Muss eine private Unfallversicherung zahlen, wenn man "schwarz arbeitet" und sich dabei verletzt?
Muss eine private Unfallversicherung oder eien Krankenhaustagegeldversicherung zahlen, wenn man "schwarz arbeitet" und sich dabei verletzt?
8 Antworten
ist wahrscheinlich eine Ermessensfrage.
Wenn du jemand auf dem Bau hilfst und dich dabei verletzt, sollte derjenige, der baut eigentlich versichert sein, so dass seine Helfer keinen Schaden erleiden.
tnein, bei schwarzarbeit bist du nicht versichert, da du ja bei deiner normalen arbeit über dem arbeitgeber versichert bist, hast du bei schwarzarbeit keinen arbeitgeber der dich versichert (zumindest nicht gesetzlich) du arbeitest also auf eigenem risiko. deine versicherung hat auch irgendwo in einer klausel drin stehen, das bei sozialversicherungspflichtigen arbeiten dein arbeitgeber haftet und die versicherung auch nicht zahlt, wenn du vorsätzlich handelst und dich dabei verletzt ( das betrifft auch schwarzarbeit, denn dir ist bewusst, es kann dabei was passieren [vorsätzlich gehandelt])
das man sich bei schwarzarbeit nicht vorsätzlich verletzt ist mir klar, keiner geht schwarzarbeiten um sich ein bein zu brechen, davon rede ich auch nicht, meine rede war davon, dass, wenn keine schwarzarbeit, auch kein beinbruch passieren kann. wenn er/sie also schwarzarbeitet und sich das bein dort bricht, ist das vorsätzlich, denn er/sie hätte nicht arbeiten gehen dürfen, es wurde also vörsätzlich gehandelt.
ich habe bei versicherungen gearbeitet und eins kann ich dir sagen, schwarzarbeit wird immer als vorsatz für dortige unfälle angegeben, weil der vn nicht schwarzarbeiten darf! meldet er diese arbeit an, ist er automatisch beim arbeitgeber versichert und nicht mehr bei der privaten, diese private greift nur ein wenn es auch im privatem bereich passiert und aus krankheit, die wiederum nicht von verletzungen stammen die aus der arbeit resultieren.
Eine Unfallversicherung wird, sofern es kein Vorsatz oder eine Straftat ist (Delikte ausgenommen), zahlen sofern es ein "plötzlich von Aussen eintretendes Unfallereignis mit Personenschaden ist.
Nun muss man noch unterscheiden das es Kapitalzahlungen nur bei Invalidität gibt, Krankenhaustagegeld erst bei zumindest 24h Unterbringung auf einer Station im Krankenhaus.
Das ändert auch nichts wenn ein Anderer den Unfall verursacht hat, denn die Unfallversicherung zahlt dennoch, auch wenn der Andere über seine Haftpflicht hier den eingetretenen Schaden ersetzt. Denn mehr tut der/die nicht: Der Schadenersatzpflicht nachkommen.
Also die bisherigen Beantworter scheinen den Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Versicherung nicht zu kennen. Gefragt wird , ob die PRIVATE Versicherung aufkommt. Ich denke mal "ja" . Verletzen kann sich der Fragesteller nämlich auch, wenn er bei Bekannten , Freunden, Kumpel, Familie, Nachbarn auf dem Bau oder sonst wo mitarbeitet. Das ist im entferntesten Sinne ja auch " Schwarzarbeit."
ich glaube du kennst den unterschied nicht. wenn du bei einem freund hilfst und wie du schreibst beim nachbarn auf dem bau hat der auch für dich sorge zu tragen, da auf baustellen eine versicherung pflicht ist und sei es eine haftpflicht.
im normalfall, wenn du bei freunden hilfst und dich dabei verletzt ist nicht deine eigene versicherung verpflichtet zu zahlen, die können verweigern, da die versicherung bei deinen freunden (haftpflicht kommt dann in kraft auch bei personenschaden dritter) zahlungspflichtig ist, hat dein freund keine haftpflicht, kann deine versicherung (natürlich mit gutachten) entscheiden ob diese zahlt oder dein freund diese rechnung bekommt.
es wird nicht anders entschieden, als wenn du privat die strasse entlang gehst und dir ein blumentopf auf dem kopf fällt, der verursacher muss zahlen und das wäre in dem falle der besitzer des blumentopfs, der es auf den jenigen abwälzen kann, der diesen blumentopf dort hingestellt hat. warum soll also deine versicherung für den blumentopf aufkommen bzw für den besitzer zahlen, dann würdest du den schaden ja selber zahlen den ein anderer verursacht hat, denn deine versicherung zahlst du und nicht der blumentopfbesitzer für dich, er zahlt am ende nur den schaden der entstanden ist
warum schwarzarbeit? im versicherungswesen muss es noch lange keine schwarzarbeit sein....in der prvaten unfallversicherung bist du normalerweise rund um die uhr abgesichert
ausser bei der sogenanten freizeitunfallversicherung....ausschlüsse wie trunkenheit, schwindel,oder vorsatz sind ja immer ausgeschlossen
melde so schnell wie möglich den schaden bei deiner versicherung
Dafür hat man ja die Versicherung wenn man sich beim Sport etc. verletzt..
Niemand verletzt sich bei Schwarzarbeit vorsätzlich..
das kann also nicht zutreffen!