keinerlei wie auch immer geartete Verträge mit denen hat. ;-)
Die sind polizeibekannt, wie man so schön sagt. ;-)
Ansonsten kann ich auch nur die Beschwerde beim Aufsichtsgericht wegen massiven Verstoßes gegen §11a RDG empfehlen. Mit Antrag, denen die Lizenz zu entziehen wegen offensichtlichem Betrugsversuch.
Man kann es auch unbeantwortet abheften. (Ich bin normalerweise der Letzte, der "Beweismittel" vernichtet). Aber da die Justiz, Anzeigen gegen solche üblen Betrugsversuche offensichtlich nicht mehr behandeln will, oder kann, sammele ich keine Staubfänger ... das nimmt derartig überhand, dass das auf Dauer viel Platz versaut. Bevor ich einen Einschreibebrief bzw einen Bescheid von einem Gericht bekomme, riskiere ich nichts ... wenn ich dann was bekomme, worauf ich antworten muss, dann ist der Betrugsversuch noch besser etabliert und es ist immer noch Zeit, Anzeige zu erstatten.
ich würde der forderung widersprechen... unbeantwortet wird manchmal als stille zustimmung gesehen und dann wird des mahnverfahren fortgeführt... wenn du widersprichst müssen die in die beweispflicht...
unbeantwortet wird manchmal als stille zustimmung gesehen
Ein Schuldeingeständnis muss schriftlich erteilt werden. Alles andere ist einfach nur Hokus-Pokus.
und dann wird des mahnverfahren fortgeführt...
Wenn sie Geld verbrennen wollen, dann sollen sie doch ;-)
wenn du widersprichst müssen die in die beweispflicht...
Im Endeffekt muss man das sogar noch nicht mal vor Gericht. Denn derjenige, der etwas einfordert, ist immer automatisch in der Beweispflicht. Allerdings riskiert man vor Gericht, wenn man nichts tut, ein Versäumnisurteil. Dann glaubt der Richter u.U. einfach einer Behauptung dieser Betrügerbande...
Spätestens vor Gericht sollte man also der Behauptung, man habe mit irgendwem ein Vertrag gehabt, den FKH dann geltend machen will, nachdem sie die Forderung aufgekauft hat, widersprechen. Die können regelmäßig nie etwas beweisen und gehen dann baden. Und damit es diesen Betrügern weh tut, beauftragt man damit noch einen eigenen Anwalt. ;-)
da steht ja nicht von Mahnung nur foderung
Der auftrag ist von FKH den gleichen besitzer wie das Inkasso unternehmen