Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft versäumt.

brief_text - (Geld, Gerichtsvollzieher, Amtsgericht)

3 Antworten

Hallo warum gehen Sie nicht in die Sprechstunde zur Gerichtsvollzieherin oder telefonieren mit ihr. Sie wird Ihnen folgendes erklären. Si ehaben den Termin unentschuldigt versäumt. Das bedeutet, daß die GVi n Ihnen eine Eintragungsanordnung zustellen mußte. 2 Wochen nach dieser Zustellung werden Sie in die Schuldnerkarte eingetragen. Hieran ist nicht mehr zu rütteln. Die Eintragung bleibt 2 Jahre bestehen und wird dann automatisch gelöscht, es sei denn, Sie beantragen die vorzeitige Löschung im Falle der Vollzahlung. Desweiteren legt die GVin - wenn vom Gl.-beantragt nach diesen 2 Wochen die Akte dem Richter zum Erlaß eines Haftbefehls vor. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen HB der nicht polizeilich erfaßt ist. D.h. die Polizei weiß von dem HB nichts. Die GVin ist die, welche dann später versucht, Ihnen die VAK abzunehmen und muß notfalls den HB als Druckmittel vollstrecken. Ob Sie eine Ratenzahlung mit dem Gl. zwischenzeitlich verhandeln ist ein anderes Paar Schuh. Das können Sie tun, es wird Sie aber vermutlich nicht vor der Vermögensauskunft schützen.

Gruß

Ein Gerichtsvollzieher

chrisBalduin 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 10:33

Wenn ich das richtig verstehe, ein Haftbefehl besteht noch nicht? Erst nach den zwei Wochen? Wenn ich vorher die Vermögensauskunft abgeben? Aber dort steht aber etwas von drei Jahren, aber ich kann trotzdem es löschen, wenn der Gläubiger sein Geld vorher bekommt. Habe ich das richtig verstanden, wenn ja, wo beantrage ich diese löschung dann? Bei Schufa oder wo? Vielen Dank für deine Antwort.

chrisBalduin 
Beitragsersteller
 26.03.2015, 23:08
@chrisBalduin

Ich habe heute mit der GV telefoniert. Sie sagte, das sie den Ordner oder Unterlagen schon weiter gereicht hat. Ich hab am Telefon hier auch gesagt, das ich die Vermögensauskungt abgeben will. Kann noch der Gläubiger es noch verhindern oder geht dort nichts mehr? Ich weiß jetzt nicht mehr, was ich machen soll. :(

Rufe sofort den Gläubiger oder, sofern er einen Anwalt hat, diesen an und erkläre, dass Du nur einen bestimmten Betrag, und nicht mehr, zahlen kannst. Am besten, Du machst sofort eine Überweisung und sagst im Telefonat, dass Du den Überweisungsbeleg sofort schicken kannst. Vielleicht kannst Du ja auch das Angebot machen, die Rate nach einiger Zeit zu erhöhen. Natürlich nur, wenn dies realistisch ist.

Der Gerichtsvollzieher hat eine Anschrift und bestimmt auch eine Telefonnummer. Schildere kurz, dass Du abwesend warst , aber gewillt bist zu zahllen. Die geforderten Raten könntest Du nicht so übernehmen aber Du hättest einen Gegenvorschlag. Dann hast Du die Chance, dass man sich darauf einläßt und Dir entgegenkommt.

chrisBalduin 
Beitragsersteller
 25.03.2015, 23:44

Das habe ich gemacht an diesen Tag, sie angerufen. Die ist nicht gut auf mich zusprechen. Ich will nur wissen, kann ich direkt mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen oder geht das jetzt nur noch über den Gerichtsvollzieher?