Muss ich streichen, auch wenn die Wohnung ungestrichen übernommen habe?
Hallo, wir haben vor 2 Jahren eine Wohnung ungestrichen übernommen (so auch im Übergabeprotokoll festgehalten). Muss ich beim Auzusg jetzt die Wände streichen oder darf ich die Wohnung genaus so überlassen? Wir haben einen Standard-Mietvertrag, in dem keine zusätzlichen Sachen zu diesem Thema festgelegt wurden. Vielen Dank für die Hilfe. Ann
7 Antworten
schaue Dir das mal an.Die Sache mit der Renovierung ist vom Tisch
OLG Hamm RE WM 81, 77; OLG Frankfurt RE WM 81, 272; LG Berlin WM 93, 261). -Mieterlexikon-
Alle Klauseln kann man an dem Grundsatz messen:** "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat"** (LG Kassel WM 82, 245; WM 83, 84; LG Koblenz WM 83, 91). Eine Vertragsklausel, nach der der Mieter bei unerwartetem Auszug schon nach zwei Jahren alle Räume komplett renovieren muss, ist unwirksam (LG Hamburg WM 91, 681). Eine Verpflichtung die laufenden Schönheitsreparaturen regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Jahren auszuführen, ist ebenfalls unwirksam (LG Hamburg WM92, 476; LG Berlin GE 92, 1327). Der Mieter muss dann überhaupt nicht renovieren! Denn es ist unzulässig, die Klausel so auszulegen, dass angemessene Fristen gelten (LG Berlin NZM 99, 954; GE 99, 983; WM 96, 758; ...) -Mieterlexikon-
Ich hoffe,ich konnte Dir damit helfen.LG
danke schön für den Stern
Ausräumen, auskehren und Schlüssel abgeben. Das langt im Allgemeinen. Der neue Mieter wird sich es schon so Einrichten, wie er es braucht und wie es ihm gefällt. Früher war es mal so, das man neu renovieren musste. Auch heute wird es noch von einigen Vermieter verlangt, das er die Wohnung vorzeigen kann. Aber das sollte nicht die Regel sein, da meistens dann zweimal gestrichen wird. Besenrein verlassen.
Wenn ihr nichts vereinbart habt, dann musst du bei Auszug nicht erneut streichen. Ausnahme wäre nur dann, wenn die Wände in einer sehr speziellen Farbe gestrichen wären und die Wiedervermietung dadurch deutlich erschwert würde.
Hm, sprich das Thema offensiv an. Wenn ncihts anderes vereinbart ist, hast Du ja bereits einmal bei Einzug renoviert. Der Nachmieter wird eh eigene Vorstellungen haben.
Hallo das frage ich mich eigendlich auch =) Aber wenn es bei dir in dr Wohnung noch genauso aussieht wie du eingezogen bist musst du eigendlich nicht streichen aber das weiß ich nicht. Am besten fragst du dein Vermieter danach der kann dir das ja am besten beantworten=)