Darf mein Hund einen Einbrecher in meinen Haus beißen?

14 Antworten

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Hallo Flitzpiepje,

beim widerrechtlichen Eindringen in ein Haus, eine Wohnung etc. ("Einbruch" und Einbruch in Tateinheit mit Diebstahl) geht das deutsche Strafrecht in § 243 Abs 1 Satz 1 Ziff. 1-7 und § 244 Abs.1 Satz 1 Ziff.3 StGB (Strafgesetzbuch) tatbestandlich von "Diebstählen in besonders schweren Fällen" aus. Die besonders schweren Fälle werden nach Maßgabe der vorstehend genannten Rechtsvorschriften differenziert behandelt in solche, die m i t ! oder o h n e ! das Mitführen oder die Verwendung von Waffen begangen werden. Soweit die etwas kurz gegriffene Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen des deutschen Strafgesetzbuches. Soweit es um den normalen Einbruch oder Einbruchdiebstahl geht, also um die Beantwortung deiner Frage reicht diese etwas verkürzte Darstellung der Rechtsnormen aber aus. Denn, du hast ja nicht vorrangig nach den Tatbestandszuordnungen nach deutschem Recht gefragt, vielmehr interressiert dich, ob dein Hund (Wachhund), der sich während des Einbruchs im Haus aufgehalten hat, den Täter stellen und ggfs. zubeißen darf.

Antwort: Hält sich dein Hund in deinem Haus auf und stellt eine Person, die widerrechtlich in dein Haus, deine Wohnung etc eindringt (einbricht) und beißt den Eindringling in der Absicht, ihn dingfest zu machen, entstehen weder dir noch deinem Hund aus dem Verhalten deines Hundes, explizit, dem Biss deines Hundes zum Nachteil des Eindringlings k e i n e r l e i rechtliche Sanktionen (Nachteile,Strafen, welcher Art auch immer).

Es ist dein gutes Recht, deine Güter, d.h. dein Haus, deine Wohnung etc. und die darin befindlichen Wertgegenstände vor widerrechtlicher Entnahme (Diebstahl) zu schützen. Welcher Mittel du dich dazu bedienst, ist ausschließlich deine Angelegenheit und kann nicht zu deinem Nachteil gegen dich geltend gemacht werden. Als ungebührend könnten allerdings von dir installierte Tötungsmaschinen angesehen werden, weil diese generell eine -im Vergleich mit einem Hundebiss- unverhältnismäßigen, also zur Abwehr der Gefahr nicht !!! gebotenen Wirkung erzielen.

Um beim Hundebiss zu bleiben, ist es dein gutes Recht, dein Anwesen und deinen Besitz durch einen Hund schützen zu lassen. Dass dieser einen Einbrecher nicht nur ankläfft und ggfs. vertreibt, sondern ihn beißt und stellt, ist auf jeden Fall als angemessene Abwehraktion anzusehen.

Gruß

hotteb

crazykitty1990  06.07.2011, 17:36

Da muss ich aber wiedersprechen. Ich kenne jemanden, dem genau das passiert ist. Sein Hund hat ebenfalls den Einbrecher gebissen! Was kam raus? Eine böse Überraschung für den Hausherren (das Herrchen)! Eine riesen Schweinerei, aber dennoch die Realität...

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 03.07.2011, 18:22

Danke Danke für die vielen Antworten. Tolle Antworten, doch leider kann ich nur einmal den Stern vergeben. Euch allen ein DH!

Also ich kenne so einen Fall einer Bekannten.

Sie hatte ihren Hund (ein sogenannter Kampfhund) im Auto. Sie mußte kurz weg, das Auto stand aber im Schatten (es war aber eh kein sonniger Tag). Sie ließ die Scheibe einen Spalt offen.

