Trotz zahlung Vermögensauskunft?
Guten Abend
ich habe morgen einen termin bei der Gerichtsvollzieherin. Nun ist es so, dass ich vor einigen Monaten schon zur Vermögensauskunft „eingeladen“ wurde, jedoch konnte ich mittels ratenzahlung dieser entkommen. Leider gab es bei den letzten zwei Ratenzahlungen erneut verzögerungen und nun wird keine weitere Ratenzahlung gewährt (verständlicherweise) und ich MUSS morgen zur Vermögensauskunft.
Nun ist meine eigentliche Frage:
ich habe die restforderung und würde sie morgen gleich bezahlen. Muss ich die Vermögensauskunft trotzdem abgeben oder ist es dann egal? ich mein im Grunde habe ich morgen das Geld mit dabei und eigentlich müsste das doch passen oder?
Vielen dank im Voraus
7 Antworten
Jepp. Passt dann und diese Auskunft ist nicht mehr notwendig
Sobald Du die Restforderung getilgt hast besteht kein Anspruch mehr seitens des Gläubigers auf Vermögensauskunft.
Natürlich sind die Antworten hier richtig. Bedenke aber, dass auch ggf. für die erneute Vollstreckung u.ä. Gebühren angelaufen sind. Nimm also genug Geld mit.
Richtig -das kommt noch dazu. ;)
Wenn Du morgen die Restschuld begleichen kannst, erübrigt sich natürlich die Vermögensauskunft. Brauchst sie also nicht wieder abgeben.
Ich habe sie eben noch nie abgegeben. Aber dank:))
Nein, nach Bezahlung hat der Gläubiger kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.
Ist die Forderung beglichen, ist der Titel zu entwerten und an den Schuldner herauszugeben. Da solltest Du den Gerichtsvollzieher darauf ansprechen.