Trotz zahlung Vermögensauskunft?

7 Antworten

Jepp. Passt dann und diese Auskunft ist nicht mehr notwendig

Sobald Du die Restforderung getilgt hast besteht kein Anspruch mehr seitens des Gläubigers auf Vermögensauskunft.

Natürlich sind die Antworten hier richtig. Bedenke aber, dass auch ggf. für die erneute Vollstreckung u.ä. Gebühren angelaufen sind. Nimm also genug Geld mit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
xMUSLIMx  13.12.2018, 12:52

Richtig -das kommt noch dazu. ;)

Wenn Du morgen die Restschuld begleichen kannst, erübrigt sich natürlich die Vermögensauskunft. Brauchst sie also nicht wieder abgeben.

Maria20187 
Beitragsersteller
 12.12.2018, 23:51

Ich habe sie eben noch nie abgegeben. Aber dank:))

Nein, nach Bezahlung hat der Gläubiger kein Rechtsschutzbedürfnis mehr.

Ist die Forderung beglichen, ist der Titel zu entwerten und an den Schuldner herauszugeben. Da solltest Du den Gerichtsvollzieher darauf ansprechen.