Ein Mann sah die offene Scheibe und griff rein, um zu klauen - den Hund sah er nicht. Auf einmal biß ihn der Hund. Der Typ war dann echt so blöd und hat die Frau bei der Polizei angezeigt. Die Polizei fragte die Frau dann natürlich, wo den der Hund gewesen sei, als es zu dem Biß kam. Sie erklärte dann, daß der Hund im Auto war und die Scheibe nur einen Spalt weit offen war - daraufhin bekam der Typ dann gleich richtige Probleme mit der Polizei ... Die Frau selbst bekam keinen Ärger.

Steven1990  25.06.2011, 22:36

klar, wenn der typ nicht geklagt hat, dann gibts auch kein urteil. ^^

Steven1990  25.06.2011, 22:36

klar, wenn der typ nicht geklagt hat, dann gibts auch kein urteil. ^^

Ja, das ist halt so, in einem System wo sich die Juristen gegenseitig Beschäftigung geben können. Da werden aus Langeweile Gesetze ausgebrütet, bei denen es an jeglichem gesunden Menschenverstand fehlt...

Reservist  25.06.2011, 22:14

hast du 1x dir den Notwehr-§ angeschaut? Das ist einer der besten der Welt, da dem Notwehrausübenden jegliche Freiheit gelassen wird.

Michel76  25.06.2011, 22:17
@Reservist

Ganz bestimmt nicht. Woher hast du das?

Reservist  25.06.2011, 22:18
@Michel76

§ 32 Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Michel76  25.06.2011, 23:05
@Reservist

Das sagt aber nichts über deine "jegliche Freiheit" aus. Du darfst jemanden bspw. nicht bewusstlos schlagen, nur weil er dein Handy stehlen will. Alles klar?

Reservist  25.06.2011, 23:12
@Michel76

Äh, doch, dass darf man.

Michel76  25.06.2011, 23:39
@Reservist

Träum weiter mit deinen Interpretationen von Gesetzen...

da greift der Notwehrparagraph, denn der Dieb wird auf frischer Tat betroffen und ggf verfolgt und wenn der Hund den Einbrecher stellt ist das legal, schließlich gibt es auch Wachhunde zur Sicherung von zivilen und militärischen Anlagen und die greifen auch nicht immer ganz zart zu.

klar, auch da gilt das gleiche.

fallen im haus sind übrigens auch verboten. also ne schrottflinte zum beispiel so hinhängen das einbrecher erschossen werden. aber das nur mal so nebenbei.

aber um auf deine frage zurück zu kommen, dein hund darf niemanden beißen. es sei denn du erwischt den einbrecher, und er läuft weg.

dann darfst du deinen hund hinterher schicken.

irgendwo im bgb steht das du das recht hast verbrecher mit allen notwendigen mitteln an der flucht zu hindern.

wobei dann aber wieder die geprüft wird ob du nicht anders hättest handeln können.

wenn du zum beispiel jemanden erschiest weil er dein auto angefahren hat und dann fahrerflucht begehen wollte, dann ist das falsch. aber das sagt einem ja auch der gesunde menschenverstand.

also. wenn du nicht willst das dein hund eingeschläfert wird. dann gewöhn ihm an nur auf befehl zu beißen. ist das sicherste.

Flitzpiepje 
Beitragsersteller
 25.06.2011, 22:16

Ja aber genau dazu habe ich doch meinen Hund. Er soll das Haus bewachen und uns schützen wenn wir schlafen. Dazu werden Hunde doch schon seit Ewigkeiten gehalten, um das Eigentum zu schützen.

Reservist  25.06.2011, 22:17
@Flitzpiepje

Das beißen ist kein Problem, auch ohne Schild.

Lass dir keinen Quatsch erzähöen

Reservist  25.06.2011, 22:15

irgendwo im bgb steht das du das recht hast verbrecher mit allen notwendigen mitteln an der flucht zu hindern.

Es steht im StGb und in der StPo, nicht im BGB.

Deine Aussage ist aber so auch Quatsc.